von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren German Values Property Group AG in eine GmbH hat das LG Leipzig mit Beschluss vom 14. März 2025 die Barabfindung für die Aktionäre, die Widerspruch gegen den auf der Hauptversammlung am 13. Dezember 2023 gefassten Umwandlungsbeschluss zur Niederschrift des Notars erklärt hatten, deutlich angehoben. Statt der angebotenen EUR 0,10 beträgt die angemessene Barabfindung nach Überzeugung des Landgerichts EUR 1,27 je Aktie. Das Gericht stellt dabei auf den durchschnittlichen Börsenkurs in einem dreimonatigen Zeitraum vor der Mitteilung über den beabsichtigten Formwechsel am 31. August 2023 ab.Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung noch Beschwerde einlegen.
Jaeckel u.a. ./. German Values Property Group GmbH
8 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Norman Jäckel, 04105 Leipzig
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg
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