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Dienstag, 2. Mai 2023

Singer/Elliott hält nunmehr 8,17 % an Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Übernahmeschlacht um die Vantage Towers AG bleibt spannend. Nach einer heute veröffentlichten  Stimmrechtsmitteilung (Schwellenüberschreitung am 24. April 2023) hält Singer/Elliott nunmehr 8,17 % an Vantage Towers, davon 5,02 % als Aktien und 3,15 % über Instrumente. Die Bieterin Oak Holdings bräuchte mehr als 90 % für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. 

Auf der bevorstehenden ao. Hauptversammlung der Vantage Towers AG am 5. Mai 2023 soll unter TOP 2 die "Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Oak Holdings GmbH und der Vantage Towers AG" erfolgen. In einem Delisting-Erwerbsangebot bietet Oak Holdings derzeit EUR 32,- pro Aktie wie bei dem früheren Übernahmeangebot (während die Börsenkurse seit einigen Monaten darüber liegen). Das Abfindungsangebot gemäß § 305 AktG im Rahmen des BuG beträgt lediglich EUR 27,85. Für die dann noch außenstehenden Aktionäre ist eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 1,60 (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von EUR 1,49 netto je Vantage-Towers-Aktie vorgesehen.

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