von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der net-m privatbank 1891 AG (ehemals Bankverein Werther AG) konnte vergleichsweise beendet werden. Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 den Abschluss eines entsprechendes Vergleichs festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung des von der Hauptaktionärin auf EUR 6,49 je Aktie der net-m festgelegten Barabfindungsbetrag um EUR 1,31 auf EUR 7,80 vor.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 17/13 AktE
Helfrich u.a. ./. net mobile AG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln
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