von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) ist am 13. März im Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen und am darauf folgenden Tag, dem 14. März 2014, bekannt gemacht worden.
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG bietet den Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG bis zum 14.05.2014 an, ihre Aktien für EUR 84,53 je Aktie im Rahmen dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Die Abfindung wird vom 14.03.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Der Kurs der Kabel Deutschland Holding AG-Aktie betrug zuletzt allerdings mehr als EUR 98,50. Insoweit werden Abfindung und Ausgleich im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden.
Die Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG und haben für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Anspruch auf die Zahlung einer Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr (beginnend mit dem Geschäftsjahr ab 01.04.2014) in Höhe von brutto EUR 3,77.
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