CORPORATE NEWS
Düsseldorf, 13. September 2016 - Der Beschluss der Hauptversammlung der net mobile AG (ISIN DE0008137852) vom 30. Juni 2016 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der net mobile AG auf die DOCOMO Digital GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die DOCOMO Digital GmbH übergegangen. Einzelheiten zur Auszahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 6,40 je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden von der DOCOMO Digital GmbH in Kürze im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der net mobile AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der net mobile AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.
Über net mobile AG
Die net mobile AG ist ein international führender Full-Service-Provider für mobile Mehrwertdienste und Payment Lösungen. Das im November 2000 gegründete Unternehmen gilt als Innovationsführer im Markt. Zum weltweiten Kundenstamm gehören national und global operierende Mobilfunkanbieter, Medienunternehmen, Portale, Markenartikler sowie TV-Sendeanstalten, für die komplette White Label Lösungen wie Direct Carrier Billing und Mobile-TV Dienste bereitgestellt werden. Seit September 2016 ist die DOCOMO Digital GmbH, eine hundertprozentige Tochter der NTT DOCOMO, INC., alleiniger Aktionär der Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.net-mobile.com.
Düsseldorf, 13. September 2016 - Der Beschluss der Hauptversammlung der net mobile AG (ISIN DE0008137852) vom 30. Juni 2016 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der net mobile AG auf die DOCOMO Digital GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die DOCOMO Digital GmbH übergegangen. Einzelheiten zur Auszahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 6,40 je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden von der DOCOMO Digital GmbH in Kürze im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der net mobile AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der net mobile AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.
Über net mobile AG
Die net mobile AG ist ein international führender Full-Service-Provider für mobile Mehrwertdienste und Payment Lösungen. Das im November 2000 gegründete Unternehmen gilt als Innovationsführer im Markt. Zum weltweiten Kundenstamm gehören national und global operierende Mobilfunkanbieter, Medienunternehmen, Portale, Markenartikler sowie TV-Sendeanstalten, für die komplette White Label Lösungen wie Direct Carrier Billing und Mobile-TV Dienste bereitgestellt werden. Seit September 2016 ist die DOCOMO Digital GmbH, eine hundertprozentige Tochter der NTT DOCOMO, INC., alleiniger Aktionär der Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.net-mobile.com.