Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 5. April 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2) (die „Vantage Towers-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie veröffentlicht (das „Delisting-Angebot“). Die Annahmefrist des Delisting-Angebots endete am 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland); das Delisting-Angebot kann nicht mehr angenommen werden.
― Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG
― Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Delisting-Angebot für insgesamt 271.303 Vantage Towers-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG.
― Die Bieterin hielt am Meldestichtag unmittelbar 451.461.906 Vantage Towers-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 89,26 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG. Die mit den 451.461.906 Vantage Towers-Aktien verbundenen Stimmrechte wurden zum Meldestichtag den Kontrollierenden Parteien (wie in Ziffer 6.6 der Angebotsunterlage definiert) gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
― Die Gesamtzahl der Vantage Towers-Aktien, für die das Delisting-Angebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist (siehe Nr. 1.1 dieser Bekanntmachung), zuzüglich der Vantage Towers-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe Nr. 1.2 dieser Bekanntmachung), beläuft sich auf 451.733.209 Vantage Towers-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 89,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG.
― Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Vantage Towers-Aktien, darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von Vantage Towers-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Vantage Towers-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.
― Vollzug des Delisting-Angebots
Das Delisting-Angebot wird, wie in Ziffer 11.5 der Angebotsunterlage beschrieben, unverzüglich nach Ende der Annahmefrist, spätestens aber acht Bankarbeitstage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also spätestens am 19. Mai 2023, durch Gutschrift der Angebotsgegenleistung auf das Konto der jeweiligen depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG Zug um Zug gegen Übereignung der zum Verkauf eingereichten Vantage Towers-Aktien an die Bieterin vollzogen.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: https://angebot.wpueg.de/oak/
im Internet am: 08.05.2023.
Düsseldorf, den 8. Mai 2023
Oak Holdings GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Mai 2023
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Anmerkung der Redaktion:
Die Vantage-Towers-Aktien werden nach dem 9. Mai 2023 nur noch im Freiverkehr in Hamburg gehandelt.
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