Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche berichtete über das Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE. Dort könnte es nach dem gerichtlichen Sachverständigengutachten eine deutliche Nachbesserung geben:
"Nach einer zweieinhalb Jahre dauernden Prüfung hat der Sachverständige den Aktionären nun recht gegeben. Seines Erachtens stehen den Investoren 65,44 Euro je Innogy-Aktie zu. Setzt sich diese Sichtweise vor Gericht durch, müsste E.On an alle herausgedrängten Aktionäre – nicht nur an die Kläger – fast 23 Euro je Innogy-Aktie nachzahlen. In Summe wären das rund 1,3 Milliarden Euro."
Zu dem Spruchverfahren:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger legt Gutachten vor
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