Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 4. Mai 2023 – Der Vorstand der Vantage Towers AG („Vantage Towers“) wurde über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2023 informiert, dass der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 21. März 2023 angekündigte, und anschließend beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der Vantage Towers AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A3H3LL2 sowie gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 9. Mai 2023 wirksam wird. Vantage Towers wird sich zudem gegenüber den weiteren Handelsplätzen dafür aussprechen, dass die Vantage Towers-Aktien möglichst zum Ablauf des 9. Mai 2023 bzw. zeitnah danach nicht mehr im Freiverkehr an anderen Börsen gehandelt werden und etwaige bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Tag eingestellt werden.
Die Oak Holdings GmbH hatte nach Abwicklung ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots am 22. März 2023 bereits eine Mehrheit von rund 89,26 % der Aktien der Vantage Towers AG gehalten. Das Delisting erfolgt im Anschluss an das Delisting-Erwerbsangebot der Oak Holdings GmbH vom 5. April 2023, dessen Angebotsfrist am 3. Mai 2023 ausgelaufen ist und welches zu einer Andienung weiterer ca. 0,04 % der Aktien der Vantage Towers AG an die Oak Holdings GmbH führte.
Nach dem 9. Mai 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten bzw. organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen.
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