In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Klöckner-Werke AG hatte das LG Düsseldorf, wie berichtet, eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/03/squeeze-out-klockner-werke-ag.html .
Dagegen haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG Düsseldorf fortgeführt werden wird.
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