Vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen
WKN A289R7 Aves One 06/2020 - 05/2025
WKN A289FA Aves One Anleihe 06/2020 - 06/2023
WKN A3H3HD Aves One Anleihe 03/2021 - 11/2025
Hamburg, 14. Dezember 2021 - Der Vorstand der Aves One AG hat heute
beschlossen,
1. die am 1. Juni 2020 begebene 5,25 % Anleihe "Aves One 06/2020 - 05/2025"
mit der ISIN DE000A289R74 / WKN A289R7,
2. die am 24. Juni 2020 begebene 4,25 % Anleihe "Aves One 06/2020 - 06/2023"
mit der ISIN DE000A289FA8 / WKN A289FA,
3. die am 1. März 2021 begebene 5,25 % Anleihe "Aves One 03/2021 - 11/2025"
mit der ISIN DE000A3H3HD7 / WKN A3H3HD,
aufgrund eines Kontrollwechsels nach § 9 Abs. 4 der jeweiligen
Anleihebedingungen vorzeitig zum 28. Februar 2022 zu kündigen. Durch die
Übernahme von 88,33 % der Aktien der Aves One AG durch die Rhine Rail
Investment AG am 24. November 2021, ist gemäß § 9 Abs. 1 lit. a) der
jeweiligen Anleihebedingungen ein Kontrollwechsel eingetreten, der das
außerordentliche Kündigungsrecht der Aves One AG begründet.
Die jeweiligen Kündigungen und der Kündigungstermin werden am 30. Dezember
2021 gemäß § 17 Abs. 1 der jeweiligen Anleihebedingungen unter anderem im
Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin
http://www.avesone.com/anleihe veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung
oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika
("Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin
genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act
von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("Securities Act") registriert
worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer
Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.
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