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Donnerstag, 18. August 2016

Barabfindungsbetrag für Creaton-Vorzugsaktien im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Änderung der Annahmefrist aufgrund eines Spruchstellenverfahrens

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, gibt es eine Änderung des folgenden Angebotes:

Die Etex Holding GmbH, Leimen bietet den Vorzugsaktionären der Creaton AG an, ihre Aktien für EUR 28,17 je Aktie im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Hierzu wurde ein Antrag auf Festsetzung der angemessenen Abfindung beim zuständigen Landgericht gestellt. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Kurs der Creaton AG betrug am 15.08.2016 an der Börse in
München EUR 28,25 (Angaben ohne Gewähr).

Die Abfindung wird vom 17.08.2007 bis zum 31.08.2009 mit jährlich 2%-Punkten und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Creaton AG und haben für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Anspruch auf die Zahlung einer Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr in Höhe von brutto EUR 1,06.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

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Anmerkung von RA Martin Arendts:

Die Hauptaktionärin Etex Holding GmbH bietet nunmehr im Rahmen des Delistings der Creaton-Vorzugsaktien lediglich EUR 24,51, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/08/ubernahmeangebot-fur-creaton.html. Dieses Delisting-Angebot macht daher wirtschaftlich keinen Sinn, da das "alte" BuG-Angebot ca. 15% höher liegt.

Die Etex hat den BuG kürzlich zum Jahresende 2016 gekündigt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/creaton-hauptaktionarin-kundigt.html.

Zuvor hatte die Hauptaktionärin jedoch einen Squeeze-out angekündigt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/creaton-ag-squeeze-out.html.

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