von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früheren AKASOL AG zugunsten des BorgWarner-Konzerns hatte das LG
Frankfurt am Main die Sache am 23. März 2023 verhandelt und mit
Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Fünf Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 11. Mai 2023 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG vorgelegt.
Das Landgericht hat in seiner Entscheidung maßgeblich auf die Börsenkurse abgestellt. Die Heranziehung von Börsenkursen zur Bewertung in Spruchverfahren sei legitim und könne ausreichend sein, wenn es keine Anhaltspunkte - jedenfalls nicht zum Nachteil der Minderheitsaktionäre - für eine "ineffektive Bewertung" der dem Kapitalmarkt zugänglich gemachten Informationen gebe (S. 20), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 3-05 O 8/22Hoppe u.a.. ./. BorgWarner Akasol AG (früher: ABBA BidCo AG)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
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