Die außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG am 31. März 2023 hatte dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Studio Babelsberg AG (als beherrschter Gesellschaft) und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Kino BidCo GmbH (Cinespace Studios), zugestimmt. Die zur Wirksamkeit erforderliche Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam dürfte allerdings noch einige Zeit brauchen.Wie der Tagesspiel meldet, sollen zwei Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss eingereicht worden sein. Wie der Aktionärsvertreter Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) erklärte, sei darunter eine Sammelklage mehrerer Aktionärsvertreter.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen