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Montag, 10. März 2025

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der home24 SE

RAS Beteiligungs GmbH
Wien / Republik Österreich

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der home24 SE, Berlin

Die außerordentliche Hauptversammlung der home24 SE, Berlin, vom 13. Dezember 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die RAS Beteiligungs GmbH, Wien, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 196337 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der home24 SE in das Eigentum der RAS Beteiligungs GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home 24 SE eine von der RAS Beteiligungs GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 7,46 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der home24 SE.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der home24 SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE ist ebenfalls am 4. März 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die

UniCredit Bank GmbH, München,

über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der home24 SE aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der home 24 SE gewährt werden. 

Wien, im März 2025
RAS Beteiligungs GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. März 2025

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