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Montag, 8. Mai 2023

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Meyer Burger (Germany) AG (früher: Roth & Rau AG) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2017 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früher als Roth & Rau AG firmierenden Meyer Burger (Germany) AG hat das Landgericht Leipzig mit einem etwas überraschenden Beschluss (kein Austausch von Schriftsätzen, Verfügungen o.Ä. seit Sommer 2020) die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben angekündigt, in die Beschwerde zu gehen. Über diese entscheidet das OLG Dresden.

LG Leipzig, Beschluss vom 30. März 2023, Az. 02 HK O 2575/17
Hoppe, M. u.a. ./. MBT Systems GmbH
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Helmut Kaiser, 73240 Wendlingen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MBT Systems GmbH:
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main

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