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Mittwoch, 22. Dezember 2021

Rocket Internet SE erwägt unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; Rocket Internet SE und Elliott unterzeichnen Annahmevereinbarung

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- Die Gesellschaft erwägt ein unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu begeben

- Der Erwerbspreis in bar wird EUR 35,00 je Rocket Internet Aktie betragen

- Aus Sicht von Rocket Internet dient der Aktienrückerwerb von Rocket Internet Aktien bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft und wird die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur ermöglichen

- Eine außerordentliche Hauptversammlung am 31. Januar 2022 soll die Einziehung der Rocket Internet Aktien, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot an die Aktionäre erworben werden, beschließen.

- Rocket Internet und Elliott haben eine Annahmevereinbarung unterzeichnet

Berlin, 21. Dezember 2021 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) erwägt, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, bis zu 27.664.079 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "Rocket Internet Aktien"), die nicht unmittelbar von der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft gehalten werden, durch ein öffentliches Aktienrückerwerbsangebot (das "Angebot") zu erwerben. Unter dem Angebot wird die Gesellschaft einen Preis von EUR 35,00 in bar als Gegenleistung je Rocket Internet Aktie, für die das Rückerwerbsangebot angenommen wird, anbieten (der "Erwerbspreis").

Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Aktienrückerwerb durch das Angebot bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der Unterstützung der langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft dienen sowie die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Kapitalmarkts und der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen ermöglichen wird.

Um den Rückerwerb und die anschließende Einziehung der Rocket Internet Aktien, für die das Angebot angenommen wird, durchzuführen, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 31. Januar 2022 als virtuelle Hauptversammlung auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. September 2021 geändert wurde, einzuberufen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 eigenen Aktien und den Erwerb dieser Rocket Internet Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung mit dem Angebot ("Kapitalherabsetzungsbeschluss") zu beschließen. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und den Erwerb eigener Aktien durch das Angebot bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft mit der Elliott International Ltd. und von dieser kontrollierten Gesellschaften ("Elliott"), die 21.859.962 Rocket Internet Aktien (ca. 20,22% des Grundkapitals) halten, eine Annahmevereinbarung abgeschlossen. Global Founders GmbH, die Hauptaktionärin der Gesellschaft ("Global Founders"), die 67.359.150 Rocket Internet Aktien (ca. 62,32% des Grundkapitals) hält, ist ebenfalls Partei dieser Vereinbarung. Global Founders und Elliott haben sich gegenseitig verpflichtet, für den Kapitalherabsetzungsbeschluss zu stimmen. Zudem hat sich Global Founders unwiderruflich gegenüber Elliott verpflichtet, den Großteil ihrer unter dem Angebot entstehenden Andienungsrechte kostenfrei zu übertragen. Im Gegenzug hat sich Elliott unwiderruflich gegenüber der Gesellschaft und Global Founders verpflichtet, nach Erhalt der vorgenannten Andienungsrechte von Global Founders ihre Rocket Internet Aktien unter dem Angebot einzuliefern und an die Gesellschaft zu übertragen.

Sofern die außerordentliche Hauptversammlung die vorgeschlagenen Beschlüsse fasst, geht der Vorstand davon aus, dass die Annahmefrist ab Ende Januar 2022 etwa vier Wochen (20 Werktage) betragen wird.

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