Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Schlüchtern, 26.03.2014: Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 4. Dezember 2013, der BIEN-ZENKER AG zugegangen am
5. Dezember 2013, konkretisiert und der BIEN-ZENKER AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 15,86 je Aktie festgelegt hat.
Ebenfalls heute haben der Vorstand der BIEN-ZENKER AG und der Vorstand der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der BIEN-ZENKER AG als übertragender Gesellschaft und der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG als übernehmender Gesellschaft abgestimmt, der den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ermöglicht. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der BIEN-ZENKER AG, über die dieser voraussichtlich am 10. April 2014 beschließen wird. Die Beurkundung des Verschmelzungsvertrages ist für den 11. April 2014 vorgesehen. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG Beschluss gefasst werden, die für den 23. Mai 2014 geplant ist.
Der Vorstand
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