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Montag, 16. August 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ERLUS AG

Girnghuber GmbH
Marklkofen

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb.

Die ordentliche Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Neufahrn/Ndb. („ERLUS AG“) vom 25. Juni 2021 hat u. a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG auf die Hauptaktionärin, die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 96,99 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. August 2021 in das Handelsregister der ERLUS AG beim Amtsgericht Landshut (HRB 401) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG in das Eigentum der Girnghuber GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG von der Girnghuber GmbH

eine Barabfindung von EUR 96,99
je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ERLUS AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Girnghuber GmbH hat die Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim mit der wertpapiertechnischen Abwicklung der Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin beauftragt.

Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto bei dem jeweiligen depotführenden Institut. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die inländischen ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der ERLUS AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Girnghuber GmbH übergegangen sind. 

Marklkofen, im August 2021

Girnghuber GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. August 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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