von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherungs Aktiengesellschaft, Köln, hat das Landgericht Köln nunmehr den Antragstellers das umfangreiche Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), zur Verfügung gestellt. NPP kommt darin zu einem höheren Wert als dem von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen und im Übertragungsbeschluss festgelegten EUR 62,80 sowie denn dann im Rahmen eines Teilprozessvergleichs auf EUR 67,65 angehobenen Betrags je Aktie (Zuzahlung in Höhe von EUR 4,85). Nach den Berechnungen von NPP beträgt der Wert je Aktie der AXA Leben EUR 70,31. Folgt das Gericht diesen Feststellungen, würde dies auf den ursprünglich angebotenen Betrag eine Erhöhung um 11,96% bzw. auf den nachgebesserten Barabfindungsbetrag eine Anhebung um 3,93% bedeuten.
LG Köln, Az. 82 O 137/07
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherungs Aktiengesellschaft, Köln, hat das Landgericht Köln nunmehr den Antragstellers das umfangreiche Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), zur Verfügung gestellt. NPP kommt darin zu einem höheren Wert als dem von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen und im Übertragungsbeschluss festgelegten EUR 62,80 sowie denn dann im Rahmen eines Teilprozessvergleichs auf EUR 67,65 angehobenen Betrags je Aktie (Zuzahlung in Höhe von EUR 4,85). Nach den Berechnungen von NPP beträgt der Wert je Aktie der AXA Leben EUR 70,31. Folgt das Gericht diesen Feststellungen, würde dies auf den ursprünglich angebotenen Betrag eine Erhöhung um 11,96% bzw. auf den nachgebesserten Barabfindungsbetrag eine Anhebung um 3,93% bedeuten.
LG Köln, Az. 82 O 137/07
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