von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Bei dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (GKA) sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre laut Übertragungsbeschluss eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 5,47 für jede Stückaktie der GKA erhalten. Aufgrund eines Teil-Prozessvergleichs vom 18. April 2007 hatte die Hauptaktionärin die Abfindung um EUR 2,53 auf EUR 8,00 für jede Stückaktie angehoben.
In dem Spruchverfahren hatte das Landgericht Köln dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), 2013 eine Frist zur Fertigstellung des Gutachtens bis 2014 gesetzt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-squeeze-out-gerling.html.
In dem den Antragstellern nunmehr zugestellten, auf den 22. Dezember 2014 datierten Gutachten kommen die Wirtschaftsprüfer Stephan Buchert und Dr. Heiko Buck von NPP zu einem deutlich höheren Ertragswert. Nach Ansicht der Sachverständigen ergibt sich ein Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 11,26 je GKA-Aktie. Dies wäre mehr als das Doppelte des ursprünglich angebotene Betrags in Höhe von EUR 5,47 und würde eine Anhebung um mehr als 40% hinsichtlich des dann tatsächlich gezahlten Betrags in Höhe von EUR 8,- bedeuten.
Die Antragsgegnerin hält diesen Betrag naturgemäß für zu hoch und ist der Ansicht, dass für einen "marktgerechten Ertragswert" Korrekturen zu den Annahmen der Sachverständigen gemacht werden müssten.
LG Köln, Az. 91 O 164/06
Bezold u.a. ./. Gerling Beteiligungs GmbH (nunmehr: Hannover Beteiligungsgesellschaft mbH)
90 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Bei dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (GKA) sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre laut Übertragungsbeschluss eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 5,47 für jede Stückaktie der GKA erhalten. Aufgrund eines Teil-Prozessvergleichs vom 18. April 2007 hatte die Hauptaktionärin die Abfindung um EUR 2,53 auf EUR 8,00 für jede Stückaktie angehoben.
In dem Spruchverfahren hatte das Landgericht Köln dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), 2013 eine Frist zur Fertigstellung des Gutachtens bis 2014 gesetzt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-squeeze-out-gerling.html.
In dem den Antragstellern nunmehr zugestellten, auf den 22. Dezember 2014 datierten Gutachten kommen die Wirtschaftsprüfer Stephan Buchert und Dr. Heiko Buck von NPP zu einem deutlich höheren Ertragswert. Nach Ansicht der Sachverständigen ergibt sich ein Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 11,26 je GKA-Aktie. Dies wäre mehr als das Doppelte des ursprünglich angebotene Betrags in Höhe von EUR 5,47 und würde eine Anhebung um mehr als 40% hinsichtlich des dann tatsächlich gezahlten Betrags in Höhe von EUR 8,- bedeuten.
Die Antragsgegnerin hält diesen Betrag naturgemäß für zu hoch und ist der Ansicht, dass für einen "marktgerechten Ertragswert" Korrekturen zu den Annahmen der Sachverständigen gemacht werden müssten.
LG Köln, Az. 91 O 164/06
Bezold u.a. ./. Gerling Beteiligungs GmbH (nunmehr: Hannover Beteiligungsgesellschaft mbH)
90 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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