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Dienstag, 14. Dezember 2021

RIB Software SE: Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen

Corporate News

Stuttgart, 14. Dezember 2021: Die RIB Software SE (die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. November 2021, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 41,72, für je eine auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der Gesellschaft, gemäß §§ 327a ff. AktG, am 14. Dezember 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der RIB Software SE wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf eine Bekanntmachung verwiesen, welche die Schneider Electric Investment AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.

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