von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die ordentliche Hauptversammlung der HolidayCheck Group AG, München, am 24. Mai 2023 hat dem Beherrschungsvertrag gemäß §§ 291 ff AktG zwischen der Burda Digital SE als herrschendem Unternehmen und der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der Hauptversammlung wurde eine aktualisierte Fassung des Vertrags vom 24. Mai 2023 vorgelegt, der nunmehr einen geringfügig erhöhten Ausgleich ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 0,22 vorsieht (statt bislang angebotender EUR 0,21 netto).
Die Angemessenheit von Barabfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
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