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Donnerstag, 4. Mai 2023

MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Essen, den 03. Mai 2023 – Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Essen, 03. Mai 2023

MEDION Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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