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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 3. August 2016

Übernahmeangebot für Bayerische Gewerbebau-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die SD Grund GmbH, München den Aktionären der Bayerische Gewerbebau AG bis zum 30.09.2016 an, ihre Aktien für EUR 52,40 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der Bayerische Gewerbebau AG Aktien liegt derzeit nicht vor, da diese an keiner Börse gelistet sind (Angaben ohne Gewähr).

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (Herrn Armin Weiß, c/o DIBAG Industriebau AG, Lilienthalallee 25, 80939 München, Tel. 089/32470-409, E-Mail: weiss_a@dibag.de). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.09.2016 (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.bayerische-gewerbebau.de unter Mitteilungen/Aktienankauf.

Bitte beachten Sie das Konkurrenzangebot der Taunus Capital Management AG. Hierüber wurden Sie bereits mit einem separaten Anschreiben informiert.

Übernahmeangebot für primion-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen den Aktionären der primion Technology AG bis zum 02.09.2016 an, ihre Aktien für EUR 5,25 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der primion Technology AG Aktien liegt derzeit nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: 07243/90002, Fax: 07243/90004, E-Mail: handel@valora.de). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 02.09.2016, 15:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.07.2016 (www.bundesanzeiger.de).

Dienstag, 2. August 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hageda AG ohne Erhöhung

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hageda AG hat das Landgericht Köln eine Erhöhung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre mit Beschluss vom 30. Dezember 2015 abgelehnt. Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von 2231,- Euro je Aktie im Nennbetrag von 25,- Euro angeboten.

Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im Bundesanzeiger:

Zum Spruchverfahren nach § 327f AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des am 21. Dezember 2007 gefassten Beschlusses zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hageda Aktiengesellschaft, Köln, auf die Hauptaktionärin HAG Holding GmbH, Zossen (vormals Ulm), gibt die HAG Holding GmbH hiermit den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Köln vom 30. Dezember 2015 (Az.: 82 O 27/08) bekannt:

„In dem Spruchverfahren gemäß den §§ 327 ff. AktG, § 1 Nr. 3 SpruchG, an dem beteiligt sind:

(...)

hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung am 25. September 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, den Handelsrichter Günther und den Handelsrichter Pass am 30. Dezember 2015 beschlossen:

Die Anträge auf Festsetzung der angemessenen Barabfindung einschließlich Zinsen gemäß den §§ 327 a ff. AktG hinsichtlich der durch Hauptversammlungsbeschluss der HAGEDA AG am 21. Dezember 2007 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HAGEDA AG auf die HAG AG werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre trägt die Antragsgegnerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.“

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft auch zweitinstanzlich ohne Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft (mit einer Beteiligung an dem Pharmagroßhändler Phoenix KG) hatte das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26. September 2014 eine Erhöhung des von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/10/squeeze-out-bei-der-f-reichelt.html.

Die von mehreren Antragsteller eingelegte Beschwerde gegen diese erstinstanzliche Entscheidung blieb erfolglos (OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2016). Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

Hinsichtlich des in letzter Zeit problematisierten Beschwerdewerts bei Spruchverfahren schließt sich das OLG Hamburg der nunmehr einhelligen Auffassung der anderen Oberlandesgerichte an, wonach bei mehreren gleichgerichteten Beschwerden die Einzelwerte der Beschwer zu addieren sind. Namentlich verweist das OLG auf die Hypo Real Estate-Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 5. Mai 2015, Az. 31 Wx 366/13).

Das OLG Hamburg wies die Beschwerde mit der nunmehr zugestellten Entscheidung jedoch als unbegründet zurück, wobei es im Wesentlichen auf die Ausführungen des Landgerichts verweist. Die Anpassung der Planung kurz vor einer Strukturmaßnahme, die zu einer Reduzierung des Ertragswerts führe, sei zwar zu hinterfragen (S. 14). Vorliegend sei sie jedoch durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Neureglung durch das AMNOG II, mit dem Arzneimittelkosten gedämpft werden sollten, plausibel begründet. "Durch die Haushaltskonsolidierung getriebene regulatorische Eingriffe" könnten dazu führen, dass das Umsatzniveau der Planjahre nicht nachhaltig sei (S. 15). Nach Ansicht des OLG ist damit plausibel, dass am Ende des letzten Planjahres noch kein eingeschwungener Zustand anzunehmen gewesen sei.

Auch die Rügen an dem (zu hoch angesetzten) Basiszinssatz in Höhe von 2,50% weist das OLG zurück. Bei einem Zinssatz nach der Svensson-Methode in Höhe von 2,36% zum Stichtag sei der Zinssatz zwar grundsätzlich auf 2,25% abzurunden gewesen. Man müsse jedoch nicht auf die einzelnen "Bausteine des Kapitalisierungszinses" schauen, sondern darauf abstellen, ob der Gesamtbetrag angemessen sei (S. 19). Auch hinsichtlich der von der Antragsgegnerin mit 5,5% angesetzten Marktrisikoprämie kapituliert das OLG. Eine zwingende Herleitung einer allein "richtigen" allgemeinen Marktrisikoprämie aufgrund empirischer Untersuchungen sei unmöglich (S. 19). Der "wissenschaftliche Diskussionsprozess (wenn nicht Glaubensstreit) um die Bemessung der Marktrisikoprämie" sei bis heute nicht entschieden.

Auch dem Kritikpunkt, dass für die Phoenix KG ein Beta-Faktor von 0,75 (und damit ein deutlich höherer Faktor als in dem Spruchverfahren zu dem Phamagroßhändler ANZAG) angesetzt wurde, ist nach Ansicht des OLG nicht weiter nachzugehen (S. 20). Auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes seien weitere Nachforschungen zur dieser Frage nicht veranlasst.

Der mit 0,5% sehr niedrig angesetzte Wachstumsabschlag ist nach Auffassung des OLG ebenfalls nicht zu korrigieren. Angesichts des erwarteten weiteren Margendrucks durch regulatorische Maßnahmen werde es bei der Phoenix KG wohl auch künftig kein oder durch jedenfalls kein erhebliches, rein inflationsgtriebenes Wachstum geben (S. 23).

OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2016, Az. 13 W 75/14
LG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2014, Az. 403 HKO 19/13
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann - GmbH
 u.a. ./. Fedor Holding GmbH
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Wilfried Becker, 22085 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Fedor Holding GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 20354 Hamburg

Kromi Logistik AG: Übernahmeangebot unterbreitet

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV unterbreitet den Aktionären der Kromi Logistik AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ihrer Aktien zu einem Preis von 12 Euro je Aktie. Die Annahmefrist beginnt am 22. Juli 2016 und endet am 19. August 2016.

Übernahmeangebot für ISARIA Wohnbau-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt a. M. den Aktionären der ISARIA Wohnbau AG bis zum 25.08.2016 an, ihre Aktien für EUR 4,50 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der ISARIA Wohnbau AG Aktie betrug am 28.07.2016 an der Börse in Frankfurt EUR 4,294 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in ISARIA Wohnbau AG zum Verkauf eingereichte Inhaber-Aktien (ISIN DE000A2BPSL9 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 25.08.2016, 17:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.lsref4aria.de und im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)

Donnerstag, 28. Juli 2016

Fidor Bank AG: Zweitgrößte französische Bankengruppe BPCE übernimmt Fidor Gruppe München

Pressemitteilung der Fidor Bank AG

- Finanzbasis wird nachhaltig gestärkt
- Fidor bleibt unabhängig
- Matthias Kröner bleibt CEO und Shareholder 

- Starkes Wachstum und weitere internationale Expansion im Visier

München, 28.07.2016. Paukenschlag bei der Münchner Fidor Gruppe: Die "älteste FinTech-Bank der Welt" (www.fidor.de) und der mit vielen Preisen ausgezeichnete innovative FinTech-Pionier werden von Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE übernommen. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamts sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die Aktionärsvereinbarung sieht vor, dass die Fidor Gruppe auch in Zukunft eigenständig agiert. Dank der gestärkten Finanzbasis wird die Fidor Bank AG ihr digitales Produktangebot ebenso ausbauen wie auch europäisch stark wachsen können. Hierbei fokussiert sich die Bank wie bisher auf die Kundensegmente im Retail- und KMU-Markt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt wird darüber hinaus die Weiterentwicklung des eigenentwickelten Fidor Operating Systems (fOS) sein. Diese strategische Plattform für digitales Banking wird Banken und Nicht-Banken weltweit angeboten.

"Oberste Zielsetzung der Transaktion ist natürlich die nachhaltige Stärkung der Finanzkraft unserer Gruppe", unterstreicht Matthias Kröner, CEO der Fidor Bank AG. "Selbstverständlich bleiben wir dabei weiterhin extrem kundenzentriert, transparent und innovativ", so Kröner. Der "Social Banking-Ansatz" und der besondere "Fidor-Spirit" blieben demnach "zu einhundert Prozent" erhalten.

Matthias Kröner selbst bleibt CEO und Shareholder der Gesellschaft und hat sich gemeinsam mit seinen Kollegen verpflichtet, mindestens über die kommenden fünf Jahre die spezifische Unternehmenskultur der Fidor Gruppe mitzugestalten.

"Wir schließen nun endgültig die Startup-Phase ab und wandeln uns zu einem Growth-Unternehmen." Für dieses Wachstum sieht sich die Fidor Gruppe auch dank ihrer Partner nun optimal aufgestellt. Kröner: "Mit Telefónica Deutschland und dem ersten komplett mobilen Bankkonto 'O2 Banking' rollen wir den deutschen Markt auf. Dank der Groupe BPCE verfügen wir darüber hinaus jetzt über einen Partner der zu den Top 10 Banken Europas gehört. All dies hebt die Fidor Gruppe auf ein völlig neues Level."

Fidor wird sowohl die nationale Marktvertiefung, die internationale Expansion als auch die technologische Entwicklung intensiv vorantreiben und das eigene Produktangebot um innovative Neuerungen massiv erweitern können. "Die Transaktion mit BPCE ist demnach nicht das Ende des Weges, sondern der Anfang. Jetzt geht es erst richtig los!", so Matthias Kröner abschließend.

François Pérol, CEO der Groupe BPCE, ergänzt: "Diese Akquisition ist ein Meilenstein auf dem Weg, die digitale Transformation unserer Gruppe zu beschleunigen. Sie demonstriert unser Bekenntnis, durch technologische Innovationen einen kundenzentrierten Ansatz zu entwickeln und uns stärker im digitalen und mobilen Banking zu engagieren. Wir sind stolz und glücklich, das Fidor-Team, seine Community und seine Kunden in unserer Mitte begrüßen zu können."

Die Übernahme durch BPCE bietet nicht nur Chancen für weitere vielversprechende Kooperationen wie jüngst mit dem O2-Banking im Rahmen der Kooperation mit Telefónica: Zu den wichtigsten Vorteilen für Fidor gehört auch die Finanzkompetenz und substantielle Stärke der französischen Großbank. Die Groupe BPCE ist mit rund 35 Millionen Kunden und über 108.000 Mitarbeitern als Genossenschaftsbank vergleichbar mit den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken - und damit im Kern dem Community-Gedanken der Fidor Bank AG sehr ähnlich. Die Gruppe besteht aus 18 Genossenschaftsbanken der Banque Populaire und 17 Banken der Caisses d´Epargne. Mit ihrer hohen Eigenkapitalausstattung ist die Bankengruppe der perfekte, stabile Partner für das weitere Wachstum der noch jungen Fidor Bank AG.

Bei der Transaktion waren für die Fidor Gruppe Heussen Law und Zelig Associates beratend tätig.
Ausführliche Presseinformationen zur Fidor Gruppe erhalten Sie unter: http://bit.ly/2aK5euV

Custodia Holding AG: Freiwilliges Angebot zum Aktienrückkauf

Die Custodia Holding AG bietet ihren Stammaktionären den Rückkauf ihrer Aktien zu einem Kaufpreis von 221 Euro je Aktie an. Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt am 27. Juli 2016 und endet am 24. August 2016.

Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 26.07.2016:

Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Festpreis der Custodia Holding Aktiengesellschaft, Promenadeplatz 12, 80333 München an ihre Stammaktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.210 auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien der Custodia Holding Aktiengesellschaft

(...)

Inhalt des Rückkaufangebots

Die Gesellschaft bietet hiermit den Custodia-Stammaktionären an, die von ihnen gehaltenen Custodia-Stammaktien zum Kaufpreis von EUR 221,00 je Custodia-Stammaktie („Angebotspreis“) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.

Das Rückkaufangebot ist beschränkt auf den Erwerb von bis zu 60.210 Custodia-Stammaktien. Dies entspricht bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals sowie des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Teilangebot). Sofern im Rahmen dieses Rückkaufangebots mehr als 60.210 Custodia-Stammaktien zum Erwerb angedient werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage verhältnismäßig berücksichtigt.

Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Frist für die Annahme des Rückkaufangebots beginnt am 27. Juli 2016, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), und endet am 24. August 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) („Annahmefrist“).

Die Vorschriften des WpÜG über eine Verlängerung der Annahmefrist finden keine Anwendung. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmals zu verlängern. Sollte die Gesellschaft sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger sowie im Internet unter der Adresse http://www.custodia-ag.de unter der Rubrik „Investor Relations – Aktienrückkauf“ bekannt geben.

______________

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Custodia Holding AG ihren Aktionären bis zum 24.08.2016 den Rückkauf eigener Aktien zu einem Preis von EUR 221,00 je Aktie an. Der Kurs der Custodia Holding AG Aktie betrug am 25.07.2016 an der Börse in Berlin EUR 222,35 (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 60.210 Aktien. Gegebenenfalls erfolgt eine Pro-Rata-Zuteilung.

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in Custodia Holding AG zum Rückkauf eingereichte Stammaktien (ISIN DE000A2BPSP0 - nicht handelbar) umbuchen.

Creaton AG: Antrag auf Einstellung der Notiz stattgegeben

Die Börse München hat den Antrag der Creaton AG auf Einstellung der Notiz genehmigt. Die Einbeziehung in den m:access endet am 1. September 2016, die in den Freiverkehr der Börse München am 1. April 2017.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 26.07.2016:

Mit Schreiben vom 22. Juli 2016, zugegangen am 26. Juli 2016, hat die Geschäftsführung der Börse München unserem Antrag vom 18. Juli 2016 auf Beendigung der Einbeziehung und Notierung der Aktien der CREATON AG in den m:access (Freiverkehr) mit Ablauf des 31. August 2016 stattgegeben. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München endet mit Ablauf des 31. März 2017. Mit Fristablauf endet der Börsenhandel der Vorzugsaktien der CREATON AG.

Die Etex Holding GmbH, Leimen, wird als Großaktionärin der CREATON AG den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 24,51 je nennwertloser Inhaber-Vorzugsaktie der CREATON AG unterbreiten. Die Angebotsunterlage zu diesem Erwerbsangebot wird voraussichtlich am 1. September 2016 im Bundesanzeiger erscheinen.

Montag, 25. Juli 2016

ERLUS AG: ERLUS AG schüttet 1,00 Euro Dividende je Aktie aus

Pressemitteilung der ERLUS AG

Umsatz von 110 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015 / Delisting von der Bayerischen Börse in München

(Neufahrn/Ndb., 22.07.2016) Die ERLUS AG, einer der führenden Hersteller von Dach- und Kaminbaustoffen, schüttet für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 eine Dividende von 1,00 Euro je Aktie aus (1,20 Euro für das Geschäftsjahr 2014). Dies beschloss die Hauptversammlung des Unternehmens am heutigen Freitag, den 22. Juli 2016 am Stammsitz des Unternehmens in Neufahrn in Niederbayern. ERLUS erzielte 2015 einen Umsatz von rund 110,1 Mio. Euro (117,1 Mio. Euro in 2014).

Ende 2015 hat die ERLUS AG den Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handelssegment m:access und im Freiverkehr bei der Bayerischen Börse in München gestellt (Delisting), der von der Börse München bewilligt wurde. Damit endete der Handel im m:access am 30. Juni 2016; die Notierung im Freiverkehr der Börse München wurde zeitgleich eingestellt.

Über Erlus Aktiengesellschaft
Die ERLUS AG gehört zu den führenden Herstellern von Dachkeramik und Kaminbaustoffen in Deutschland. Das mittelständische Unternehmen produziert an den Standorten Neufahrn und Ergoldsbach (Niederbayern) sowie in Teistungen (Thüringen). Die Tondachziegel von ERLUS zeichnen sich vor allem durch Premiumqualität und hochwertiges Design aus. Gleich mehrere Dachziegel erhielten u.a. den begehrten iF Design Award. Die vom Institut Bauen und Umwelt e.V. verliehene Umwelt-Produktdeklaration (EPD) für die Dachziegelherstellung bestätigt die bereits seit Jahren gelebte Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens in Entwicklung und Produktion. Neben hochwertiger Dachkeramik und zukunftsorientierten Schonsteinsystemen bietet ERLUS mit ViaVento zudem ein universelles Lüftungsnetzwerk für Einfamilienhäuser an, welches auch für Passivhäuser bestens geeignet ist.

FinTech Group AG stockt Stimmrechtsanteil an der XCOM AG auf über 75% auf

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 6. Juli 2016. Die FinTech Group AG (WKN 524 960, ISIN: DE0005249601, Kürzel: FLA.GR) konnte sich heute mit der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und zwei weiteren Aktionären über den Kauf weiterer Aktien an der XCOM AG einigen. Die FinTech Group AG kommt damit nun unter Berücksichtigung der Aktien ihrer Konzerngesellschaft biw Bank für Investments und Wertpapiere AG und eines Stimmbindungsvertrags mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied der XCOM AG auf eine Stimmrechtsmehrheit an der XCOM AG von über 75%. Damit hat die FinTech Group AG ihre Mehrheitsbeteiligung an der XCOM AG wesentlich ausgebaut.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Colonia Real Estate AG lädt ihre Aktionäre zur Hauptversammlung am 29. August 2016 ein, um u.a. die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu erlangen

Pressemitteilung

Hamburg, den 20. Juli 2016 - Der Vorstand der zum Konzern der TAG Immobilien AG gehörenden Colonia Real Estate AG (nachstehend auch "Colonia" genannt) und die Geschäftsführung der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH (nachstehend auch "TAG BI" genannt) haben bereits im März 2016 bekannt gegeben, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachstehend auch "BGAV" ) zwischen der TAG BI als herrschendem Unternehmen und der Colonia als beherrschtes Unternehmen abzuschliessen. Die TAG BI ist eine Tochtergesellschaft der TAG Immobilien AG.

Die TAG BI wird den aussenstehenden Aktionären der Colonia ein Angebot auf Erwerb der Aktien gegen Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je Aktie unterbreiten und alternativ den Aktionären, die von diesem Angebot keinen Gebrauch machen, für die Dauer des BGAVs eine Ausgleichszahlung in Form einer jährlichen Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 (Nettoausgleichsbetrag) je Aktie zusagen.

Die Regelungen über die Barabfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im BGAV haben beide Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Details sind der heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Colonia, die am 29. August 2016 in Hamburg stattfinden wird, sowie der Gesellschafterversammlung der TAG BI.

Weitere Informationen finden Sie ab heute auf der Homepage der Colonia Real Estate unter:
http://www.colonia.ag/investor-relations/hauptversammlung/

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Piper + Jet Maintenance AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das LG Frankfurt am Main die von ihm als zulässig beurteilten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 3-05 O 31/16 verbunden. Mit Beschluss vom 12. Juli 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin kann bis zum 25. August 2016 auf die Spruchanträge erwidern.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegneri, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig

Mittwoch, 20. Juli 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SCA Hygiene Products SE hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 31. Mai 2016 den Barabfindungsbetrag je SCA-Aktie von 487,81 EUR auf EUR 533,93 angehoben (+ 9,45%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_1.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben die Antragsgegnerin, die SCA Group Holding B.V., sowie mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das LG München I hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 12. Juli 2016 für eine Beschwerdebegründung eine Frist bis zum 17. August 2016 gesetzt.

LG München I, Az. 5 HK O 14376/13
Helfrich u.a. ./. SCA Group Holding B.V.
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SCA Group Holdings B.V.:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (bisher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer)

Übernahmeangebot für Aktien der IFM Immobilien AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Barna Capital Ltd, London den Aktionären der IFM Immobilien AG bis zum 04.08.2016 an, ihre Aktien für EUR 5,22 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der IFM Immobilien AG Aktien liegt derzeit nicht vor, da diese an keiner Börse gelistet sind (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 20.000 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.     (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Bei Valora notieren die Aktien deutlich höher, aktuell Briefkurs EUR 6,10 und Geldkurs EUR 6,43, siehe:  http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0JDU97 

Übernahmeangebot für KUKA: Bieterin erreicht mehr als 75%

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

(...)

1. Bis zum 14. Juli 2016, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 25.009.321 KUKA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 62,88 % des bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der KUKA.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 5.372.196 KUKA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 13,51 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der KUKA. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar KUKA-Aktien.

(...)

Dienstag, 19. Juli 2016

Creaton AG: Antrag auf Einstellung der Notiz im Freiverkehr

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Wertingen, den 18. Juli 2016

Der Vorstand der CREATON AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Notiz der Aktien der CREATON AG im Freiverkehrssegment m:access und im Freiverkehr der Börse München zu widerrufen. Der Antrag auf Einstellung der Notiz wird heute gestellt.

Die Entscheidung über das Delisting und die Frist, in welcher ein Verkauf der Vorzugsaktien noch über das Marktsegment m:access möglich ist, trifft der Vorstand der Bayerischen Börse AG.

Die Etex Holding GmbH wird den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 24,51 je Vorzugsaktie unterbreiten.

CREATON AG 
Der Vorstand

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Börsenkurse lagen in den letzten 12 Monaten regelmäßig über EUR 34,-.

Die Hauptaktionärin hatte Ende März 2016 einen Squeeze-out angekündigt:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/creaton-ag-squeeze-out.html

Anschließend wurde der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 gekündigt:

http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/creaton-hauptaktionarin-kundigt.html

Samstag, 16. Juli 2016

Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG eingetragen

Amtsgericht Kiel Aktenzeichen: HRB 10347 KI   Bekannt gemacht am: 29.06.2016 09:37 Uhr

Veränderungen

27.06.2016


HRB 10347 KI: KENA Verwaltungs AG, Kiel, Langer Segen 8-10, 24105 Kiel. Die Hauptversammlung vom 22.03.2016 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, Herrn Harry Witt, geb. 29.08.1954, Kiel, gegen Barabfindung beschlossen

Donnerstag, 14. Juli 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG hat das Landgericht Berlin die eingegangenen zulässigen Spruchanträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre mit Beschluss vom 10. Juni 2016 zu dem führenden Verfahren unter den Az. 102 O 2/16 .SpruchG verbunden. Gleichzeitig hat das Landgericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis zum 31. August 2016 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

LG Berlin, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main (RA Dr. Johannes Schmidt u.a.)

Bayreuther Bierbrauerei AG: Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr an der Börse München

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 

Die Bayreuther Bierbrauerei AG teilt mit, dass Sie bei der Börse München einen Antrag auf Widerruf der Einbeziehung ihrer Aktie (WKN: 519910) in den Freiverkehr gestellt hat. Demzufolge wird die Notierung der Bayreuther Bierbrauerei AG im Freiverkehr an der Börse München mit Ablauf des 30. September 2016 eingestellt. Die Aktie wird in Zukunft auch an keinem anderen Börsenplatz gehandelt.

Künftiger Handel der Weng Fine Art-Aktie

PRESSEMITTEILUNG | 8. JULI 2016

Wie mit Corporate News vom 13. Mai 2016 bekannt gemacht, hat die Weng Fine Art AG die Einbeziehung der Aktien der Weng Fine Art AG in den Entry Standard (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt. Der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde am 28. Juni 2016 eingestellt. Die letzte Kursstellung im Xetra-Handelssystem lautete auf 4,38 EUR (Frankfurt 4,14, Stuttgart 4,194) nachdem die Aktie am 2. Januar 2012 mit 3,20 EUR (unter Berücksichtigung des Splits 5 : 1) in den Markt eingeführt worden war. Die Aktien der Weng Fine Art AG werden nunmehr außerbörslich u.a. bei der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG gehandelt.

Die SCHNIGGE AG ist seit fast 25 Jahren als etablierter Handelspartner und Börsenmakler an deutschen und internationalen Börsen sowie im außerbörslichen Telefonhandel tätig. Da es sich hierbei um einen außerbörslichen Handel handelt, können zur Dauer und dem Umfang des Handels, den konkreten Handelsmöglichkeiten und Kursen an dieser Stelle keine Angaben gemacht werden. Handelsdetails können Investoren jedoch kostenlos und realtime auf der folgenden Internetseite abfragen: https://www.schnigge.de/de/quote-center/telefonhandel-kurse.html

Die Taunus Capital Management AG hat kürzlich den Aktionären der Weng Fine Art AG ein Angebot unterbreitet, ihre Aktien zum Preis von 1,78 EUR je Aktie zu übernehmen. Dieses Angebot liegt 59,4% unter dem letzten Börsenkurs und mehr als 50% unter der aktuellen Offerte der Schnigge AG. Die Taunus Capital Management AG ist Vorstand und Aufsichtsrat der Weng Fine Art AG nicht bekannt - diese Gesellschaft hat im Vorfeld ihres Angebotes auch keinen Kontakt zum Management aufgenommen.

Amira Verwaltungs AG: Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Ablauf des 30. Juni 2017

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

München, 6. Juli 2016 - Die Börse München hat die Einbeziehung der Aktien der AMIRA Verwaltungs AG (Börse München, Freiverkehr, ISIN DE0007647000, WKN 764700) ("Gesellschaft") auf Antrag der Gesellschaft zum Ablauf des 30. Juni 2017 widerrufen. Die Notierung wird zeitgleich eingestellt werden. Dies hat die Börse München der Gesellschaft mit Schreiben vom 4. Juli 2016, eingegangen bei der Gesellschaft am 6. Juli 2016, mitgeteilt. Die Gesellschaft hatte den Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Schreiben vom 28. Juni 2016 beantragt (vgl. Veröffentlichung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 auf ihrer Homepage).

CUSTODIA Holding AG: Widerruf der Einbeziehung der Stammaktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Ablauf des 30. Dezember 2016 / Erwerbsangebot der Gesellschaft zu EUR 221,00 je Stammaktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

München, 6. Juli 2016 - Die Börse München hat die Einbeziehung der Stammaktien der Custodia Holding AG (Börse München, Freiverkehr, ISIN DE0006496003, WKN 649600) ("Gesellschaft") auf Antrag der Gesellschaft zum Ablauf des 30. Dezember 2016 widerrufen. Die Notierung wird zeitgleich eingestellt werden. Dies hat die Börse München der Gesellschaft mit Schreiben vom 4. Juli 2016, eingegangen bei der Gesellschaft am 6. Juli 2016, mitgeteilt. Die Gesellschaft hatte den Widerruf der Einbeziehung der Stammaktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Schreiben vom 28. Juni 2016 beantragt (vgl. Veröffentlichung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 auf ihrer Homepage).

Wie in der Veröffentlichung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 auf ihrer Homepage dargestellt, wird die Gesellschaft den Stammaktionären innerhalb von drei Wochen nach Erlass des Widerrufbescheids der Börse München ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot machen. Das öffentliche Erwerbsangebot wird auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2015 zum Erwerb eigener Aktien beruhen und auf den Erwerb von Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu 10 % gerichtet sein. Die Gesellschaft wird den Stammaktionären einen Erwerbspreis von EUR 221,00 je Stammaktie anbieten; dies entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie der Gesellschaft im MAX-ONE-Handel an der Börse München an den letzten drei Handelstagen vor dem 28. Juni 2016. Die Angebotsunterlage zu diesem Erwerbsangebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Ablauf des 30. Juni 2017

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 

München, 6. Juli 2016 - Die Börse München hat die Einbeziehung der Aktien der Nymphenburg Immobilien AG (Börse München, Freiverkehr, ISIN DE0006495104, WKN 649510) ("Gesellschaft") auf Antrag der Gesellschaft zum Ablauf des 30. Juni 2017 widerrufen. Die Notierung wird zeitgleich eingestellt werden. Dies hat die Börse München der Gesellschaft mit Schreiben vom 4. Juli 2016, eingegangen bei der Gesellschaft am 6. Juli 2016, mitgeteilt. Die Gesellschaft hatte den Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Börse München mit Schreiben vom 28. Juni 2016 beantragt (vgl. Veröffentlichung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 auf ihrer Homepage).

Squeeze-out bei der Bausparkasse Mainz AG: Landgericht Koblenz lehnt Erhöhung des Barabfindungsbetrags ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bausparkasse Mainz AG hat das Landgericht Koblenz mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 1. Juni 2016 die Anträge zurückgewiesen. Der von der Antragsgegnerin, der INTER Krankenversicherung AG, angebotene Barabfindungsbetrag sei nicht zu erhöhen.

Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts sei in nicht zu beanstandender Weise die Ertragswertmethode angewendet worden (Entscheidungsgründe, S. 21). Nach Ansicht des Gerichts sind die Planung und Prognose der zu kapitalisierenden Erträge nicht zu beanstanden. Bei der Ertragswertermittlung sei auf der eigenen Planung des Unternehmens aufzusetzen. Dass diese von der Mehrheitsgesellschafter beeinflusst werde, liege in der "Natur des Sache" (S. 22). Die von dem Bewertungsgutachter ermittelten und von dem Angemessenheitsprüfer nicht beanstandeten pronostizierten Erträge seien taugliche Schätzgrundlage (S. 25).

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.

LG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 2016, Az. 2 HK O 69/12 SpruchG
Jaeckel u.a. ./. INTER Krankenversicherung aG
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, INTER Krankenversicherung aG:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, 60328 Frankfurt am Main