von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I nunmehr Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 8. April 2022, 9:00 Uhr, bestimmt.In dem Verfahren hatten die beiden gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html
Nach Vorlage schriftlicher Ergänzungsgutachten (und Verzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie) hat die 5. Kammer für Handelssachen am 10. und 11. November 2021 die Sache verhandelt. Bei diesem Termin wurde der Gutachtensauftrag erweitert auf die Herren Semith Soylu (IVA) und Benno Jacke (Value Trust) und die nunmehr vier Sachverständigen über zwei volle Tage zu dem Gutachten und den ergänzenden (inzwischen drei) gutachterlichen Stellungnahmen angehört. Die Sachverständigen sollen die im Verlaufe der Verhandlung zugesagten schriftlichen Stellungnahmen bis zum 23. Dezember 2021 nachreichen.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München
Nach Vorlage schriftlicher Ergänzungsgutachten (und Verzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie) hat die 5. Kammer für Handelssachen am 10. und 11. November 2021 die Sache verhandelt. Bei diesem Termin wurde der Gutachtensauftrag erweitert auf die Herren Semith Soylu (IVA) und Benno Jacke (Value Trust) und die nunmehr vier Sachverständigen über zwei volle Tage zu dem Gutachten und den ergänzenden (inzwischen drei) gutachterlichen Stellungnahmen angehört. Die Sachverständigen sollen die im Verlaufe der Verhandlung zugesagten schriftlichen Stellungnahmen bis zum 23. Dezember 2021 nachreichen.
LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen