Die Hauptversammlung der früheren MAN SE, München, vom 29. Juni 2021 hatte eine Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer Verschmelzung beschlossen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Das von mehreren ausgeschlossenen MAN-Minderheitsaktionären zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung angerufene LG München I hat die eingegangenen Spruchverfahren zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 12085/21 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
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