von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen
verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out bei der innogy SE hat der gerichtlich bestellte
Sachverständige Tönnes von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher im letzten Jahr sein Gutachten vorgelegt. Dieses wurde nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der Sachverständige kommt zu einem Wert von EUR 65,44 je innogy-Aktie. Der E.ON-Konzern hatte den innogy-Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,82 je Aktie angeboten. Die Beteiligten können zu dem Gutachten innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
Anordnung des LG Dortmund zur umfassenden Vorlage von Unterlagen:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: LG Dortmund ordnet umfassende Vorlage von Unterlagen an
Antrag der Antragsgegnerin auf Vertraulichkeit vorzulegender Unterlagen:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Antragsgegnerin beantragt Vertraulichkeit vorzulegender Unterlagen
Fragenkatalog für den gerichtlichen Sachverständigen:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: LG Dortmund hält Prüferin für voreingenommen und bestellt Wirtschaftsprüfer Tönnes zum Sachverständigen
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