Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Sonntag, 28. November 2021
Rückkaufangebot für Aktien der HÖVELRAT Holding AG (früher: NORDAKTIENBANK AG) zu EUR 6,60
Freitag, 26. November 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG) geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.htmlDen dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 25. November 2021 nicht abgeholfen. Mit dem Nichtabhilfebeschluss hat es die Sache dem nunmehr zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München
Wild Bunch AG: Voltaire Finance B.V. - Übertragungsverlangen für Aktien der Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-Out)
Die Voltaire Finance B.V. hält nach eigenen Angaben rund 96,20 % des Grundkapitals der Wild Bunch AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung je Wild Bunch-Aktie wird die Voltaire Finance B.V. der Wild Bunch AG nach Abschluss der unter anderem erforderlichen Unternehmensbewertung mitteilen. Anschließend wird der Vorstand der Wild Bunch AG entscheiden, ob der Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, oder ob zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird. Eine Hauptversammlung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 stattfinden. Bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung über das Übertragungsverlangen behält sich die Voltaire Finance B.V. einen Widerruf des Übertragungsverlangens vor.
Mitteilende Person: Sophie Jordan (Vorstandsmitglied)
Drei Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beiträge in Englisch, siehe: http://shareholders-germany.blogspot.com/) haben kürzlich die Schwelle von drei Millionen Seitenaufrufe geknackt, was bei einem doch recht speziellen Thema erfreulich ist. Hinzu kommen Aufrufe der SpruchZ-Beiträge bei wallstreet:online und auf anderen Webseiten, wie etwa auf der XING-Gruppe "Unternehmensbewertung und Spruchverfahren" (siehe: https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-151f-1077308/posts).
Donnerstag, 25. November 2021
EQT AB: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Zorro Bidco für alle ausstehenden zooplus-Aktien beginnt
- Angebotspreis von EUR 480 je Aktie in bar entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco
- Mehr als 89 Prozent der Aktien von zooplus wurden bereits im Rahmen des Übernahmeangebots angedient
- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und es wird keine weitere Annahmefrist geben
24. November 2021 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman & Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben heute bekannt gegeben, dass die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Erwerbsangebot") der Zorro Bidco S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, für alle ausstehenden Aktien (ISIN: DE0005111702) der zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft") veröffentlicht wurde.
zooplus-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu einem Preis von EUR 480 je Aktie in der heute beginnenden Delisting-Annahmefrist andienen. Die Frist endet am 12. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ). Diese Gegenleistung entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco (das "Übernahmeangebot"), das am 22. November 2021 endete.
Zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 22. November 2021 ist das Übernahmeangebot für mehr als 89 Prozent der gesamten Aktien von zooplus angenommen worden. Dieser Prozentsatz kann sich durch zusätzliche Buchungen von eingelieferten Aktien weiter erhöhen. Das endgültige Ergebnis des Übernahmeangebots wird am 25. November 2021 auf www.hf-offer.de veröffentlicht. Die finale Abwicklung des Übernahmeangebots wird voraussichtlich bis zum 6. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Hellman & Friedman und EQT Private Equity sind davon überzeugt, dass zooplus davon profitieren würde, als nicht börsennotiertes Unternehmen zu agieren. Das Unternehmen könnte sich so besser auf längerfristige Ziele konzentrieren und müsste sich nicht mehr nach den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts und den regulatorischen Anforderungen an ein börsennotiertes Unternehmen richten. Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus beabsichtigen, vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die näheren Einzelheiten zu den Annahmemodalitäten sind in der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot dargelegt. Die Aktionäre von zooplus sollten sich bei ihrer Depotbank nach den entsprechenden Fristen erkundigen, innerhalb derer sie im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gegebenenfalls tätig werden müssen. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, so dass das Delisting-Erwerbsangebot am 12. Januar 2022 endet, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot dargelegt sind und zu einer Verlängerung der Annahmefrist führen können. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.
Die am 25. Oktober 2021 bekanntgegebene Partnerschaft zwischen Hellman & Friedman und EQT Private Equity zur Finanzierung des Übernahmeangebots von Zorro Bidco umfasst auch die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots. EQT Private Equity beabsichtigt, vorbehaltlich der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen und des Eintritts weiterer Bedingungen, ein gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.
Zorro Bidco und zooplus haben eine Investorenvereinbarung geschlossen, in der zooplus unter bestimmten Bedingungen zugesagt hat, den Widerruf der Zulassung aller zooplus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Gemäß der Investorenvereinbarung wird zooplus zudem die Beendigung der Einbeziehung der zooplus-Aktien in den Handel im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin und im Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange verlangen. Im Anschluss an ein erfolgreiches Delisting können die zooplus-Aktien nicht mehr im Regulierten Markt und im elektronischen Handelssystem (XETRA) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Handel der zooplus-Aktien im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin wird ebenfalls eingestellt werden. Dies kann sich nachteilig auf den Handel mit zooplus-Aktien und den Preis, zu welchem zooplus-Aktien gehandelt werden, auswirken.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Entscheidungsverkündungstermin am 8. April 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I nunmehr Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 8. April 2022, 9:00 Uhr, bestimmt.Nach Vorlage schriftlicher Ergänzungsgutachten (und Verzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie) hat die 5. Kammer für Handelssachen am 10. und 11. November 2021 die Sache verhandelt. Bei diesem Termin wurde der Gutachtensauftrag erweitert auf die Herren Semith Soylu (IVA) und Benno Jacke (Value Trust) und die nunmehr vier Sachverständigen über zwei volle Tage zu dem Gutachten und den ergänzenden (inzwischen drei) gutachterlichen Stellungnahmen angehört. Die Sachverständigen sollen die im Verlaufe der Verhandlung zugesagten schriftlichen Stellungnahmen bis zum 23. Dezember 2021 nachreichen.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der VTG Aktiengesellschaft
Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft vom 22. September 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Warwick Holding GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 18. November 2021 in das Handelsregister der VTG Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hamburg (HRB 98591) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VTG Aktiengesellschaft auf die Warwick Holding GmbH übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Warwick Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 88,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VTG Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hamburg ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der VTG Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
BNP Paribas Securities Services S.C.A.
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VTG Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der VTG Aktiengesellschaft gewährt werden.
Frankfurt am Main, im November 2021
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. November 2021
___________
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
IVA zur virtuellen HV in Österreich: Aktionärs-Lockdown soll verlängert werden
Squeeze-out bei der der conwert Immobilien Invest SE: IVA zum Überprüfungsverfahren
CA Immo: Starwood-Dividenden übertrieben
Quelle: IVA-News Nr. 11/2021
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 und Bekanntmachung am 1. September 2021 (Fristende am 1. Dezember 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
- Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG
Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 11456/21 verbunden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Mittwoch, 24. November 2021
BÖAG Börsen AG: Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern Handelszeiten bis 22:00 Uhr
Düsseldorf/Hamburg/Hannover, 24. November 2021 - Die Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern ihre Handelszeiten: Ab dem 29. November 2021 können Anleger an diesen drei Börsenplätzen montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr handeln. Zurzeit ist dies nur bis 20:00 Uhr möglich. Damit wird die Handelszeit mit den elektronischen Handelssystemen Quotrix und LS Exchange, an denen man bereits bis 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr handeln kann, harmonisiert. Anleger profitieren von dieser besonderen Flexibilität, da somit auch die Handelszeiten an den wichtigsten US-Börsen mit abgedeckt werden.
Übersicht zu "Altverfahren": Dokumente zu Spruchverfahrenswerten sichern!
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Mehrere Depotbanken haben angekündigt, Abrechnungen und sonstige Dokumente nur noch für zehn Jahre vorrätig zu halten. Bei noch laufenden Spruchverfahren sollten daher die entsprechenden Dokumente zur Sicherheit ausgedruckt bzw. gespeichert werden, da in zunehmenden Maße keine automatische Auszahlung der Nachbesserung mehr erfolgt (u.a. ein Grund, sich an einem Spruchverfahren zu beteiligen).
Wir sind daher gebeten worden, eine Aufstellung älterer Spruchverfahren, die sich der 10-Jahre-Grenze nähern oder diese bereits überschritten haben, zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen Extremfälle, wie der Squeeze-out bei der Volksfürsorge, der nach zehn Jahren Nicht-Bearbeitung erst nach 18 Jahren erstinstanzlich abgeschlossen werden konnte (und sich nunmehr in der Beschwerdeinstanz befindet), aber auch normale Spruchverfahren, die sich u.a. aufgrund der COVID-Pandemie verzögert haben.
Die Liste der "Altverfahren" (nicht abschließend):
- Aachener und Münchner Versicherung AG (Squeeze-out), LG Köln, Beschluss vom 7. August 2015, 82 O 99/03; OLG Düsseldorf ?
- AXA Konzern AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 3/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
- Bewag AG (Fusion), Kammergericht, Az. 2 W 9/17.SpruchG, LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
- GAUSS Interprise AG (Beherrschung), LG Hamburg, Az. 404a HKO 52/04 (bisher: 404 O 52/04)
- GAUSS Interprise AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a HKO 201/06 (bisher: 404 O 201/06)
- Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 6/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06
- Holsten AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a O 103/06 (zuvor: 404 O 103/06)
- IDS Scheer AG (Fusion), OLG Saarland, Az. 1 W 31/13, LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11
- Kölnische Rück (Squeeze-out), LG Köln, Az. 82 O 2/09
- Vattenfall Europe Aktiengesellschaft (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 88/08 AktG
- W.O.M. World of Medicine AG (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 97/12.SpruchG
Dienstag, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft: Midea übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA AG
Daneben sagt Midea zu, dass sie KUKA in ihrem gemeinsamen langfristigen Wachstumsplan unterstützt und insbesondere bis mindestens 2025 der Produktionsstandort für KUKA in Augsburg verbleibt, Augsburg bis mindestens 2025 das führende R&D-Center für KUKA bleibt und das jährliche R&D Budget bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 erhöht wird. Im Übrigen hat Midea erneut bestätigt, dass alle Zusagen aus der Investorenvereinbarung vom 28. Juni 2016 sowie der Abschirmungsvereinbarung vom 6. Oktober 2016 bis zum Ablauf dieser Vereinbarungen unverändert fortgelten. Der gemeinsame Wachstumsplan wird auch gestützt auf die Erwartungen der KUKA (basierend auf vorläufigen Ergebnissen) für den KUKA Konzern für das Geschäftsjahr 2021 hinsichtlich eines Umsatzes von rund EUR 3,1 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,6 Mrd.) und eines EBIT von rund EUR 60 Mio. (Vorjahr: EUR - 113 Mio.).
Aufgrund der Unterstützung des gemeinsamen Wachstumsplans durch Midea sowie nach eingehender Prüfung der Zusagen von Midea haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, dass eine Börsennotierung für KUKA in Deutschland entbehrlich ist, da KUKA sich seit der Übernahme durch Midea im Jahr 2016 nicht mehr über den Kapitalmarkt refinanziert hat. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KUKA gefasst werden. Die ordentliche Hauptversammlung soll vor dem Hintergrund des Übertragungsverlangens im Mai 2022 stattfinden.
Augsburg, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Verhandlungstermin am 2. Dezember 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") den für den 2. Dezember 2021 geplanten Verhandlungstermin mit den Parteien abgesetzt.Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Verhandlungstermin am 25. November 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs (Verschmelzung auf die Hauptaktionärin E.ON Verwaltungs SE) hat das Landgericht Dortmund den auf den 25. November 2021 bestimmten Termin pandemiebedingt aufgehoben.HolidayCheck Group AG: Delisting der HolidayCheck Group-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 26. November 2021
Übernahmeangebot für Aktien der Aareal Bank AG (WpÜG-Mitteilung)
VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 29 ABS. 1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)
Bieterin:
Atlantic BidCo GmbH
(derzeit noch firmierend unter: Blitz F21-475 GmbH)
c/o Sullivan & Cromwell LLP
Neue Mainzer Straße 52
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 124165
Zielgesellschaft:
Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 13184
Die Atlantic BidCo GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat heute, am 23. November 2021, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Aareal Bank AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 (ISIN DE0005408116) abzugeben.
Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlantic Lux HoldCo, S.à r.l., Luxemburg ("Atlantic HoldCo"), die von keinem ihrer Gesellschafter allein oder gemeinsam kontrolliert wird. Sämtliche Anteile an der Atlantic HoldCo werden in Form von unabhängigen Minderheitsbeteiligungen gehalten von Fonds, die von der Advent International Corporation und mit ihr verbundenen Unternehmen verwaltet und beraten werden, von Fonds, die von der Centerbridge Partners, L.P. verwaltet und beraten werden, sowie von anderen Minderheitsgesellschaftern. Die Gesellschafterstruktur von Atlantic HoldCo kann sich nach dieser Bekanntmachung noch ändern.
Für jede bei der Bieterin eingereichte Aktie der Gesellschaft wird die Bieterin, vorbehaltlich der Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 29,00 in bar ("Angebotspreis") als Gegenleistung anbieten, vorausgesetzt, dass vor der Billigung der Angebotsunterlage (i) die Gesellschaft den Vorschlag, in der für den 9. Dezember 2021 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung eine weitere Gewinnausschüttung zu beschließen, zurückgezogen hat und (ii) keine weitere Dividende für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre der Gesellschaft gezahlt oder beschlossen wird.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Zielsetzungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit regelt. Auf Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das geplante Angebot.
Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 70 %. Im Übrigen wird das öffentliche Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen stehen, einschließlich der Erteilung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, wie z.B. bankaufsichtsrechtlicher, kartellrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Die Bieterin geht davon aus, dass die Gesellschaft bis zum Vollzug des Angebots keine Dividende ausschütten wird. Sollte dennoch eine Dividende von der Hauptversammlung beschlossen werden, sollen die annehmenden Aktionäre gemäß näherer Bestimmung in der Angebotsunterlage etwaige bis zum Vollzug des Angebots im Jahr 2022 entstehende Dividendenansprüche für den Fall des Vollzugs an die Bieterin abtreten.
Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter http://www.atlantic-offer.com zugänglich sein. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
Frankfurt am Main, den 23. November 2021
Atlantic BidCo GmbH (derzeit noch firmierend unter: Blitz F21-475 GmbH)
Aareal Bank schließt Investorenvereinbarung - Bietergesellschaft unter Beteiligung von Advent International und Centerbridge Partners kündigt Übernahmeangebot an
- Angebotspreis von 29,00 EUR in bar je Aareal-Bank-Aktie angekündigt, Prämie von ca. 35 Prozent auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Bestätigung der Gespräche über eine mögliche Transaktion
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen Angebot auf Basis einer Investorenvereinbarung für eine langfristig angelegte Partnerschaft
- Investoren stehen hinter Strategie der Aareal Bank und wollen Wachstum der Gruppe beschleunigen
- Investitionen in Wachstum sollen ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden - vor diesem Hintergrund wird der Dividendenvorschlag von der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Dezember abgesetzt
- Kunden sollen von erweitertem Produkt- und Serviceangebot sowie gesteigerter Innovationskraft profitieren - Zugang zu zusätzlicher Expertise der Investoren ermöglicht dies in allen drei Segmenten
- Vorstandsvorsitzender Jochen Klösges: "Das angekündigte Angebot ist im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder."
Wiesbaden, 23. November 2021 - Die Aareal Bank hat heute mit der zukünftig unter Atlantic BidCo GmbH firmierenden, indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation und Centerbridge Partners, L.P. und anderen Investoren gehaltenen Gesellschaft (Bieterin), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Die Investorenvereinbarung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Aareal Bank AG zum Erwerb aller Aktien zu einem Preis von 29,00 EUR je Aktie in bar. Die Investorenvereinbarung basiert auf der Bedingung, dass bis zum Closing kein Wertabfluss aus der Aareal Bank durch Auskehrung von Sach- oder Barvermögen erfolgt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben dem Abschluss der Investorenvereinbarung, die die langfristig angelegte Geschäftsstrategie unterstützt, einstimmig zugestimmt. Sie unterstützen das beabsichtigte Übernahmeangebot vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgenden Prüfung und der Abgabe ihrer gesetzlich verpflichtenden begründeten Stellungnahme und eröffnen damit den Aktionären der Gesellschaft eine neue Handlungsoption.
Das heute angekündigte Angebot enthält eine Prämie von rund 35 Prozent auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aareal-Bank-Aktie der vergangenen drei Monate vor dem 7. Oktober 2021, als per Ad-hoc-Mitteilung Gespräche mit den Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung bestätigt wurden. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis dieses Angebotspreises mit 1,736 Mrd. EUR bewertet. Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent vor und steht unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden.
Aareal Bank Gruppe soll auf Basis der bestehenden Strategie weiterentwickelt werden
Der heutigen Ankündigung sind konstruktive Gespräche zwischen der Aareal Bank und Advent und Centerbridge vorausgegangen, nachdem diese an den Vorstand herangetreten waren. Mit der Investorenvereinbarung sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie "Aareal Next Level" und der entsprechenden öffentlich gesetzten Ziele zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Aareal-Konzerns zu forcieren. Dies soll ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden. Die Bieterin hat ferner zugesagt, die Aareal Bank Gruppe in der bestehenden Zusammensetzung fortzuführen.
Ermöglicht wird das beschleunigte Wachstum insbesondere durch die Zusammenführung der umfangreichen gemeinsamen Erfahrungen in den Sektoren Financial Services, Software und Zahlungsverkehr und durch die Thesaurierung von Gewinnen für Investitionen in künftiges Wachstum.
Jochen Klösges, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank, erklärte zu der möglichen Transaktion: "Das große Interesse von Advent und Centerbridge und das beabsichtigte Angebot der Bieterin sind ein klarer Beleg für die Attraktivität und Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells. Wir haben in allen drei Segmenten erhebliches Wachstumspotenzial. In unseren Gesprächen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir dieses Potenzial gemeinsam noch besser ausschöpfen können, durch kräftige Investitionen ebenso wie durch unsere kombinierte Expertise und unsere Marktzugänge. Das angekündigte Angebot ist deshalb im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder."
Marija Korsch, Vorsitzende des Aufsichtsrats, sagte: "Wir waren eng in den Prozess eingebunden und haben das mögliche Angebot gemäß unseren Verpflichtungen und unter Einbeziehung externer Berater gründlich geprüft. Auf dieser Basis und nach eingehenden Gesprächen haben wir uns im Aufsichtsrat einstimmig für die Unterzeichnung der Investorenvereinbarung ausgesprochen."
Die Gesellschaft hat Gutachten von zwei Investmentbanken erhalten, die den Angebotspreis als fair bestätigen. Dementsprechend wird die Aareal Bank ihren Aktionären die Möglichkeit eröffnen, sich für dieses Angebot zu entscheiden.
Investorenvereinbarung: Chancen nutzen, Wachstum beschleunigen
Konkret beabsichtigt die Bieterin, im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots durch die Thesaurierung von Gewinnen in den kommenden Jahren organisches und anorganisches Wachstum in allen Segmenten zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Übernahmeangebots und gemäß der geschlossenen Investorenvereinbarung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die auf den 9. Dezember 2021 einberufene außerordentliche Hauptversammlung entschieden, den Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung über eine weitere Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,10 EUR je Aktie abzusetzen.
Die Thesaurierung von Gewinnen auf Basis eines von der Bieterin unterstützten Business-Plans für die kommenden Jahre würde zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang für attraktive Wachstumsmöglichkeiten in allen drei Segmenten generieren. Die Bieterin und der Vorstand stimmen dabei überein, dass die Bank auch zukünftig über eine robuste Kapitalausstattung verfügen soll. Konkret strebt die Bieterin an, das Langfrist-Rating des vorrangigen Fremdkapitals der Bank von Fitch Ratings von mindestens A- aufrecht zu erhalten. Die Bieterin hat sich bereit erklärt, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungen weiteres Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, um weiteres Wachstum über den angestrebten Business-Plan hinaus zu ermöglichen.
Auf Basis der geschlossenen Investorenvereinbarung bleibt die Aareal Bank Gruppe in allen drei Segmenten der zuverlässige Partner ihrer Kunden. Die angestrebte Zusammenarbeit mit den Investoren wird aufgrund ihrer Sektorexpertise und ihres Marktzugangs dazu beitragen, dass die Aareal Bank Gruppe ihr Angebot weiter ausbauen, ihre Kunden noch besser unterstützen und ihre Innovationskraft weiter steigern kann. "Die Aareal Bank Gruppe will und wird mit ihren Kunden wachsen. Dafür bestehen nach einer möglichen Mehrheitsübernahme durch die Bieterin weiter verbesserte Voraussetzungen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Jochen Klösges. Die Investoren haben einen erwiesenen Track Record in der langfristigen Weiterentwicklung ihrer Portfoliounternehmen und in den für die Aareal Bank Gruppe relevanten Bereichen Banking, Real Estate, Zahlungsverkehr und Software.
Ein Schwerpunkt der gemeinsam identifizierten Wachstumschancen bildet das Bankgeschäft, in dem in den kommenden Jahren erhebliche Skaleneffekte durch beschleunigtes Wachstum realisiert werden können. Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen könnte die Aareal Bank - unter Beibehaltung ihrer konservativen Risikopolitik - mit zusätzlich verfügbarem Kapital ihr Portfoliovolumen in einer Marktphase mit vielfältigen Opportunitäten für attraktives Neugeschäft noch wesentlich stärker ausweiten und diversifizieren als bisher vorgesehen. Die Bank peilt für die kommenden ca. fünf Jahre eine Steigerung des Kreditportfolios auf bis zu 40 Mrd. EUR an. Dieses Wachstum soll sowohl aus der Ausweitung des Finanzierungsgeschäfts in den angestammten Assetklassen und Objektarten als auch aus der von den Investoren unterstützten Erschließung neuer, attraktiver Marktsegmente und Objektarten gespeist werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie ist eine nachhaltige Ausrichtung der Gruppe an ESG-Kriterien. Dies umfasst unter anderem die Fortführung der vom Management bereits angekündigten Ausweitung des Volumens nachhaltiger Finanzierungen.
Im Segment Banking & Digital Solutions gibt es nach übereinstimmender Auffassung des Managements und der Finanzinvestoren erhebliches Potenzial für weiteres kapitaleffizientes Wachstum des Provisionsergebnisses. Dabei soll der Fokus auf dem Ausbau des Angebots rund um die Kernkompetenz Zahlungsverkehr liegen - auch mithilfe weiterer M&A-Aktivitäten und unterstützt durch den Marktzugang der Investoren sowie attraktive Kooperationsmodelle, auch mit deren Portfoliounternehmen.
Der gemeinsam mit Advent als Minderheitseigentümer der Aareon für die Software-Tochter entwickelte Wertschöpfungsplan, der auf ein signifikantes Ergebniswachstum bis 2025 zielt, soll forciert werden. Dabei kann die Aareon mit Unterstützung der Bieterin auf zusätzliche Mittel für M&A-Aktivitäten zurückgreifen und so ihr erfolgreiches anorganisches Wachstum weiter beschleunigen.
Langfristig angelegte Partnerschaft vorgesehen
Die Bieterin hat mit der Aareal Bank eine langfristige Partnerschaft vereinbart. Das durch die Umsetzung des Business-Plans geschaffene künftige Wachstum wird auch den Personalbestand in den entsprechenden Bereichen erhöhen. Sie unterstützt nicht nur die Strategie des Unternehmens, sondern auch das bestehende Management. Die Bieterin hat sich in der Investorenvereinbarung verpflichtet, von der Aareal Bank keinen Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags mit der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen zu verlangen. Nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots wird das Closing der Transaktion vorbehaltlich der regulatorischen Prozesse etwa Mitte 2022 erwartet. Das Angebot wird vollständig mit Eigenkapital finanziert.
Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach der Freigabe durch die BaFin auf der folgenden Internetseite zugänglich machen: www.atlantic-offer.com.
Der Vorstand der Aareal Bank wird von Perella Weinberg Partners als Finanzberater und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater begleitet, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank als Finanzberater und Latham & Watkins als Rechtsberater.
Aareal Bank AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung zur Vorbereitung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots einer Bietergesellschaft unter Beteiligung von Advent und Centerbridge
Mit der Investorenvereinbarung sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie "Aareal Next Level" und der entsprechenden öffentlich gesetzten Ziele zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Aareal-Konzerns zu forcieren, wobei das verstärkte Wachstum ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden soll. Die Bieterin hat ferner zugesagt, die Aareal Bank Gruppe in der bestehenden Zusammensetzung fortzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG unterstützen das Übernahmeangebot, vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgenden Prüfung und der Abgabe ihrer gesetzlich verpflichtenden begründeten Stellungnahme.
Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Übernahmeangebots und gemäß der geschlossenen Investorenvereinbarung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die auf den 9. Dezember 2021 einberufene außerordentliche Hauptversammlung entschieden, den Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung über eine weitere Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,10 EUR je Aktie abzusetzen.
Montag, 22. November 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WMF AG: Gericht schlägt vergleichsweise Anhebung auf EUR 71,- je WMF-Aktie vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei dem Traditionsunternehmen WMF AG hat das Landgericht Stuttgart nunmehr eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 71,- je Vorzugs- und Stammaktie vorgeschlagen. Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html.LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München
Sonntag, 21. November 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel AG: Gericht regt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 124,51 an - Beweisbeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem nur eine halbe Stunde dauernden Termin am 21. Oktober 2021 eine vergleichsweise Lösung angeregt. Bei einer Kapitalisierung der BuG-Ausgleichszahlungen ergebe sich ein Betrag von EUR 124,51. Die Beteiligten sollten sich auf diesen Betrag einigen.Beendigung des Spruchverfahrens zum Rechtsformwechsel der DO Deutsche Office AG
Samstag, 20. November 2021
Schaltbau Holding AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären Annahme des Delisting-Angebots von Carlyle
- Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
München, 19. November 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau") (ISIN DE000A2NBTL2) haben heute gemäß § 27 WpÜG ihre gemeinsame begründete Stellungnahme ("Begründete Stellungnahme") zum Delisting-Erwerbsangebot der Voltage BidCo GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Fonds, die von The Carlyle Group ("Carlyle") beraten werden, veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Inhalt des Übernahmeangebots sorgfältig geprüft und sind zu der Überzeugung gelangt, dass das Delisting-Angebot, wie zuvor bereits das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Kunden ist. Sie begrüßen und unterstützen deshalb das Angebot in ihrer begründeten Stellungnahme und empfehlen den Aktionären, das Delisting-Angebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat halten den Angebotspreis von 53,50 EUR für finanziell angemessen. Er entspricht dem Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, der eine Prämie in Höhe von 43,86 % auf den von der BaFin festgestellten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Voltage BidCo GmbH beinhaltete. Der Angebotspreis des Delisting-Angebots liegt darüber hinaus auch über dem von der BaFin festgestellten gewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 6. Oktober 2021 (einschließlich) von 51,01 EUR. Der Schlusskurs der Schaltbau-Aktie auf Xetra am Tag der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots (16. November 2021) lag mit 56,00 EUR über dem Angebotspreis.
Vorstand und Aufsichtsrat bekräftigen in der begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot wie bereits in ihrer begründeten Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, dass die strategische Partnerschaft mit Carlyle es der Schaltbau Holding AG ermöglicht, ihre langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie fortzusetzen. Darüber hinaus hatte sich die Voltage BidCo GmbH in einer Delisting-Vereinbarung erneut dazu bekannt, Struktur, Standorte, Beschäftigungs- und Betriebsbedingungen beizubehalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Kosteneinsparung und Konzentration auf das operative Geschäft
Mit aktuell rund 78 % der Schaltbau-Aktien ist die Voltage BidCo GmbH (Carlyle) Mehrheitseigentümer der Schaltbau-Gruppe. Carlyle bietet der Schaltbau-Gruppe über die in der Investorenvereinbarung enthaltenen Finanzierungszusagen für das geplante Wachstum hinaus grundsätzlich auch ausgezeichnete Finanzierungsmöglichkeiten für künftigen Kapitalbedarf. Das geplante Delisting der Schaltbau Holding AG bedeutet erhebliche Kosteneinsparungen für die Gesellschaft und setzt Managementkapazitäten für das operative Geschäft und das geplante Wachstum der Gruppe frei, die bislang mit den hohen regulatorischen Anforderungen der Börsennotierung gebunden sind. Die Schaltbau Holding AG wird deshalb zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse München beantragen. Die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen 2021/2022 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 26. Oktober 2021 beendet, da bereits über 98 % der Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt worden waren.
Angebotsfrist für Delisting-Erwerbsangebot endet am 14. Dezember 2021
Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16. November 2021 begonnen und endet am 14. Dezember 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
Die begründete Stellungnahme des Vorstandes und Aufsichtsrats der Schaltbau Holding AG wird im Internet unter der Adresse https://ir.schaltbaugroup.com im Bereich "Investor Relations" in einer verbindlichen deutschen Fassung und einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Außerdem wird die begründete Stellungnahme bei Schaltbau unter der Anschrift Hollerithstr. 5, 81829 München (Tel: +49 (0) 89 93005-0; Fax: +49 (0) 89 93005-398; E-Mail: investor@schaltbau.de), zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Auf die Veröffentlichung im Internet und die kostenlose Bereithaltung der begründeten Stellungnahme wird durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger am 19. November 2021 hingewiesen.
Wichtiger Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.
Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility.
Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de