Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)
Bieterin:
Rhine Rail Investment AG
c/o Latham & Watkins LLP
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996
Zielgesellschaft:
Aves One AG
Große Elbstraße 61
22767 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894
WKN A16811 / ISIN DE000A168114
Am 9. Dezember 2021 hat die Rhine Rail Investment AG (zuvor: Blitz 21-821
AG) (die "Bieterin") entschieden, sämtlichen Aktionären der Aves One AG (die
"Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN
DE000A168114) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 1,00 je Aktie (die "Aves-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung
in Höhe von EUR 12,80 je Aves-Aktie in bar zu erwerben (das
"Delisting-Erwerbsangebot").
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit im
Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter
http://www.rocket-offer.com veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Erwerbsangebot zu den in der
Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin
vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie
weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der
US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Düsseldorf, 9. Dezember 2021
Rhine Rail Investment AG
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