Die Aktionärin Ludic GmbH, Bad Oldesloe, die mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gigaset AG von mehr als 500.000,00 Euro beteiligt ist, hat nach Einberufung der Hauptversammlung mit Schreiben vom 12. Mai 2023 fristgerecht gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der für den 15. Juni 2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung zu ergänzen und hat die weiteren Voraussetzungen gemäß § 122 Abs. 2 AktG nachgewiesen.
Dem ist die Gesellschaft mit der Bekanntmachung der Ergänzungsverlangen im Bundesanzeiger nachgekommen. Das Ergänzungsverlangen wurde zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
In unserer Funktion als Vorstand ist es uns ein Anliegen, strategische Überlegungen und Entscheidungen transparent und offen mit unseren geschätzten Aktionärinnen und Aktionären zu teilen. Dabei legen wir stets besonderen Wert auf ein ausgewogenes und sachliches Urteil.
Unsere Überzeugung ist es, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine fundamentale Rolle für den zukünftigen Erfolg unseres Unternehmens spielt. In diesem Zusammenhang schätzen wir die Wichtigkeit von Diversität und internationaler Erfahrung, da dies unseren Unternehmenswerten entspricht und einen bedeutenden Mehrwert für uns alle darstellt.
Wir sind der Ansicht, dass eine konstruktive und aktive Diskussion mit unseren Aktionärinnen und Aktionären stets fruchtbare Anregungen liefert. Daher begrüßen wir Ihre Beiträge mit großer Offenheit und Interesse. In Bezug auf die Größe des Aufsichtsrats ziehen wir die Möglichkeit einer Reduzierung von sechs auf vier Mitglieder in Betracht.
Dies unter der Voraussetzung, dass die persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Anforderungen des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts gewährleistet bleiben.
Weiterhin stehen wir einer Herabsetzung des Grundkapitals zur Bildung einer freien Kapitalrücklage durch eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 8 zu 1 offen gegenüber. Dasselbe gilt für eine Herabsetzung des bestehenden genehmigten und bedingten Kapitals unter Einbeziehung entsprechender Satzungsänderungen. Diese strategischen Maßnahmen erlauben es uns, in der Zukunft Überlegungen zu einer Kapitalerhöhung miteinzubeziehen.
Es ist uns jedoch bewusst, dass die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre und ein angemessener Spitzenausgleich oberste Priorität haben. Daher betrachten wir diese Maßnahmen mit der gebotenen Vorsicht und unter Berücksichtigung aller Interessen.
Wir glauben, dass eine Kapitalherabsetzung dazu beitragen kann, unsere Bilanz zu stärken und uns als Gesellschaft zusätzliche finanzielle Flexibilität für die Umsetzung unserer Strategie bieten kann. Dabei steht stets das Wohl der Organisation und ihrer Aktionärinnen und Aktionäre im Vordergrund.
Ihr Vertrauen ist uns wichtig und wir versichern Ihnen, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, unsere Organisation im besten Interesse aller Beteiligten zu führen und zu gestalten.
Bocholt, im Mai 2023
Gigaset AGDer Vorstand
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