von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das LG Frankfurt am Main die von ihm als zulässig beurteilten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 3-05 O 31/16 verbunden. Mit Beschluss vom 12. Juli 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin kann bis zum 25. August 2016 auf die Spruchanträge erwidern.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegneri, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das LG Frankfurt am Main die von ihm als zulässig beurteilten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 3-05 O 31/16 verbunden. Mit Beschluss vom 12. Juli 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin kann bis zum 25. August 2016 auf die Spruchanträge erwidern.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegneri, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen