Der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute im Rahmen des von der Shareholder Value Beteiligungen AG (SVB) eingelegten Rechtsmittels über einen Anspruch zugunsten der Gesellschaft in Höhe von 2.408.325,00 Euro im Revisionsverfahren entschieden. Der Rechtsstreit betrifft ein öffentliches Übernahmeangebot aus dem Jahr 2017. Mit dem Rechtsmittel hat die SVB ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) angegriffen, das den Anspruch zunächst verneint hatte.
Der BGH hat das durch die SVB angegriffene Urteil aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Gesellschaft einen Betrag von 2.408.325,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit im Jahr 2020 zu zahlen. Diese Zahlung fließt der SVB als außerordentlicher Ertrag zu und wirkt sich positiv auf den Überschuss, den Cashflow und die Nettoverschuldung der Gesellschaft aus.
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