Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
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1. Bis zum 14. Juli 2016, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 25.009.321 KUKA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 62,88 % des bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der KUKA.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 5.372.196 KUKA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 13,51 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der KUKA. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar KUKA-Aktien.
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1. Bis zum 14. Juli 2016, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 25.009.321 KUKA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 62,88 % des bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der KUKA.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 5.372.196 KUKA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 13,51 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der KUKA. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar KUKA-Aktien.
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