Die anstehende außerordentliche Hauptversammlung der Vectron Systems AG soll dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vectron Systems AG und der zur Shift4-Unternehmensgruppe gehörenden Arrow HoldCo GmbH als herrschender Gesellschaft zustimmen. Den außenstehenden Aktionären wird dafür in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von EUR 10,93 je Vectron-Aktie angeboten. Alternativ erhalten die Minderheitsaktionäre, die in der Gesellschaft verbleiben wollen, eine jährliche feste Ausgleichszahlung (umgangssprachlich auch "Garantiedividende") in Höhe von EUR 0,47 brutto bzw. EUR 0,40 netto (nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) pro Aktie für jedes volle Geschäftsjahr.
Das Auftragsgutachten wurde von der Wirtschaftsprüfergesellschaft RSM Ebner Stolz erstellt. Der Prüfungsbericht wurde von dem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, der A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstattet. Der gemeinsame Bericht, das Auftragsgutachten und der Prüfungsbericht sind auf der Webseite der Vectron abrufbar:
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