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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 10. Februar 2020

Umtauschangebot für Aktien der ADLER Real Estate AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Ihnen als Aktionär der ADLER REAL ESTATE AG bietet die ADO Properties S.A., Luxemburg, an, Ihre Aktien umzutauschen. Für das Angebot gelten die folgenden Konditionen:

Wertpapiername: ADLER REAL ESTATE AG
WKN: 500800
Anbieter: ADO Properties S.A.
Wertpapier nach Tausch: ADO Properties S.A. Actions Nominatives o.N.
WKN: A14U78
Tauschverhältnis der Wertpapiere: 1 : 0,4164
Sonstiges: Das Angebot unterliegt keiner Vollzugsbedingung. 

Dieses Angebot wird ausschließlich nach dem Recht Deutschlands unterbreitet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder dieses Angebot nach einem anderen Recht als dem von Deutschland sind nicht beabsichtigt. Alle in- und ausländischen Aktionäre der ADLER REAL ESTATE AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Diese und alle weiteren Details des Angebots hat die Bieterin auf ihrer Internetseite https://www.ado.properties/ unter der Rubrik "Investor Relations/Übernahmeangebot" entsprechend veröffentlicht. 

Sonntag, 9. Februar 2020

Francotyp-Postalia Holding AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 08.02.2020

Die Aktionärin Obotritia Capital KGaA, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Rolf Elgeti, die an der Francotyp-Postalia Holding AG mit rd. 20,71% beteiligt ist, hat dem Vorstand schriftlich mitgeteilt, dass sie die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Ausweislich des Verlangens soll folgender Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung behandelt werden: "Ausscheiden von Herrn Günther aus dem Vorstand - Herr Günther soll vorzeitig aus dem Vorstand ausscheiden, da ihm die Hauptversammlung das Vertrauen entzogen hat." Der Vorstand prüft dieses Verlangen derzeit mit seinen rechtlichen Beratern.

Nach dem Aktiengesetz hat die Hauptversammlung keine Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Bislang wurde auch kein Beschluss über einen Vertrauensentzug gefasst. Der Vorstand versteht das Verlangen derzeit dahingehend, dass die Aktionärin eine Abstimmung über einen Vertrauensentzug durch ihr Verlangen erst noch herbeiführen möchte und dies den Gegenstand der außerordentlichen Hauptversammlung bilden soll.

Der Vorstand ist der Auffassung, dass im Interesse der Gesellschaft der Aufwand für eine zusätzliche Hauptversammlung nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Er wird daher prüfen, ob die ursprünglich für den 17. Juni 2020 terminierte ordentliche Hauptversammlung zu einem früheren Zeitpunkt abgehalten werden kann.

Freitag, 7. Februar 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Plaut AG abgeschlossen: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 9,85 (+ EUR 1,50) gerichtlich genehmigt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Kürzlich hatte auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.

Das Handelsgericht Wien hat die Vergleiche nunmehr mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt. Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung zu zahlen.

FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19

J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: Anhebung der Barabfindung um mehr als 40 % auf EUR 11,26

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem bislang 12 1/2 Jahre dauernden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (GKA) hat das Landgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 10. Januar 2020 den Barabfindungsbetrag auf EUR 11,26 je GKA-Aktie angehoben. Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/08/spruchverfahren-squeeze-out-bei-der.html

Ursprünglich sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre laut Übertragungsbeschluss eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 5,47 für jede Stückaktie der GKA erhalten. Aufgrund eines Teil-Prozessvergleichs vom 18. April 2007 hatte die Hauptaktionärin die Abfindung um EUR 2,53 auf EUR 8,00 für jede Stückaktie angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2007/04/gerling-konzern-allgemeine.html. In dem Gutachten kamen die Wirtschaftsprüfer Stephan Buchert und Dr. Heiko Buck von NPP zu einem noch deutlich höheren Ertragswert. Nach Ansicht der Sachverständigen ergibt sich ein Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 11,26 je GKA-Aktie. 

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller und die Antragsgegnerin noch Beschwerde einlegen.

Zur langen Historie dieses Spruchverfahrens: Am 8. Oktober 2008 hatte das Landgericht einen Beweisbeschluss hinsichtlich der Angemessenheit des Barabfindungsbetrags erlassen. Mit Beschluss vom 16. Februar 2009 wurde die NPP zum Sachverständigen bestimmt und ein Vorschuss von EUR 1 Mio. (später reduziert auf EUR 600.000,-) angefordert. Dagegen legte die Antragsgegnerin Beschwerde ein, die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 19. Januar 2011 als nicht statthaft und damit unzulässig verworfen wurde (Az. I-2 W 11/10 (AktE)). Von NPP angeforderte Unterlagen wurden von der Antragsgegnerin erst Ende 2012 zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Anforderungen von Information durch NPP verwies die Antragsgegnerseite darauf, dass die GKA kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs auf die HDI Industrie Versicherung-AG verschmolzen worden sei und mehrere "in die Bewertung involvierten Personen" nicht mehr "in der Gruppe" tätig seien.

LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06
Bezold u.a. ./. Gerling Beteiligungs GmbH (nunmehr: Hannover Beteiligungsgesellschaft mbH)
90 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG

E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH
Frankfurt am Main


Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main
WKN 563 216, ISIN DE 000 5632160

Die außerordentliche Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG („ICAG“) hat am 17. Dezember 2019 auf Verlangen der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH („ELA“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ICAG („Minderheitsaktionäre“) auf die ELA als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der ICAG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2020 in das Handelsregister der ICAG beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 107030 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ICAG auf die ELA übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der ELA unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Sammelurkunde der ICAG erfüllt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

Quirin Privatbank AG

vorgenommen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer girosammelverwahrten Aktien der ICAG ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.

Kosten und Spesen für die Depotbanken im Zusammenhang mit der Auszahlung der Abfindung sind von dem jeweiligen Minderheitsaktionär selbst zu tragen.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der ICAG gewährt werden.

Frankfurt am Main, im Januar 2020

E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH

Wolfgang Sauerborn
Geschäftsführer

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Februar 2020

____________

Anmerkung der Redaktion: Nach der Veröffentlichung der Hauptaktionärin sollen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die Kosten und Spesen tragen. Dies ist nach unserer Auffassung unzulässig. Die Barabfindung steht den enteigneten Minderheitsaktionären ungeschmälert zu.

i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre

Corporate News

Die i:FAO Aktiengesellschaft ("i:FAO") hat von ihrer Mehrheitsaktionärin Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält derzeit rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.

Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.

Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai/Juni 2020 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.

Squeeze-out bei der Kontron S&T AG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron S&T AG, Augsburg, am 13. März 2020 soll ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die S&T AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf EUR 5,68 je Stückaktie der Kontron S&T AG festgesetzt.

Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG auf die S&T AG übertragen.“ 

Die Kontron S&T AG ist durch am 21. August 2017 im Handelsregister eingetragene Verschmelzung der börsennotierten Kontron AG auf die S&T Deutschland Holding AG entstanden, wodurch die Börsennotierung entfiel. Das Spruchverfahren zu der Verschmelzung ist kürzlich beendet worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html

Übernahmeangebot für Aktien der RENK AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)
c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH
Schillerstraße 20
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 253889

Zielgesellschaft:

RENK Aktiengesellschaft
Gögginger Straße 73
86159 Augsburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193
WKN: 785000 / ISIN: DE0007850000

Am 30. Januar 2020 hat die SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH) (die Bieterin) entschieden, sämtlichen Aktionären (die RENK-Aktionäre) der RENK Aktiengesellschaft (RENK AG) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der RENK AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (die RENK-Aktien) gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu erwerben (das Übernahmeangebot). Die Höhe der in bar zu zahlenden Gegenleistung wird gemäß § 31 WpÜG und den §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung festgelegt.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten marktüblichen Angebotsbedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Erteilung von fusionskontrollrechtlichen und anderen regulatorischen Freigaben.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter http://rebecca-angebot.de veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist

Weitere Information zur Transaktion:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft, die indirekt von Investment Fonds, die zusammen den Triton Fund V bilden, gehalten werden.

Am heutigen Tage haben die Bieterin und die Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH, Wolfsburg, Deutschland, die Muttergesellschaft der RENK AG, einen Aktienkauf- und abtretungsvertrag (der Aktienkaufvertrag) über den Kauf und die Übertragung aller 5.320.000 RENK-Aktien, die derzeit von der VW Vermögensverwaltung gehalten werden (entspricht 76,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der RENK AG), zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 97,80 je verkaufter RENK-Aktie abgeschlossen, wobei der Kaufpreis einer Anpassung abhängig von der gezahlten Dividende unterliegt. Sofern der Vollzug des Kaufvertrags (der Vollzug) noch vor der Beschlussfassung Hauptversammlung der RENK AG, die über die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 (die Dividende 2019) entscheidet erfolgt, erhöht sich der Kaufpreis unter dem Aktienkaufvertrag um EUR 2,20 pro unter dem Aktienkaufvertrag verkaufter RENK Aktie. Findet hingegen der Vollzug nach der Hauptversammlung der RENK AG im Jahr 2020 statt und wird eine Dividende 2019 in anderer Höhe als EUR 2,20 pro RENK Aktie beschlossen, so führt dies zu einer entsprechenden Reduzierung oder Erhöhung des gesamten vom Bieter zu zahlenden Kaufpreises für die unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien. Diese Reduzierung oder Erhöhung entspricht dem Produkt aus dem Betrag, um den die Dividende 2019 EUR 2,20 pro RENK Aktie über- bzw. unterschreitet, und der Gesamtzahl der unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien.

Die Durchführung des Aktienkaufvertrages ist abhängig von bestimmten Vollzugsbedingungen, die den vorgenannten Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots entsprechen.

Die Bieterin hat mit der RENK AG außerdem am heutigen Tag eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen und Konditionen des Übernahmeangebots sowie die damit verbundenen Absichten und Vereinbarungen enthält.

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der RENK AG. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der RENK AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wolfsburg, den 30. Januar 2020

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)

Samstag, 1. Februar 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Dortmund hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit Beschluss vom 25. November 2019 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 18 O 29/19 AktE verbunden. Das Gericht hat gleichzeitig der Antragsgegnerin eine Frist zur Erwiderung gesetzt.

Das zuvor eingeleitete Spruchverfahren zum BuG kommt nicht richtig voran., Das Landgericht hatte den den für den 21. November 2019 anberaumten Termin aufgehoben. Hintergrund ist ein Befangenheitsantrag gegen die sachverständigen Prüfer.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA
86 Antragsteller 
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum BuG:
LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Donnerstag, 30. Januar 2020

Pokern um die Renk AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Es gab kürzlich bereits Spekulation zu einem Weiterverkauf der VW-Mehrheitsbeteiligung an der Renk AG, einem international tätiger Hersteller von Spezialgetrieben, Komponenten der Antriebstechnik und Prüfsystemen, siehe hierzu: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/weiterverkauf-der-vw-beteiligung-renk.html Wegen des hohen Militäranteils (insbesondere Panzergetriebe) kämen - so die Überlegungen von BÖRSE ONLINE - als Erwerber Rheinmetall und Voith in Betracht, ansonsten auch Private-Equity-Unternehmen.

Bei dem Bietergefecht um die derzeit bei der VW-Tochter Volkswagen Klassik GmbH liegende 76 %-Beteiligung scheint der Finanzinvestor Triton nach jüngsten Berichten vorne zu liegen. Dieser habe ein etwas besseres Angebot als EQT vorgelegt. Triton habe sich zu weitgehenden Arbeitsplatzgarantien bei Renk bis 2026 bereiterklärt. Endgültig entschieden sei bislang aber noch nichts.

Die Renk-Beteiligung war vom VW-Konzern bei MAN im Rahmen des vor einem Jahr beendeten Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrags "abgegriffen" worden, siehe hierzu die Kritik der Aktionärsvereinigung SdK: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/sdk-kritisiert-vorgehen-von-volkswagen.html.

Mit einer Beteiligung von 76 % und einem derzeitigen Streubesitz von etwas über 20 % könnte ein Erwerber einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen oder nach dem Zukauf weiterer Renk-Aktien einen Squeeze-out anstreben. 

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der innogy SE: Abschluss des Verschmelzungsvertrags

innogy SE
Essen

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG -
Verschmelzung mit der E.ON Verwaltungs SE
(Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Die innogy SE mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27091 („innogy“) als übertragende Gesellschaft, soll auf E.ON Verwaltungs SE mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30592 („EVSE“) als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 78, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der innogy und der EVSE wurde am 22. Januar 2020 beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der innogy sowie der EVSE eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

Die EVSE hält unmittelbar 90 % des Grundkapitals der innogy. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der EVSE zu diesem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der EVSE, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der EVSE erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der EVSE, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30582 eingetragene E.ON Beteiligungen GmbH mit Sitz in Essen („EOB“), hat gegenüber der EVSE erklärt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der innogy zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der innogy nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Register der innogy eingetragen ist.

Zur Information der Aktionäre der innogy liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an – spätestens aber nach der jeweiligen Ausfertigung – folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der innogy, Opernplatz 1, 45128 Essen, zur Einsicht aus:

- der Verschmelzungsvertrag zwischen der innogy als übertragender Gesellschaft und der EVSE als übernehmender Gesellschaft vom 22. Januar 2020;

- die Jahresabschlüsse der EVSE für die zum 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017, zum 28. Februar 2018 und zum 31. Dezember 2018 endenden (Rumpf-)Geschäftsjahre sowie die Zwischenbilanz der EVSE zum 1. Oktober 2019;

- die Jahresabschlüsse der innogy sowie Geschäftsberichte einschließlich zusammengefasster Lageberichte für die innogy und den Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 sowie die Zwischenbilanz der innogy zum 1. Oktober 2019;

- der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht;

- der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, („Mazars“) über die Prüfung des zwischen der EVSE und der innogy geschlossenen Verschmelzungsvertrags;

- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

- die Gewährleistungserklärung der BNP Paribas;

- der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 und 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Mazars über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung und

- der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Übertragungsbericht der EVSE vom 22. Januar 2020.

Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der innogy unter

iam.innogy.com („Außerordentliche Hauptversammlung 2020“)

abrufbar. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:

innogy SE
Opernplatz 1,
z. Hd. Investor Relations,
45128 Essen

Essen, im Januar 2020

innogy SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Januar 2020

Mittwoch, 29. Januar 2020

SCI AG: Net Asset Value

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Usingen (28.01.2020) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 24,45 Euro ermittelt. Wesentlicher Werttreiber seit der letzten NAV-Meldung war der Kursanstieg unserer inzwischen zweitgrößten Depotposition Gesundheitswelt Chiemgau AG (+17%). Ebenfalls positiv entwickelten sich Latvijas Balzams (+6%) und IFA Hotel (+4%); InnoTec notierten schwächer (-5%). Bei PÖYRY erfolgte Anfang Januar die Auszahlung der Barabfindung.

Das Einreichungsvolumen (Aktien die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 18,6 Mio. Euro und hat sich durch die rechtskräftige Beendigung der Spruchverfahren bei Leica und Genescan um rd. 320 TEUR leicht verringert. Aus den beiden vorgenannten Verfahren ergeben sich Zuflüsse von rd. 76 TEUR incl. Zinsen.

Biofrontera AG: Außerordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG: Aktionäre stimmen mit deutlicher Mehrheit der Verwaltung zu

Leverkusen, den 20. Dezember 2019 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113),ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gab heute die Ergebnisse der am 19. Dezember 2019 durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung bekannt. Die anwesenden Aktionäre vertraten 63,71% des eingetragenen Grundkapitals.

Die Beschlussvorschläge der Deutsche-Balaton Gruppe, auf deren Verlangen hin die Hauptversammlung durchgeführt wurde, wurden von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Mehrheit der Aktionäre den Empfehlungen der Verwaltung insoweit zu allen Tagesordnungspunkten gefolgt. Obwohl die Aktionäre auch mit deutlicher Mehrheit für den zusätzlichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Einrichtung eines genehmigten Kapitals stimmten, wurde in diesem Punkt dennoch nicht die nach Aktienrecht erforderliche ¾-Mehrheit erreicht.

"Die Ablehung der Beschlussvorschläge der Deutsche Balaton-Gruppe zeigt abermals, dass unsere Aktionäre hinter der Verwaltung der Biofrontera stehen. Insbesondere hat die Hauptversammlung den erneuten Antrag auf Vertrauensentzug der Vorstände abgelehnt und damit, wie schon zur ordentlichen Hauptversammlung im Juli diesen Jahres, das Vertrauen in uns bestätigt" sagt CEO Prof. Dr. Hermann Lübbert. "Der Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biofrontera arbeiten jeden Tag daran - und zwar mit hervorragender Unterstützung unseres Aufsichtsrats - die Erfolgsgeschichte von Biofrontera weiter zu schreiben. Die Unterstützung unserer Aktionäre bildet dabei die Voraussetzung, ohne die wir unsere Arbeit nicht machen könnten. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich!"

Weiterführende Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der detaillierten Abstimmungsergebnisse und Präsentation finden Sie unter: https://www.biofrontera.com/de/hauptversammlung.html

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 für comdirect

Pressemitteilung von comdirect

- Rekordergebnis durch ebase-Verkauf: 190,6 Millionen Euro vor Steuern

- Gutes Ergebnis im Kerngeschäft: 75,5 Millionen Euro vor Steuern

- Starkes Wachstum bei Kunden, Kundenvermögen und Trades


Quickborn/Frankfurt am Main, 29. Januar 2020. Die comdirect Gruppe hat das Geschäftsjahr 2019 im Kerngeschäft mit einem Vorsteuerergebnis in Höhe von 75,5 Millionen Euro abgeschlossen und liegt damit 38 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Inklusive des Realisierungsgewinns aus dem Verkauf von ebase erreicht das Ergebnis der Gruppe mit 190,6 Millionen Euro vor Steuern einen Rekordwert.

"2019 war für comdirect trotz des weiterhin herausfordernden Zinsumfelds ein gutes Geschäftsjahr: Wir haben unsere Erträge gesteigert und unsere Skalierbarkeit erhöht. Gleichzeitig sind wir mit Kunden, Kundenvermögen und Trades stark gewachsen", sagt Frauke Hegemann, Vorstandsvorsitzende der comdirect bank AG. "Als erste Adresse für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren und als smarter Finanzbegleiter sind wir strategisch auf dem richtigen Kurs und gehören zu den profitabelsten Banken Deutschlands."

Zuwachs beim betreuten Kundenvermögen um fast 30 Prozent

Die Kundenzahl im Kerngeschäft B2C erhöhte sich im Jahr 2019 um 9 Prozent auf 2,74 Millionen, ein Plus von 221 Tausend. Die Zahl der Depots stieg um 13 Prozent auf 1,56 Millionen, die Anzahl der Girokonten um 8 Prozent auf 1,70 Millionen. Damit blieb das Kundenwachstum auf dem seit 2018 deutlich erhöhten Niveau (236 Tausend Netto-Neukunden 2018). Das betreute Kundenvermögen konnte im Jahr 2019 einen Zuwachs um 29 Prozent auf 80,2 Milliarden Euro verzeichnen. Das Einlagenvolumen nahm um 13 Prozent auf 28,9 Milliarden Euro zu und das Depotvolumen um 40 Prozent auf 51,3 Milliarden Euro. Ausschlaggebend für den sehr starken Zuwachs beim Depotvolumen ist der hohe Depot-Nettomittelzufluss. 

"Mit 6,5 Milliarden Euro haben wir einen neuen Höchstwert beim Depot-Nettomittelzufluss erreicht", erläutert Hegemann. "Immer mehr Kunden nutzen Wertpapiere für ihren langfristigen Vermögensaufbau. Besonders beliebt bei Einsteigern sind hier Wertpapiersparpläne oder auch unsere digitale Vermögensverwaltung cominvest." cominvest wurde von comdirect 2017 eingeführt und betreute zum Jahresende 2019 ein Kundenvermögen in Höhe von rund 580 Millionen Euro.

Provisionsüberschuss und Zinsüberschuss gesteigert

Die Erträge hat comdirect im Kerngeschäft B2C um 9 Prozent auf 363,4 Millionen Euro (Vorjahr: 334,3 Millionen Euro) erhöht. Hauptertragsquelle war der Provisionsüberschuss. Er übertrifft mit 219,7 Millionen Euro den Vorjahreswert (206,3 Millionen Euro) um 6 Prozent. Die Anzahl der ausgeführten Orders lag im Jahr 2019 mit 24,4 Millionen 11 Prozent über dem Vorjahr (21,9 Millionen). 

Hegemann: "Die Anzahl der Trades ist ein wichtiger Ertragstreiber und hat 2019 ein neues Rekordniveau erreicht. Dies resultiert aus einer gestiegenen Handelsaktivität, auch durch den stetigen Zuwachs an Wertpapiersparplänen, bei einer zugleich höheren Kundenbasis."

Der Zinsüberschuss nach Risikovorsorge konnte trotz des weiter deutlich negativen Zinsumfelds von im Vorjahr 117,0 Millionen Euro um 6 Prozent auf 123,5 Millionen Euro gesteigert werden. Hintergrund sind insbesondere die Zuwächse beim Kreditvolumen sowie die optimierte Einlagenmodellierung. Die sonstigen Erträge stiegen von 11,0 Millionen Euro im Vorjahr auf 20,2 Millionen Euro.

Der im Vergleich zur Ertragsentwicklung unterproportionale Anstieg bei den Verwaltungsaufwendungen von 279,6 Millionen Euro im Vorjahr um 3 Prozent auf 287,9 Millionen Euro ist im Wesentlichen wachstumsbedingt. Neben einem Zuwachs der Aufwendungen für Personal stiegen erneut auch die Pflichtbeiträge für die Einlagensicherungssysteme. Wesentliche Ursache für die höheren Abschreibungen ist die erstmaligen Anwendung geänderter Bilanzierungsvorschriften (IFRS 16). Dass die operativen Sachaufwendungen hingegen gesunken sind, ist auch auf die erhöhte Skalierbarkeit der Bank zurückzuführen. Die Gründe dafür sind eine weiter modernisierte IT-Infrastruktur sowie die Digitalisierung und Optimierung weiterer Arbeitsabläufe an der Kundenschnittstelle. Jüngstes Beispiel ist die Möglichkeit für Kunden, einfache Services - wie die Sperrung der Visakarte - im Sprachdialogsystem schnell und direkt selbstständig zu erledigen. 

"Solche Services schaffen ein besseres Kundenerlebnis, weil die einfachen Anliegen schneller bearbeitet werden und auf der anderen Seite unsere Kundenbetreuer Zeit für komplexere Tätigkeiten im Kontakt mit dem Kunden gewinnen", sagt Hegemann.

Gutes Ergebnis im Kerngeschäft trotz weiterhin hoher Investitionen

Trotz der weiterhin hohen Investitionen in Wachstum hat comdirect im Kerngeschäft (aus fortgesetzten Aktivitäten) mit 75,5 Millionen Euro vor Steuern (Vorjahr: 54,7 Millionen Euro) ein gutes Ergebnis erzielt. Aus den nicht fortgesetzten Aktivitäten liegt der Ergebnisbeitrag inklusive des Realisierungsgewinns aus dem Verkauf von ebase an die FNZ Group Mitte Juli 2019 bei 115,1 Millionen Euro vor Steuern. Das Vorsteuerergebnis für die comdirect Gruppe beläuft sich damit auf einen Rekordwert von insgesamt 190,6 Millionen Euro (Vorjahr: 70,7 Millionen Euro) und hat damit das im Oktober 2019 auf mehr als 185 Millionen Euro vor Steuern erhöhte Ergebnisziel klar erreicht.

Mit 35 Cent pro Aktie erhöhte Dividende

Das Ergebnis nach Steuern der comdirect Gruppe beträgt 164,1 Millionen Euro im Vergleich zu 50,4 Millionen Euro im Vorjahr. Der Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung liegt bei 35 Cent pro Aktie (Vorjahr: 25 Cent).

Smarter Finanzbegleiter bündelt Angebote rund um Finanzen

Als smarter Finanzbegleiter bietet comdirect neben den Leistungen rund um Banking und Brokerage eine Plattform für die weiteren Finanzthemen ihrer Kunden. "Mit ihren Finanzen beschäftigen sich viele Menschen eher ungern. Wir möchten, dass sich alle Themen rund um Finanzen jederzeit, überall, einfach und bequem erledigen lassen - mit digitalen und smarten Lösungen", sagt Hegemann. Dazu gehören neben Banking, Brokerage und Baufinanzierung seit Ende vergangenen Jahres auch Versicherungen. Auf einem neuen Portal können Versicherungen nicht nur verglichen, sondern auch verwaltet werden. Kooperationspartner ist JDC, ein in Deutschland führender Maklerpool. Eine weitere Neuerung ist der intelligente Sparassistent in Kooperation mit dem Fintech OptioPay, über den Nutzer basierend auf ihren Kontoumsätzen automatisiert individuelle Spartipps und Bonus-Gutscheine von Händlernerhalten.

Verschmelzung von comdirect auf Commerzbank angekündigt

Ende September 2019 hat die Commerzbank bekannt gegeben, dass comdirect vollständig in die Commerzbank integriert werden soll. Nach Erwerb des Aktienpakets des institutionellen Investors Petrus Advisers Ltd. hält die Commerzbank mehr als 90 Prozent der Aktien von comdirect. Damit hat die Commerzbank die erforderliche Beteiligungsschwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreicht. Im Zuge des angestrebten Squeeze-Outs erhalten comdirect-Aktionäre eine Barabfindung für ihre Aktien. Die Höhe der Barabfindung wird im Vorwege der am 5. Mai stattfindenden Hauptversammlung bekannt gegeben werden.

Der vollständige Geschäftsbericht 2019 wird am 20. März 2020 veröffentlicht. Die hier angegebenen Zahlen sind noch nicht testiert.

Zahlen kompakt*

Tsd. Euro                                               2018        2019           2019 vs. 2018

Zinsüberschuss nach Risikovorsorge   116.967    123.534       5,6% 

Provisionsüberschuss                           206.320    219.716      6,5% 

Sonstige Ertragskomponenten             10.977      20.191        83,9% 

Verwaltungsaufwendungen                  279.586    287.895      3,0% 

Ergebnis vor Steuern aus 
fortgesetzten Aktivitäten                      54.678       75.546        38,2% 

Ergebnis vor Steuern aus 
nicht fortgesetzten Aktivitäten             16.045       115.056       617,1% 

Konzernergebnis vor Steuern             70.723        190.602      169,5% 

Konzernüberschuss                            50.369        164.139      225,9%

* Im Zusammenhang mit dem im Juli 2019 erfolgten Verkaufs wird das Geschäft von ebase als "nicht fortgesetzte Aktivität" ausgewiesen.

Dienstag, 28. Januar 2020

Übernahmeangebot der Heidelberger Beteiligungsholding AG für Aktien der Biofrontera AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG.

Bieter:

Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg, Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
ISIN: DE000A2NB502, WKN: A2NB50
ISIN: DE000A254294, WKN: A25429 (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung)

Zielgesellschaft:

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen, Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
ISIN: DE0006046113, WKN 604611

Heute hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG ("Heidelberger") beschlossen, sämtlichen Aktionären der Biofrontera AG ("Biofrontera") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Biofrontera Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das "Angebot") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Heidelberger den Aktionären (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung) rund 0,0588 Heidelberger Aktien pro Biofrontera Aktie anzubieten. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von einer Heidelberger Aktie (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung) zu 17 Aktien der Biofrontera.

Die am 24.01.2020 im Handelsregister der Heidelberger Beteiligungsholding AG eingetragene Kapitalherabsetzung wird in den nächsten Tagen börsenseitig technisch durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass 5 Aktien der Heidelberger zu einer Aktie der Heidelberger zusammengelegt werden, was an der Börse in den nächsten Tagen umgesetzt werden wird.

Die durch das Übernahmeangebot gegebenenfalls neu zu schaffenden Aktien der Heidelberger sind ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt. Die angebotenen Heidelberger Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals von Heidelberger gemäß § 4 der Satzung (im Wege eines Beschlusses des Vorstands der Heidelberger mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats) geschaffen werden.

Das Angebot wird voraussichtlich unter einer Mindestannahmeschwelle stehen, wonach mindestens 3% der Aktien der Biofrontera AG in das Angebot eingereicht werden müssen.

Die von der Biofrontera ausgegebenen American Depositary Shares (ADS) sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Angebots. Inhaber von ADS müssen dafür sorgen, dass ihre ADS in Biofrontera Aktien getauscht werden, damit sie mit ihren getauschten Biofrontera Aktien das Angebot annehmen können.

Die endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen Angebotsunterlage.

Darüber hinaus hat die Heidelberger heute mit ausgewählten Aktionären der Biofrontera, der Deutsche Balaton AG, der DELPHI Unternehmensberatung AG, der Deutsche Balaton Biotech AG, der SPARTA AG, der Prisma Equity AG und der ABC Beteiligungen AG eine Stimmbindungsvereinbarung im Bezug auf die gemeinsame Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Biofrontera abgeschlossen.

Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet unter https://www.heidelberger-beteiligungsholding.de/uebernahmebiofrontera/ bereit gestellt.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Heidelberger oder Biofrontera Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Biofrontera Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

(...)

Heidelberg, 28. Januar 2020

Heidelberger Beteiligungsholding AG
Vorstand

Squeeze-out bei der Chorus Clean Energy AG: Abwicklungshinweise zur Zahlung der Abfindungserhöhung

Encavis AG
Hamburg

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 14. Januar 2020 veröffentlichten Bekanntmachung über den Vergleich im Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Chorus Clean Energy AG, Neubiberg, gemäß §§ 327a AktG

Im aktienrechtlichen Spruchverfahren betreffend die angemessene Barabfindung hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 (Az 5 HK 13831/17) festgestellt, dass die Beteiligten einen Vergleich geschlossen haben. Die Encavis AG machte den Vergleich am 14. Januar 2020 im Bundesanzeiger bekannt.

Demnach wird die von der Encavis AG an die ehemaligen Aktionäre der CHORUS Clean Energy AG (nun firmierend unter "Encavis Asset Management AG", nachfolgend "CHORUS-Aktionäre") zu leistende Barabfindung von EUR 11,92 je Aktie um EUR 1,40 auf EUR 13,32 je Aktie erhöht ("Abfindungserhöhung"). Dieser Betrag ist unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 22. Juni 2017, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Technische Umsetzung der Nachbesserung


Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der Abfindungserhöhung bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet, dabei fungiert die

DZ Bank AG Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

als Zentralabwicklungsstelle. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger nachbesserungsberechtigter CHORUS-Aktionäre umgehend zu ermitteln.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen CHORUS-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung des Squeeze-outs abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erstmalig voraussichtlich am oder um den 17. Januar 2020. Sollte innerhalb von zehn Wochen nach Bekanntmachung des Vergleichs keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese CHORUS-Aktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige CHORUS-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.

Die berechtigten ehemaligen CHORUS-Aktionäre, erhalten die Abfindungserhöhung zuzüglich Zinsen. Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen CHORUS-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges:

Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die CHORUS-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen CHORUS-Aktionär selbst zu tragen.

Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen CHORUS-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Hamburg, im Januar 2020

Encavis AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Januar 2020

IC Immobilien Holding AG: Squeeze-Out-Beschluss im Handelsregister eingetragen

Frankfurt am Main - Der Vorstand der IC Immobilien Holding AG hat heute erfahren, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG vom 17. Dezember 2019 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (so genannter aktienrechtlicher Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG) in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie am 23.01.2020 in das für die IC Immobilien Holding AG zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen wurde. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, welche demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Frankfurt am Main, den 27.01.2020

IC Immobilien Holding AG
Der Vorstand

KAP AG PLANT UMFASSENDEN UMBAU DES SEGMENTS ENGINEERED PRODUCTS

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR
KAP AG (WKN 620840, ISIN DE0006208408)


Fulda, 22. Januar 2020 - Vorstand und Aufsichtsrat der KAP AG haben heute einen umfassenden Umbau des Segments engineered products beschlossen. Ziel der Umbaumaßnahmen ist die nachhaltige Verbesserung der Rentabilität in diesem Segment. Um dies zu erreichen, sollen operative Aktivitäten mit einem negativen Deckungsbeitrag aufgegeben werden. Die KAP AG plant daher die vollständige Schließung des Standorts Fulda, dessen Schwerpunkt die Produktion von Cordgewebe ist, sowie eines Standorts in Tschechien, an dem insbesondere Softcords und Rohzwirne produziert werden. Ferner soll ein weiterer Standort in Tschechien, der sich mit der Konfektion von Zelten und technischen Geweben beschäftigt, veräußert werden. Auf die vorstehenden Aktivitäten entfielen im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse von insgesamt rund 40 Mio. EUR.

Aus heutiger Sicht werden die mit den vorbezeichneten Umbaumaßnahmen zusammenhängenden Aufwendungen ausschließlich die Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 beeinflussen und im einstelligen Millionenbereich liegen, während die Liquiditätslage durch Freisetzungen im Umlaufvermögen sich im gleichen Zeitraum eher verbessern wird.

Positive Effekte aus der Umsetzung der Umbaumaßnahmen erwartet der Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2021.

TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: TTL Real Estate GmbH baut DIC Asset-Beteiligung auf 7,1 Prozent aus

München, 22.01.2020

- Erwerb von rund 2,3 Mio. Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung der DIC Asset AG

- Aufstockung der Beteiligung auf rund zehn Prozent weiter angestrebt

- Ergebnisse der DIC Asset AG bestätigen Investmentstrategie


Die TTL Real Estate GmbH, ein Beteiligungsunternehmen der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("TTL AG", "TTL") (ISIN DE0007501009) hat ihre direkte Beteiligung an der DIC Asset AG (ISIN DE000A1X3XX4) von rund fünf Prozent auf 7,1 Prozent ausgebaut. Die neu erworbenen 2,3 Mio. Aktien wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung der DIC Asset AG zu einem Platzierungspreis von 16 Euro je Aktie gezeichnet.

"Die hervorragende Geschäftsentwicklung der DIC Asset AG bestätigt unsere Investmentstrategie", sagt Theo Reichert, CEO der TTL AG. Der operative Gewinn (Funds from Operations) der DIC Asset hatte im abgelaufenen Jahr um 40 Prozent auf 95 Mio. Euro zugelegt, die Assets under Management stiegen deutlich auf 7,6 Mrd. Euro. Für das Geschäftsjahr 2020 stellt die DIC Asset AG ein weiteres deutliches Ergebniswachstum in Aussicht, der operative Gewinn (Funds from Operations) soll erneut signifikant auf 104 Mio. bis 106 Mio. Euro steigen. "Aufgrund dieser Zahlen und Aussichten halten wir die DIC Asset-Aktie weiter für ausgesprochen attraktiv und planen einen weiteren Ausbau unserer Beteiligung. Darüber hinaus ist der um 37,5 Prozent erhöhte Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 mit 0,66 Euro je DIC-Aktie zu notieren", so Reichert.

Neben dem Ausbau der direkten Beteiligung an der DIC Asset AG wird TTL ihren Wachstumskurs auch durch weitere Investments im Rahmen ihrer Beteiligungsstrategie fortsetzen.

Über TTL:

Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN DE0007501009/Börsenkürzel TTO) ist eine auf den deutschen Gewerbeimmobilienmarkt spezialisierte börsennotierte Beteiligungsgesellschaft. Das in München ansässige Unternehmen hat sich durch den Aufbau und die Weiterentwicklung seines Beteiligungsportfolios innerhalb kurzer Zeit gut in diesem Marktsegment positioniert und ist an den interessantesten Immobilienstandorten in Deutschland investiert. Ziel ist es, als Beteiligungsholding profitable Investments einzugehen, diese zu begleiten und weiterzuentwickeln, um an ihrer Wertsteigerung zu partizipieren und die Ertragskraft der TTL AG im Interesse der Aktionäre nachhaltig zu steigern. TTL investiert sowohl in privat gehaltene als auch in börsennotierte dividendenstarke Immobiliengesellschaften. Zudem beteiligt sich TTL auch über Plattformen an Immobilienprojekten und Immobilien, wobei für diese Investments von der TTL-Gruppe neben Eigenkapital auch Mezzanine-Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden.

Übernahmeangeboit für Aktien der C. Bechstein Pianofortefabrik AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der C.BECHSTEIN PIANO.AG NA macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: C.BECHSTEIN PIANO.AG NA
WKN: A13SXG
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 7,65 EUR je Aktie

Sollten Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen, kann es Beschränkungen geben, so gilt dieses Angebot nicht in den USA, Australien, Kanada und Japan und auch in anderen Ländern kann es nationale Restriktionen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Der Anbieter bietet an, bis zu 7.000 Aktien zu erwerben. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen.

Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie im Bundesanzeiger vom 24.01.2020 unter www.bundesanzeiger.de nachlesen.    (...)

___________

Anmerkung der Redaktion:

Die Bechstein-Aktien werden bei Valora derzeit deutlich höher gehandelt, EUR 11,60 Geld (1.000) und EUR 22,- Brief  (1.164):
https://veh.de/isin/de000a13sxg9

Montag, 27. Januar 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Landesgericht Krems an der Donau erhöht Barabfindung auf EUR 7,88 (+ 35,86 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hatte das bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG" bei seiner Sitzung am 24. April 2019 einen angemessenen Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie festgestellt. Das Gremium folgte damit dem von ihm bestellten Sachverständigen WP/StB Dr. Klaus Rabel, p.A. Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dieser kam in seinem Gutachten vom 31. Januar 2018 zu einem Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html.

Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html. Sie bestand nach einem gescheiterten Vergleichsversuch auf einer gerichtlichen Entscheidung.

Das Landesgericht Krems an der Donau hat nach einer längeren Verhandlung die Barabfindung nunmehr mit Beschluss vom 16. Januar 2020 auf EUR 7,88 je BEKO-Aktie festgesetzt und damit um EUR 2,08 noch einmal deutlich erhöht (+ 35,86 %). Hinzu kommen Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Antragsgegnerin hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bei den Verhandlungsterminen vor dem Landesgericht wurden der vom Gremium bestellte Sachverständige Dr. Rabel sowie mehrere Zeugen, u.a. der Auftragsgutachter und der sachverständige Prüfer, angehört.

Während Überprüfungsverfahren in Österreich bislang - auch bei z.T. langer Verfahrensdauer - vergleichsweise beigelegt wurden, handelt es sich vorliegend um eine der ersten österreichischen Gerichtsentscheidungen zur Unternehmensbewertung nach der Entscheidung des Handelsgerichts Wien zum Rechtsformwechsel bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/uberprufungsverfahren-zum.html

Gremium, Az. Gr 1/16
LG Krems an der Donau, Beschluss vom 16. Januar 2020, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Sonntag, 26. Januar 2020

Commerzbank Inlandsbanken Holding AG kauft comdirect-Aktien von Petrus Advisers Ltd. zu EUR 15,15 je Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie sich aus einer Veröffentlichung von comdirect im Bundesanzeiger vom 24. Januar 2020 ergibt, hat die Commerzbank-Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding AG EUR 15,15 je comdirect-Aktie an die Petrus Advisers Ltd. gezahlt, deutlich mehr als die EUR 11,44 in dem zuvor gescheiterten Übernahmeangebot. Zu dem Kaufpreis kommen eine Kostenerstattung und eine Bearbeitungsgebühr hinzu (jeweils 0,75 % des Gesamtkaufpreises). Der Kaufpreis liegt auch deutlich über den zuletzt gehandelten Börsenkursen in der Range EUR 12,- bis EUR 14,-.

Der in der Veröffentlichung unter I. als Anfechtungskläger erwähnte Herr Till Hufnagel ist seit 2015 Partner und "Head of Activism" bei Petrus Advisers (Pressemitteilung vom 21. September 2015).

Nur durch den Kauf der comdirect-Aktien von Petrus Advisers kam die Commerzbank-Tochter auf die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlichen 90 %, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/commerzbank-inlandsbanken-holding-gmbh.html Insgesamt wurden 11.274.808 comdirect-Aktien in zwei Tranchen verkauft. Dies entspricht einschließlich Kostenerstattung und Bearbeitungsgebühr einem Betrag von mehr als EUR 173,3755 Mio.

Es bleibt spannend, wie viel den verbleibenden comdirect-Minderheitsaktionären bei dem nunmehr anstehenden Squeeze-out geboten wird.

Bei einer als "Plan B" diskutierten direkten Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank hätten beide Banken bewertet und ein Umtauschverhältnis festgelegt werden müssen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/die-commerzbank-scheitert-wie-erwartet.html Der durch den Kauf ermöglichte deutlich schnellere, günstigere und einfachere Weg war der Commerzbank hier offensichtlich viel wert.

Aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger:

"comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn/Krs. Pinneberg
WKN: 542800
ISIN: DE0005428007

Bekanntmachung gemäß §§ 248a i.V.m. 149 Abs. 2 AktG


I. Verfahrensbeendigung durch Klagerücknahme

Gemäß §§ 248a i.V.m. 149 Abs. 2 AktG gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass der Kläger Till Christopher Hufnagel seine Klage in dem Rechtsstreit gegen die Gesellschaft vor dem Landgericht Itzehoe (Az.: 5 HK O 30/19) wegen Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2019 mit Schriftsatz vom 21. Januar 2020 zurückgenommen hat. Das Verfahren betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2019 ist damit beendet.


II. Aktienkaufvertrag und Übertragungsverträge im Zusammenhang mit der Klagerücknahme

Die Gesellschaft weist im Zusammenhang mit der Klagerücknahme darauf hin, dass die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die ihrerseits Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist, mit der Petrus Advisers Ltd., London, am 2. Januar 2020 einen Aktienkaufvertrag geschlossen hat, dessen Partei auch der Kläger ist ("Aktienkaufvertrag").

In dem Aktienkaufvertrag hat sich die Petrus Advisers Ltd. verpflichtet, mindestens 10.863.912 und höchstens 11.297.600 Aktien der Gesellschaft an die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH zu übertragen, wobei die genaue Anzahl der verkauften Aktien durch die Petrus Advisers Ltd. festgelegt werden soll (Ziff. 1.1 des Aktienkaufvertrags). Die Übertragung der Aktien soll durch die Petrus Advisers Investments Fund L.P., Grand Cayman, Cayman Islands, bis spätestens zum 30. Januar 2020 auf Grundlage von zwei gesonderten Übertragungsverträgen erfolgen (Ziff. 4.1 des Aktienkaufvertrags) ("Übertragungsverträge").

Die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH hat sich in dem Aktienkaufvertrag verpflichtet, an die Petrus Advisers Ltd. einen Kaufpreis in Höhe von EUR 15,15 je Aktie zu bezahlen (Ziff. 2.1 des Aktienkaufvertrags). Darüber hinaus hat sich die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH verpflichtet, an die Petrus Advisers Ltd. eine Kostenerstattung (cost reimbursement) in Höhe von bis zu 0,75 % des Kaufpreises aller verkauften Aktien ("Gesamtkaufpreis") sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (handling fee) in Höhe von weiteren 0,75 % des Gesamtkaufpreises an die Petrus Advisers Ltd. zu leisten (Ziff. 2.2 des Aktienkaufvertrags).

Der Kläger hat sich in dem Aktienkaufvertrag verpflichtet, die vorstehend in Abschnitt I bezeichnete Klage vor dem Landgericht Itzehoe vollständig zurückzunehmen (Ziff. 6.3 des Aktienkaufvertrags).

Hinsichtlich der Kosten sieht der Aktienkaufvertrag vor, dass alle Übertragungssteuern (transfer taxes), Stempelsteuern (stamp duties), Gebühren (einschließlich etwaiger Notargebühren), Registrierungsgebühren oder andere Gebühren im Zusammenhang mit etwaigen behördlichen Auflagen sowie sonstige Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aktienkaufvertrags zu zahlen sind, von der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH zu tragen sind (Ziff. 7.3 des Aktienkaufvertrags).

In Erfüllung des Aktienkaufvertrags hat die Petrus Advisers Investments Fund L.P. bis zum 30. Januar 2020 durch einen Übertragungsvertrag vom 8./9. Januar 2020 (erster Übertragungsvertrag) 10.938.395 Aktien der Gesellschaft und durch einen weiteren Übertragungsvertrag vom 21. Januar 2020 (zweiter Übertragungsvertrag) 336.413 Aktien der Gesellschaft, insgesamt folglich 11.274.808 Aktien der Gesellschaft an die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH übertragen. Bei Abschluss des ersten Übertragungsvertrags hielt Petrus Advisers Investments Fund L.P. 10.938.395 Aktien (entspricht 7,75 % des Aktienkapitals der Gesellschaft) und bei Abschluss des zweiten Übertragungsvertrags 336.413 Aktien (entspricht 0,24 % des Aktienkapitals der Gesellschaft) (jeweils Präambel E. des Übertragungsvertrags).

Die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH hat in Erfüllung des Aktienkaufvertrags an die Petrus Advisers Ltd. einen Gesamtkaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 170.813.341,20 gezahlt.

Nachfolgend ist der Aktienkaufvertrag zunächst im vollständigen Originalwortlaut und anschließend in deutscher Übersetzung abgedruckt:

- Beginn der Wiedergabe des Aktienkaufvertrags im Originalwortlaut -
(...)"

Freitag, 24. Januar 2020

Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot für Mehrheit der Aktien an

- 59,37 % der TLG-Aktien im Rahmen des Tauschangebots durch Aroundtown zum Ende der erste Annahmefrist am 21. Januar 2020 angedient

- Weitere Annahmefrist bis zum 7. Februar 2020 (Mitternacht)(MEZ) für Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben

- Weitere Erhöhung der Annahmequote lässt zügigere Realisierung von Synergien erwarten


Berlin, 24. Januar 2020 - Aroundtown hat heute mitgeteilt, dass zum Ende der ersten Annahmefrist am 21. Januar 2020 die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") das Tauschangebot von Aroundtown SA ("Aroundtown") für insgesamt 66.537.413 TLG-Aktien angenommen haben und damit den einvernehmlich vereinbarten Zusammenschluss beider Unternehmen durch Aktientausch befürworten. Eine weitere Erhöhung der Annahmequote im Rahmen der sich nun anschließenden weiteren Annahmefrist wird voraussichtlich dazu führen, dass die erwarteten Synergien schneller realisiert werden können.

Die derzeitige Annahmequote entspricht 59,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der TLG. Zudem ist Aroundtown Vertragspartei einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung mit der Ouram Holding S.à r.l. in Bezug auf einen zusätzlichen Anteil von 10,41% des Grundkapitals. TLG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre TLG-Aktien während der weiteren Annahmefrist, die vom 25. Januar 2020 bis zum 7. Februar 2020 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzudienen. Die endgültige Zahl der angedienten TLG-Aktien wird von Aroundtown nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben.

Das Tauschangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen mehr, da alle Bedingungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ersten Annahmefrist erfüllt sind.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG begrüßen die hohe Annahme des Tauschangebots, da es ihre Überzeugung bestätigt, dass der Zusammenschluss mit Aroundtown ein enormes Wertschöpfungspotenzial für TLG-Aktionäre mit sich bringt. Indem TLG-Aktionäre ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist in das Tauschangebot einreichen, haben sie noch immer die Möglichkeit, an den Vorteilen des Unternehmenszusammenschlusses teilzuhaben.

In der am 23. Dezember 2019 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot von Aroundtown in Höhe von 3,6 Aroundtown-Aktien pro TLG-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt und haben den TLG-Aktionären empfohlen, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot von Aroundtown anzunehmen.

Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.

Die Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Angebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html zur Verfügung.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Verhandlungstermin verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank AG (HVB) hatten die gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26.

Die beiden Sachverständigen sollten zu ihrem Gutachten am 6. und ggf. 7. Februar 2020 angehört werden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_50.html. Dieser Termin ist nunmehr verschoben worden, da das schriftliche Ergänzungsgutachten mit Ausführungen zu den Einwendungen der Beteiligen noch nicht fertig gestellt werden konnte. Die Verhandlung wird voraussichtlich im Juni/Juli stattfinden.

Mit einer die I. Instanz abschließenden Entscheidung ist damit frühestens Ende 2020 zu rechnen.

LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München

Umtauschangebot von Aroundtown erfolgreich: Mehr als 50 % der TLG-Aktien angedient

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die TLG IMMOBILIEN AG und die Aroundtown SA hatten am 19. November 2019 ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen, um ein führendes Gewerbeimmobilienunternehmen in Europa zu schaffen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/tlg-immobilien-und-aroundtown.html. Gemäß den Bedingungen des BCA sollte Aroundtown allen TLG-Aktionären ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot unterbreiten.

Dieses Umtauschangebot war erfolgreich. Bereits vor Ablauf der Annahmefrist in der Nacht zum Mittwoch hatte sich der Gewerbeimmobilien-Konzern Aroundtown die Mehrheit der Anteile an TLG gesichert. Insgesamt komme Aroundtown nun auf über 53 % der TLG-Aktien, teilte das Unternehmen am Montag mit.

Vorstand und Aufsichtsrat von TLG unterstützen die Offerte in einer "Begründeten Stellungnahme": https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/tlg-immobilien-ag-empfiehlt-annahme-des.html Die Aktionäre der TLG erhalten je TLG-Aktie 3,6 Aroundtown-Aktien aus einer Kapitalerhöhung. Durch den Zusammenschluss entsteht ein möglicher Kandidat für den Börsenindex DAX. Bislang ist Aroundtown im MDax, TLG ist im Nebenwerteindex SDax enthalten.