Der Geldautomaten- und Kassensystemhersteller Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft, Paderborn, tritt nach der mehrheitlichen Übernahme durch den US-Konzern Diebold nunmehr gemeinsam als Diebold Nixdorf auf. Lediglich in Großbritannien werden die Marken und betrieblichen Abläufe zunächst getrennt voneinander fortgeführt. Dort ist die Überprüfung des Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörde noch nicht abgeschlossen.
Das Zusammenwachsen soll jetzt durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag untermauert werden. Einen derartigen Vertrag hatte Diebold bereits im April 2016 angekündigt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/04/bevorstehender-beherrschungsvertrag-mit.html.
Die Wincor-Aktionäre sollen dem Vertrag bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 26. September 2016 zustimmen. Sie erhalten dem Entwurf zufolge entweder eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividene") in Höhe von EUR 3,17 oder eine Barabfindung in Höhe von EUR 53,34 je Wincor-Aktie. Aufgrund der relativ hohen Ausgleichszahlung notiert die Wincor-Aktie nunmehr deutlich höher, aktuell über EUR 63,-.
Die Wincor-Aktionäre sollen dem Vertrag bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 26. September 2016 zustimmen. Sie erhalten dem Entwurf zufolge entweder eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividene") in Höhe von EUR 3,17 oder eine Barabfindung in Höhe von EUR 53,34 je Wincor-Aktie. Aufgrund der relativ hohen Ausgleichszahlung notiert die Wincor-Aktie nunmehr deutlich höher, aktuell über EUR 63,-.
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