Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)
Paderborn, 16. August 2016
Nach Vollzug des Übernahmeangebotes der Diebold, Incorporated, North
Canton, Ohio, USA, an die Aktionäre der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
am 15. August 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft heute beschlossen, einer für den 26. September 2016
geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft als
beherrschter Gesellschaft und der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA,
Eschborn, einer 100%igen Tochter der Diebold, Incorporated, als
herrschender Gesellschaft zuzustimmen. Die Implementierung eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ermöglicht die Umsetzung der
angestrebten Integrationsmaßnahmen zwischen der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft und der Diebold, Incoporated.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass
die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA den außenstehenden Aktionären
der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung
gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,17 brutto (EUR 2,85 netto) je Aktie der
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft zahlen wird und dass sie auf Verlangen
eines jeden außenstehenden Aktionärs dessen Aktien an der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung gemäß § 305 AktG in
Höhe von EUR 53,34 je Aktie der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft erwerben
wird.
Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und der Barabfindung kann sich in
Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum
Bewertungsstichtag, dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung am 26.
September 2016, noch ändern.
Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 0,7 % auf 0,6 % würde
die jährliche Ausgleichszahlung auf einen Betrag von brutto EUR 3,15 (netto
EUR 2,83) je Wincor Nixdorf-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und
die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 54,17 je Wincor Nixdorf-Aktie
steigen. Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes auf 0,5 % würde die
jährliche Ausgleichszahlung auf einen Betrag von brutto EUR 3,13 (netto EUR
2,82) je Wincor Nixdorf-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und die
Barabfindung auf einen Betrag von EUR 55,02 je Wincor Nixdorf-Aktie
steigen. Im Fall eines Anstiegs des Basiszinssatzes auf 0,8 % würde die
jährliche Ausgleichszahlung dagegen auf einen Betrag von brutto EUR 3,18
(netto EUR 2,87) steigen und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR
52,54 absinken.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, das Gutachten
des unabhängigen Sachverständigen zum Unternehmenswert der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft, der von der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und der
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA erstattete gemeinsame
Vertragsbericht über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie
der Bericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers, der ADKL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, werden den Aktionären der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.