Die Hauptaktionärin GBG, die zum Talanx-Konzern gehört, ist nach einem Bericht der Kölnischen Rundschau bereit, die Abfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre von 5,47 Euro je Aktie um 2,53 Euro auf 8 Euro aufzustocken. Diese Zusage ist in einem beim Landgericht Köln protokollierten Vergleich mit Klägern enthalten, die den Squeeze-out-Beschluss der GKA-Hauptversammlung vom 20. September 2006 angefochten hatten. Es ist allerdings nur ein Teilvergleich mit 40 von insgesamt 48 Klägern.
Bedingung der GBG für die zusätzliche Abfindung von 2,53 Euro ist, dass der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Kleinaktionäre auf die GBG bis zum 15. Mai 2007 ins Handelsregister eingetragen und wirksam wird. Wird dieser Termin verpasst, soll die Zusatzabfindung auf 1,89 Euro und die ganze Abfindung auf 7,36 Euro begrenzt werden.
Die Kleinaktionäre sind mit 4,52 Prozent am GKA-Grundkapital von 224,79 Millionen Euro beteiligt. Sie halten 10 159 677 Aktien. Die Abfindung zum ursprünglichen Betrag von 5,47 Euro würde GBG/Talanx 55,5 Millionen Euro kosten. Durch die Aufstockung der Abfindung kommen 19,2 Millionen (1,89 Euro) bzw. 25,7 Millionen (2,53 Euro) hinzu.
Als nach dem Squeeze-out 100-prozentige GBG-Tochter soll GKA durch Fusion in Talanx integriert werden. Eine Verzögerung muss laut Talanx teuer bezahlt werden, weil der Kostenabbau blockiert werde.
Quelle: Kölnische Rundschau
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