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Freitag, 12. Mai 2023

GK Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
 
Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern wurde im Rahmen der Kundenbetreuung vorgenommen. 
 
Morgan Stanley könnte in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der GK Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.

Morgan Stanley hat nicht die Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der GK Software SE zu beeinflussen.

Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GK Software SE herbeizuführen, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
 
Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, resultierte aus bzw. erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Die Aufstockung wurde durch eine Kombination aus Fremd- und Morgan Stanley-Eigenmitteln finanziert.

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