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Freitag, 26. Mai 2023

ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin


Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat einen Darlehensvertrag zur Aufnahme eines unbesicherten, nicht verzinsten Darlehens in Höhe von bis EUR 300 Millionen und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 von ihrer Mehrheitsaktionärin, der Adler Group S.A. („Adler Group“) unterzeichnet.

Die Adler Group hält an der Gesellschaft 96,90 % der Anteile und ist damit ein der Gesellschaft nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG. Der Abschluss des Darlehensvertrags erfolgte mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG.

Der Darlehensvertrag ist Bestandteil der Vereinbarung mit bestimmten Anleihegläubigern der Adler Group über die Bereitstellung einer Fremdfinanzierung und dient der Finanzierung der Rückzahlung der EUR 300.000.000 2,125% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2024 im Rahmen des veröffentlichten Rückkaufangebots der Gesellschaft.

Berlin, den 26. Mai 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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