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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 11. November 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Bayerisches Oberstes Landesgericht regt vergleichsweise Beilegung an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, hat das Gericht nunmehr mit Verfügung vom 10. November 2025 eine vergleichsweise Einigung angeregt:

"Das Verfahren ist geprägt von komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen betreffend die Unternehmensbewertung der HVB wie auch die Bewertung des gesamten Zentral- und Osteuropageschäfts (Bank Austria Creditanstalt AG inklusive BPH Bank Polen, International Moscow Bank, HVB Ukraine sowie die Niederlassungen in Lettland, Litauen und Estland und die Investmentgesellschaften). Demzufolge wird die Bearbeitung noch erhebliche Zeit, insbesondere im Falle einer Einholung eines ergänzenden Sachverständigengutachtens, in Anspruch nehmen.

Angesichts der zahlreichen Stellschrauben im Rahmen der Bewertung der o.g. Unternehmen bzw. Beteiligungen, der aufgezeigten Rechenfehler des Landgerichts sowie auch der Frage einer sog. „Bagatellgrenze“ von 10 % bei internen Ausgleichsansprüchen in der vorliegenden Konstellation erscheint eine endgültige Streitbeilegung im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung sinnvoll."

Neuigkeiten gab es vor einem halben Jahr zu dem Squeeze-out bei der in der Verfügung erwähnten ehemaligen HypoVereinsbank-Tochter Bank Austria Creditanstalt AG. Das Handelsgericht Wien hatte in dem bereits 18 Jahre laufenden Bank-Austria-Überprüfungsverfahren die Barabfindung deutlich um EUR 24,60 EUR auf EUR 154,- angehoben, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Bank Austria Squeeze-out: Gericht legt Nachzahlung auf 24,60 EUR fest

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

OHB SE: OHB gründet neues Unternehmen zur Entwicklung von Startplatzinfrastruktur

Corporate News   11.11.2025 / 15:30 CET/CEST

„European Spaceport Company“ wird den Zugang zum All für Europa neu aufstellen.

Der eigenständige Zugang zum All ist für Europa wirtschaftlich und sicherheitspolitisch ein absolutes Muss. Neben eigenen europäischen Trägerraketen gehören dazu auch Startplätze. Um dies zukünftig kostengünstig, wettbewerblich und schnell anbieten zu können, bündelt OHB die im Konzern vorhandenen Fähigkeiten im Bereich Startplatzinfrastruktur in einem neuen Unternehmen: in der „European Spaceport Company“ werden zukünftig Startmöglichkeiten von maritimen und landbasierten Startplätzen realisiert und angeboten. Darunter fallen nicht nur Infrastrukturelemente für mobile und ortsfeste Startrampen, sondern auch Bodensegmente, Missionskontrollzentren, Testeinrichtungen und verschiedene Dienstleistungen.

„Europa braucht einen zuverlässigen und unabhängigen Zugang zum Weltraum. Das haben wir bei OHB schon seit Jahren im Fokus. Und natürlich gehören dazu auch Startplätze. Für das Offshore-Spaceport-Konzept leisten wir schon heute einen wesentlichen Beitrag dazu, und den werden wir zukünftig noch weiter ausbauen“, sagt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender OHB SE.

Aktivitäten rund um die Entwicklung von Startplatzinfrastruktur sind für OHB kein Neuland: Über verschiedene Tochterunternehmen ist der Konzern seit mehr als fünf Jahrzehnten an Aufbau und Weiterentwicklung europäischer Startkapazitäten beteiligt. Die MT Aerospace AG ist hierbei seit knapp 30 Jahren am Europäischen Weltraumbahnhof in Kourou wesentlich am Betrieb und der Wartung der Startanlagen sowie dem Bau kritischer Infrastruktur beteiligt. Zudem wurden in der Vergangenheit mehrere Studien zu alternativen Konzepten für suborbitale und orbitale Raketenstarts durchgeführt.

„In der Raumfahrt ist eine neue Zeit angebrochen, und die braucht mehr und kreativere Angebote in der gesamten Wertschöpfungskette. Wir bei OHB kennen uns mit Startplätzen und Infrastruktur aus, und wir sind nah dran an den Entwicklungen im Markt, das nutzen wir zugunsten der Kunden“, erklärt Sabine von der Recke. Sie führt die neue Firma gemeinsam mit Ulrich Scheib (MT Aerospace AG) und Dr. Arne Gausepohl (OHB Digital).

Als erste Ziele verfolgt das neue Unternehmen die Realisierung eines europäischen Offshore Spaceports sowie die Erweiterung der Startkapazitäten am Weltraumbahnhof in Kourou, Französisch-Guayana, um einen für verschiedene Raketentypen einsetzbaren Startkomplex. Im nachfolgenden Schritt soll das Angebot an Startdienstleistungen auf weltweite Märkte ausgeweitet werden.

Das Ergebnis des kürzlich erfolgreich abgeschlossene Verbundvorhaben OSLIOS (Offshore Spaceport – Lösungsfindung und Infrastrukturentwicklung für orbitale Starts) ist eine flexibel für verschiedene Raketentypen einsetzbare mobile Startplattform (Mobile Multi-User Launch Pad, MMULP). Mit dieser können die Kapazitäten bereits existierender Startplätze bedarfsgerecht und unabhängig vom Raketentyp erweitert werden. Das hat den Vorteil, dass deutlich höhere Startkadenzen erreicht und dabei Teile der bereits bestehenden Infrastruktur wie Bodenstationen und Kommunikationseinrichtungen genutzt werden können, um Zeit und Kosten zu sparen.

Ermöglicht wurde das Vorhaben durch eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.

audius SE: Umstrukturierung beim Großaktionär führt zur Vergrößerung des Streubesitzes auf 36,5 % / Vorstandsvorsitzender Rainer Francisi erhöht gleichzeitig seinen Anteil am Unternehmen

Corporate News  11.11.2025 / 13:35 CET/CEST

Weinstadt. In einer langfristig geplanten Transaktion wurde die Aktionärsstruktur der audius SE neu geordnet. Dies sorgt für langfristige Planungssicherheit im Aktionärskreis sowie für eine Vergrößerung des Streubesitzes.

Ein Inhaber ist aus dem Aktionärskreis der Holdinggesellschaft audius AG ausgeschieden und hat im Gegenzug direkt Aktien der audius SE übernommen. Es handelt sich um einen Anteil von rund 14,7 % der Aktien der audius SE. Diese Aktien unterliegen einer mehrjährig gestaffelten Lock-Up Vereinbarung.

Weiter hat der Vorstandsvorsitzende Rainer Francisi seinen eigenen Anteil an der Holdinggesellschaft durch die Übernahme von Anteilen eines Mitaktionärs erhöht. Überzeugt von den hervorragenden weiteren Wachstumsperspektiven war das Investment für ihn eine perfekte Gelegenheit seinen eigenen Anteil an audius auszuweiten und gleichzeitig im Rahmen der Gesamttransaktion den Streubesitz im Sinne aller Aktionäre zu erhöhen.

Darüber hinaus kam die Holdinggesellschaft audius AG dem Interesse von mehreren institutionellen Investoren nach Aktien der audius SE nach und verkaufte einen Anteil von 3,4 %.

Insgesamt verringerte sich der Anteil des Mehrheitsaktionärs damit bereinigt um die eigenen Aktien auf 63,5 % bzw. der Streubesitz steigt auf 36,5 %. Ziel ist es, die Handelsliquidität der Aktien weiter zu steigern und ein Investment in die Aktien damit noch attraktiver zu machen. Gleichzeitig garantiert die Transaktion stabile Verhältnisse im Aktionärskreis für die Zukunft.

PIERER Mobility AG: EU-Kommission leitet kein eingehendes Prüfungsverfahren nach der Drittstaatssubventionsverordnung ein

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 10. November 2025

Alle regulatorischen Voraussetzungen für die Kontrollübernahme durch Bajaj liegen vor


Die Bajaj Auto International Holdings B.V. hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj Auto International Holdings B.V. ermöglicht, spätestens bis Ende Mai 2026 alle Anteile der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG zu erwerben (die „Call-Option“). 

Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Gesellschaft soeben informiert, dass ihr die Europäische Kommission am 10. November 2025 mitgeteilt hat, dass keine eingehende Prüfung gem. Art 11 Verordnung 2022/2560 eingeleitet wird und der Vollzug des Zusammenschlusses ab dem 11. November 2025 vollzogen werden darf. Damit steht der Übernahme der Anteile von der Pierer Industrie AG (50,1 Prozent) an der Pierer Bajaj AG nichts mehr im Weg. Die Bajaj Auto International Holdings B.V. wird damit – sobald das Closing formell erfolgt ist – alleiniger Eigentümer der Pierer Bajaj AG. Unverändert wird die Pierer Bajaj AG weiterhin 74,9 Prozent an der KTM-Mutter PIERER Mobility AG halten. Das Closing des Kontrollwechsels wird in den kommenden Wochen erwartet.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Kontron AG: Kontron Acquisition GmbH, mittelbare Tochtergesellschaft der Kontron AG beschließt aktienrechtlichen Squeeze-Out der KATEK SE, Ismaning/Deutschland

Corporate News

Linz, 10. November 2025 – Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige mittelbare Konzerngesellschaft der Kontron AG hat heute der KATEK SE mitgeteilt, dass ihr Aktien an der Gesellschaft in Höhe von rund 96,86 % und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören.

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der KATEK SE separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird KATEK SE entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Über Kontron

Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Konnektivitäts-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron beschäftigt rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit und ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet.

BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NOT FOR DISTRIBUTION, PUBLICATION OR RELEASE, EITHER DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR TO THE UNITED STATES OF AMERICA, CANADA, AUSTRALIA, JAPAN OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH SUCH DISTRIBUTION, PUBLICATION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL. OTHER RESTRICTIONS ARE APPLICABLE. PLEASE SEE THE IMPORTANT NOTICE AT THE END OF THIS PRESS RELEASE.

München, 10. November 2025 – Bezugnehmend auf die Veröffentlichung vom 24. Oktober 2025 gibt die BayWa AG (die “Gesellschaft”) das vorläufige Ergebnis der Bezugsrechtsemission bekannt. Von den insgesamt 27.368.508 angebotenen Neuen Aktien wurden im Rahmen des Bezugsangebots ca. 17,7 Millionen Neue Aktien bezogen. Dies entspricht rund 65 % der insgesamt angebotenen Neuen Aktien.

Wie bereits in früheren Ankündigungen sowie im Wertpapierprospekt erwähnt, werden nicht bezogene Aktien im Markt platziert. Diese Aktien werden ab sofort qualifizierten institutionellen Investoren im Wege einer Privatplatzierung gemäß den geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen angeboten (die “Rump-Platzierung”).

Eine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Rump-Platzierung sowie die endgültige Bezugsquote des Bezugsangebots wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Wichtiger Hinweis


Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.

Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

KATEK SE: Kontron Acquisition GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der KATEK SE

Corporate News

Ismaning, 10. November 2025 – Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige mittelbare Konzerngesellschaft der Kontron AG hat heute der KATEK SE mitgeteilt, dass ihr Aktien an der Gesellschaft in Höhe von rund 96,86 % und somit mehr als 95% des Grundkapitals der Gesellschaft gehören.

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Über KATEK

Die KATEK Group mit Hauptsitz in Ismaning ist ein europäisches Elektronikunternehmen und versteht sich als End-to- End-Dienstleister für High- Value-Elektronik. Das Leistungsspektrum deckt den gesamten Produktlebenszyklus ab. Von der Entwicklung der Soft- und Hardware über erste Prototypen der elektronischen Baugruppen und der Fertigung bis hin zur anschließenden Begleitung des Prozesses beim Kunden, inklusive Logistik, After-Sales und Service-Leistungen.

Die KATEK Group ist seit März 2024 Teil der Kontron Group. CEO ist Hannes Niederhauser. Weitere Informationen über KATEK finden Sie auf https://katek-group.com.

Freitag, 7. November 2025

Zalando SE: ABOUT YOU und Zalando vollziehen finalen Schritt des Zusammenschlusses

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out mit Eintragung ins Handelsregister wirksam

- Beendigung der Börsennotierung von ABOUT YOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr

- Finaler Schritt des Zusammenschlusses zwischen ABOUT YOU und Zalando rechtlich abgeschlossen


Berlin / Hamburg, 6 November 2025 // Mit dem Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre und dem Ende der Börsennotierung der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) schließen die Zalando SE („Zalando“) und ABOUT YOU den finalen Schritt des strategischen Zusammenschlusses der Unternehmen ab.

Mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg am 6. November 2025 wurde der sogenannte verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam. In dessen Rahmen gingen sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf eine Tochtergesellschaft über, der ABYxZAL Holding AG. Die Tochtergesellschaft tritt in die Rechtsposition der ABOUT YOU Holding SE ein und wird künftig unter ABOUT YOU Holding AG firmieren.

Den entsprechenden Squeeze-out-Beschluss hatte die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU am 22. September 2025 gefasst. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von 6,50 EUR je Stückaktie. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde – wie in solchen Transaktionen gesetzlich vorgeschrieben – durch einen vom Gericht bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Der Squeeze-out beendete zugleich die Börsennotierung der Aktien von ABOUT YOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Handel im Freiverkehr. Infolgedessen entfällt die Anwendung der gesetzlichen Folgepflichten für börsennotierte Gesellschaften.

Dieser Schritt markiert den rechtlichen Abschluss der im Juli 2025 vollzogenen Übernahmetransaktion zwischen ABOUT YOU und Zalando. Im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie weiterer Zukäufe hatte Zalando bereits rund 91 % des Grundkapitals von ABOUT YOU erworben. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das bei einem Anteilsbesitz von mindestens 90 % zulässig ist.

Über Zalando


Zalando ist Europas führende E-Commerce-Plattform für Mode und Lifestyle, gegründet 2008 in Berlin. Wir bauen ein Ökosystem entlang zweier Wachstumsfelder: Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B). Im B2C-Bereich bieten wir mit unseren zwei Marken Zalando und ABOUT YOU mehr als 61 Millionen aktiven Kund*innen in 29 Märkten ein inspirierendes und hochwertiges Einkaufserlebnis für Mode- und Lifestyle-Produkte mit zahlreichen Marken aus einer Hand. Im B2B-Bereich schaffen wir mit ZEOS, Tradebyte und SCAYLE ein einzigartiges Betriebssystem für den Mode- und Lifestyle-Onlinehandel. Dabei öffnen wir unsere Logistik-, Software- und Service-Infrastruktur für Marken und Händler, um sie beim Ausbau und der Steuerung ihres Onlinegeschäfts in Europa zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.zalando.com/de

Squeeze-out bei der Cumerius AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

centrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) 

Blaubeuren, 6. November 2025 - Die Solarpark Blautal GmbH ("Solarpark") hat der centrotherm international AG (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7; "Gesellschaft") mitgeteilt, dass sie heute mit der Perle 49. Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der Investmentgesellschaft ARDIAN verwaltet und/oder beraten werden, einen Aktienkaufvertrag über ihre gesamte Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 90 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft unterzeichnet hat ("Transaktion"). Im Zuge der Transaktion wird sich die Solarpark mittelbar mit rund 39,5 % an der künftigen Hauptaktionärin beteiligen. Nach Auskunft der Solarpark steht der Vollzug der Transaktion unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe und weiterer marktüblicher Bedingungen. Die Solarpark rechnet mit einem Vollzug der Transaktion voraussichtlich im Dezember 2025 oder Januar 2026. Der im Rahmen der Transaktion vereinbarte Kaufpreis beinhaltet einen Paketzuschlag auf den aktuellen Börsenkurs der Gesellschaft. 

Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Aktien der Gesellschaft nicht zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zugelassen sind und daher nicht dem Anwendungsbereich des WpÜG (sowie der WpÜG-Angebotsverordnung) unterliegen. Die künftige Hauptaktionärin ist daher nicht verpflichtet, außenstehenden Aktionären der Gesellschaft ein (Pflicht-) Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu dem im Rahmen der Transaktion vereinbarten Kaufpreis oder gegen eine sonstige Mindestgegenleistung zu unterbreiten. 

Im Anschluss an den Vollzug der Transaktion wird eine Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) (Delisting) angestrebt. Nach Vollzug der Transaktion kann die künftige Hauptaktionärin einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 UmwG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) verlangen.

Donnerstag, 6. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der SHS VIVEON AG

Sidetrade AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
SHS VIVEON AG, München
- ISIN DE000A0XFWK2, WKN A0XFWK -

Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 134695, teilt hiermit mit, dass die am 27. August 2025 auf der Hauptversammlung der SHS VIVEON AG beschlossene Verschmelzung der SHS VIVEON AG als übertragender Rechtsträger auf die Sidetrade AG als übernehmender Rechtsträger aufgrund der am 28. Oktober 2025 erfolgten Eintragung in das Handelsregister der Sidetrade AG wirksam geworden ist.

Am 28. Oktober 2025 sind die Minderheitsaktionäre der SHS VIVEON AG aufgrund der Verschmelzung ausgeschiedenen. Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die Aktien der SHS VIVEON AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Sidetrade AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3.05 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SHS VIVEON AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG beim Amtsgericht München, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG ist am 19. September 2025 und die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG ist am 28. Oktober 2025 jeweils durch die Abrufbarkeit in den Handelsregistern bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung ist bei der

ODDO BHF SE, Frankfurt am Main

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung, an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SIDETRADE AG eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich im November 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. 

Frankfurt am Main, im November 2025

SIDETRADE AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. November 2025


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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemesenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft

VOQUZ Labs BidCo GmbH
München

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, Berlin
ISIN DE000A3CSTW4 / WKN A3CSTW

Die ordentliche Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (die "Gesellschaft") vom 12. August 2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die "Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die Blitz 24-250 GmbH (heute: VOQUZ Labs BidCo GmbH) mit Sitz in München (die "Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der "Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 230153 eingetragen. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,08 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 23. Oktober 2025 bekannt gemacht.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der Quirin Privatbank AG, vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags (zzgl. Zinsen) an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

München, im Oktober 2025
VOQUZ Labs BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2026

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP bestätigt dynamischen Wachstumskurs im dritten Quartal mit starkem Software- und Partnergeschäft

Corporate News

- Auftragseingang mit Plus von 9 % auf 81,6 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €)

- Konzernumsatz legt um 11 % auf 74,3 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)

- EBIT mit starkem Anstieg um 91 % auf 15,6 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)

- Erhöhter Ausblick für das Gesamtjahr 2025 bestätigt


Heidelberg, 6. November 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, hat heute ihre Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen steigerte im dritten Quartal 2025 den Auftragseingang um 9 % auf 81,6 Mio. €. Zugleich legte der Konzernumsatz um 11 % auf 74,3 Mio. € zu. Mit einem Anstieg um 91 % auf 15,6 Mio. € konnte das EBIT im dritten Quartal nahezu verdoppelt werden. Die EBIT-Marge stieg entsprechend um 8,8 Prozentpunkte auf 21,0 %. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Software- und Partnerumsätze zurückzuführen. Insgesamt liegen die Finanzkennzahlen für das dritte Quartal 2025 leicht über den am 20. Oktober 2025 veröffentlichten vorläufigen Zahlen.

Andreas Röderer, CFO von SNP, kommentiert: „Die SNP-Gruppe setzt ihren dynamischen Wachstumskurs konsequent fort. Wir konnten Umsatz und Ergebnis deutlich steigern und gleichzeitig unsere Bilanz weiter stärken. Wir verfügen über eine solide Eigenkapitalquote von rund 45 % sowie eine starke Liquiditätsposition von über 74 Mio. €. Damit sind wir bestens aufgestellt, um unsere strategischen Ziele aus eigener Kraft nachhaltig zu verfolgen.“

Im Partnergeschäft verzeichnete SNP einen starken Anstieg des Auftragseingangs um 53 % auf 38,3 Mio. € (Q3 2024: 25,0 Mio. €). Die Umsätze stiegen ebenfalls deutlich um 43 % auf 35,0 Mio. € (Q3 2024: 24,5 Mio. €). Im Servicegeschäft konnte der Auftragseingang um 6 % auf 49,8 Mio. € gesteigert werden; der Serviceumsatz legte ebenfalls um 6 % auf 45,9 Mio. € zu. Das Softwaregeschäft verzeichnete einen Anstieg des Auftragseingangs um 15 % auf 31,8 Mio. €. Zugleich legte der Umsatz deutlich um 22 % auf 28,4 Mio. € zu. Der Anteil der Softwareumsätze stieg somit um drei Prozentpunkte auf 38 % (Q3 2024: 35 %).

Aktuelle geschäftliche Highlights:

INEOS Energy wechselt nach S/4HANA: Mit dem Bluefield-Ansatz von SNP migrierte INEOS Energy erfolgreich und reibungslos nach S/4HANA und optimierte gleichzeitig sein Zielsystem. Dies beinhaltete eine umfassende Neuordnung der Hauptbuchkonten, die Einführung der Berichterstattung mit Profitcentern und die Bereinigung von Altdaten.

SAP S/4HANA-Rollout bei BMW Group: SNP hat für das Regensburger BMW-Werk eine komplexe SAP-Migration reibungslos durchgeführt. Der Rollout erfolgte ohne Unterbrechungen im Betrieb, fristgerecht und bietet eine skalierbare Prozessarchitektur als Blaupause für zukünftige Rollouts.

SNP migriert in die SAP Public Cloud mit eigener Kyano-Plattform: Als eines der ersten Unternehmen migriert SNP seine internen SAP-Systeme von der SAP Cloud ERP Private in die SAP Cloud ERP Public Edition – unter Einsatz der eigenen, bewährten Transformationsplattform Kyano.

Wichtige Unternehmenskennzahlen


Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung wichtiger Unternehmenskennzahlen im dritten Quartal 2025 zusammen:   (...)

Bestätigung der erhöhten Prognose 2025

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hatte das Unternehmen am 20. Oktober seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € bis 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.

Der ausführliche Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2025 kann auf unserer Website unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ abgerufen werden.

Investoren- und Analysten-Call

Der Investoren- und Analysten-Call findet heute (6. November 2025) um 14 Uhr (CET) statt. Interessierte Investoren und Analysten können sich über folgenden Link registrieren: https://www.appairtime.com/event/2bed8d36-e390-4c28-8324-62b45c323380.

Eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz wird wie üblich einen Tag später auf der Website von SNP unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ zur Verfügung gestellt.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP als beherrschter Gesellschaft wurde am 22. Oktober 2025 im Handelsregister eingetragen. Diesbezüglich wird die im Rahmen des BuG angebotene Barabfindung und die Ausgleichszahlung in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF erhöht die Prognose für den operativen Konzerngewinn im Jahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand von HOCHTIEF hat heute beschlossen, die Prognose für den operativen Konzerngewinn für das laufende Geschäftsjahr auf 750 bis 780 Mio. Euro (bisher 680 bis 730 Mio. Euro) anzuheben. Die neue Guidance-Spanne entspricht einer Steigerung von 20-25% gegenüber dem Vorjahr (2024: 625 Mio. Euro). Die Erhöhung beruht auf einer aktualisierten Einschätzung der Geschäftsentwicklung für das vierte Quartal 2025. Der Vorstand erwartet nun vor allem aufgrund der sehr starken Gewinndynamik im Segment Turner eine Beschleunigung des operativen Gewinnwachstums im Vergleich zu den ersten neun Monaten 2025.

HOCHTIEF wird heute, am 6. November 2025, seinen vollständigen Zwischenbericht für die ersten neun Monate 2025 um 14:30 Uhr MEZ veröffentlichen.

Der operative Konzerngewinn entspricht dem um nicht-operative Effekte bereinigten nominalen Nettoergebnis.

WashTec AG startet Aktienrückkaufprogramm – Vorstand erläutert strategische Beweggründe

Corporate News

Augsburg, 6. November 2025 – Die WashTec AG, führender Anbieter von innovativen Lösungen für die Fahrzeugwäsche, beginnt heute mit dem am 23. Oktober 2025 angekündigten Aktienrückkaufprogramm über die Börse. Der Vorstand erläutert die strategischen Beweggründe dieser Maßnahme.

Die hervorragenden Ergebnisse des dritten Quartals bestätigen, dass WashTec operativ auf einem sehr guten Weg ist, um die kurz- und mittelfristigen Ziele zu erreichen. Das Geschäftsmodell von WashTec erwirtschaftet hohe Cashflows und unsere Aktie steht für hohe Ausschüttungen an ihre Aktionäre. Mit dem heute gestarteten Aktienrückkaufprogramm setzen wir ein klares Zeichen für unsere Überzeugung in die langfristige Wertentwicklung der WashTec AG.“, erklärt Michael Drolshagen, Vorstandsvorsitzender der WashTec AG.

Wie im Sommer im Rahmen des Capital Markets Webcasts angekündigt, sehen wir Aktienrückkäufe als eine sinnvolle Ergänzung zu unserer bestehenden Dividendenpolitik und als Ausdruck unserer finanziellen Stärke.“, ergänzt Andreas Pabst, Finanzvorstand der WashTec AG.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm zu starten. Dieses wird vom 6. November 2025 bis zum 4. Mai 2026 laufen und ein maximales Volumen i.H.v. € 5,0 Mio. oder 100.000 Aktien umfassen. Die zurückgekauften Aktien dürfen für alle von der Aktionärsversammlung genehmigten Zwecke verwendet werden.

Für die Umsetzung wurde das Bankhaus Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beauftragt. Alle weiteren Rahmenbedingungen wurden in der Bekanntmachung vom 5. November 2025 veröffentlich und sind auf der Investor-Relations-Website der WashTec AG abrufbar.

Über WashTec:
Die WashTec-Gruppe mit Sitz in Augsburg, Deutschland, ist der weltweit führende Anbieter von innovativen Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche. Weltweit beschäftigt WashTec rund 1.800 Mitarbeiter und ist mit eigenen Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika sowie in Asien/Pazifik vertreten. Darüber hinaus ist WashTec mit selbstständigen Vertriebspartnern in rund 80 Ländern präsent.

Dienstag, 4. November 2025

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit der letzten Liste hat sich die Zahl der Kandidaten wieder reduziert. Bei der artnet AG kommt es nunmehr zu einem Squeeze-out. Auch bei der PharmaSGP Holding SE ist ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre geplant. Bei der VIB Vermögen AG soll nunmehr ein BuG kommen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot
 
- CPI Europe AG (zuvor: IMMOFINANZ AG): geringer Streubesitz

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Kursverfall
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eingetragen
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz, Delisting

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht
 
- Immovaria Real Estate AG: sehr geringer Streubesitz
 
- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG), BuG geplant
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Leifheit Aktiengesellschaft: Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nassau, 4. November 2025 – Der Vorstand der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 30.000.000,00 EUR um 2.490.000,00 EUR herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 erteilten Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien. Zu diesem Zweck werden 830.000 eigene Aktien eingezogen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je eingezogener Aktie beträgt 3,00 EUR.

Das Grundkapital der Leifheit AG beträgt nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung 27.510.000,00 EUR und ist in 9.170.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Gesellschaft besaß zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 866.318 eigene Aktien, dies entsprach etwa 8,7 % des Grundkapitals. Nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung besitzt die Gesellschaft noch 36.318 eigene Aktien, was einem Anteil von etwa 0,4 % des herabgesetzten Grundkapitals entspricht.

Zweck der Kapitalherabsetzung ist es, das mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 verfolgte Ziel umzusetzen, die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben zu lassen.

Sonntag, 2. November 2025

5. forsa-Umfrage zum Thema Aktienrente

Mitteilung der Initiative Minderheitsaktionäre:

Auch die fünfte Auflage unserer jährlichen Forsa-Studie zu Aktien und Altersvorsorge (August 2025) zeigt, dass die Bürger kein Vertrauen mehr in die gesetzliche Rente haben. Eine große Mehrheit befürchtet eine Versorgungslücke im Alter.

CB_InitiativeMinderheitsaktionare_2025_Final.pdf

Freitag, 31. Oktober 2025

Mercedes-Benz Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (Aktienrückkaufprogramm)

Stuttgart, 31. Oktober 2025

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG ("Mercedes-Benz") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Das Programm soll am 3. November 2025 starten und bis zum 3. November 2026 (einschließlich) abgeschlossen sein. Es dürfen bis zu 96.000.000 Aktien (ISIN DE0007100000, "Mercedes-Benz-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 2 Mrd. über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zurückerworben werden. Der Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien beruht auf der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Mai 2025 ("Ermächtigung"). Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und des Artikels 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Mercedes-Benz durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Nach der Ermächtigung darf Mercedes-Benz bis zum 6. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben.

Erfolgt der Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Mercedes-Benz-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Mercedes-Benz-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Mercedes-Benz. Mercedes-Benz kann das Aktienrückkaufprogramm – unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – jederzeit beenden.

Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Mercedes-Benz-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Unabhängig von dem vorstehenden Aktienrückkaufprogramm wird Mercedes-Benz voraussichtlich im März 2026 über einen Zeitraum von mehreren Handelstagen eigene Aktien im Rahmen des jährlichen Belegschaftsaktienprogramms erwerben. Dazu wird eine separate Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen. Im Erwerbszeitraum für das Belegschaftsaktienprogramm werden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben.

Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird Mercedes-Benz regelmäßig unter www.group.mercedes-benz.com informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Donnerstag, 30. Oktober 2025

MOBOTIX AG: Gerichtliche Bestellung der Lampe und Kollegen AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langmeil, den 30. Oktober 2025 – Die MOBOTIX AG gibt bekannt, dass das Amtsgericht in Kaiserslautern die Lampe und Kollegen AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2025 endende Geschäftsjahr bestellt hat.

Die Bestellung wurde erforderlich, nachdem die ursprünglich von der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 gewählte Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt hat, den Prüfungsauftrag nicht anzunehmen. Gründe wurden keine genannt.

Die gerichtliche Bestellung stellt den ursprünglichen Zeitplan der Abschlussprüfung sowie die Durchführung der Hauptversammlung sicher.

Branicks Group AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VIB Vermögen AG

Presseinformation der Branicks Group AG

Frankfurt, 30. Oktober 2025 – Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, und die VIB Vermögen AG („VIB“) sind heute übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Branicks vorsehen. Zu deren Bereitstellung soll ein bedingtes Kapital der Branicks geschaffen werden. Aktuell sind außenstehende Aktionäre mit rund 31,25% an der VIB beteiligt. Die endgültige Ausgestaltung der jährlichen Ausgleichszahlung und der Abfindungsregelung im Vertrag werden von der DIC REI KGaA und der VIB in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festgelegt.

„Mit der Einleitung des Prozesses für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VIB setzen wir die Integration der VIB in die Branicks Group konsequent fort. Ziel sind klar gegliederte, schlanke Entscheidungswege und Konzernstrukturen mit denen wir die Branicks Group marktgerecht und kosteneffizient im Sinne unserer Stakeholder führen und weiterentwickeln“, kommentierte Sonja Wärntges, Vorsitzende des Vorstands der Branicks Group AG, die vorgestellten Pläne.

Branicks geht davon aus, dass jeweils im Februar 2026 außerordentliche Hauptversammlungen der VIB um die erforderliche Zustimmung bzw. der Branicks um die erforderliche Beschlussfassung gebeten werden.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.06.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 11,1 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung am 8. Oktober 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

Neuburg a. d. Donau, 30. Oktober 2025

Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG („Branicks“), und die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Daneben soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Branicks vorsehen. Zu deren Bereitstellung soll ein bedingtes Kapital der Branicks geschaffen werden. Aktuell sind außenstehende Aktionäre mit rund 31,25% an der VIB beteiligt. Die endgültige Ausgestaltung der jährlichen Ausgleichszahlung und der Abfindungsregelung im Vertrag werden von der DIC REI KGaA und der VIB in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festgelegt.

Die VIB geht davon aus, dass jeweils im Februar 2026 außerordentliche Hauptversammlungen der VIB um die erforderliche Zustimmung bzw. der Branicks um die erforderliche Beschlussfassung gebeten werden.

Funkwerk AG: Beendigungstermine für die Notierung im Marktsegment m:access und im Freiverkehr der Börse München

PRESSEMITTEILUNG 

Kölleda, 30. Oktober 2025 – Die Funkwerk AG wurde von der Börse München darüber informiert, dass die Einbeziehung und Notierung ihrer Aktien in das Marktsegment m:access mit Ablauf des 30. Dezember 2025 beendet wird.

Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird widerrufen, die Notierungseinstellung erfolgt mit Ablauf des 31. März 2026.

Diese Termine setzen den Antrag der Funkwerk AG auf Beendigung der Börsennotierung um, über den mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 26. September 2025 informiert wurde.

Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen sowie technische Dienstleistungen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei. 

BioNTech beginnt öffentliches Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien von CureVac N.V.

Pressemitteilung

22. Oktober 2025

- Geplante Übernahme soll Forschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von mRNA-basierten Krebsimmuntherapie-Kandidaten stärken und ist ein weiterer Meilenstein in der Umsetzung von BioNTechs Onkologie-Strategie

- CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre erhalten für jede CureVac-Aktie BioNTech American Depositary Shares im Wert von ca. 5,46 US-Dollar, wobei das Umtauschverhältnis einem Anpassungsmechanismus unterliegt; ein Richtwert für das Umtauschverhältnis wird während der Laufzeit des Umtauschangebots unter www.envisionreports.com/CureVacOffer verfügbar sein

- Informationen darüber, wie CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre an dem Umtauschangebot teilnehmen können, sind über die Informationsagentur für das Umtauschangebot, Georgeson LLC, unter der Telefonnummer +1 888 686 7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) oder +1 732 353 1948 (R-Gespräch), oder per E-Mail an Curevacoffer@georgeson.com erhältlich

- Umtauschangebot läuft am 3. Dezember 2025 um 9:00 Uhr ET (15 Uhr MEZ) aus, sofern es nicht verlängert oder vorzeitig beendet wird, gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags


MAINZ, Deutschland, 22. Oktober 2025 (GLOBE NEWSWIRE) -- BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“) gab heute bekannt, dass ihr öffentlichen Umtauschangebots (public exchange offer, „das Angebot“) für alle ausstehenden Aktien von CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC, „CureVac“) begonnen hat. Das Angebot erfolgt gemäß dem zuvor angekündigten Kaufvertrag (purchase agreement) zwischen BioNTech und CureVac vom 12. Juni 2025. Nach Abschluss der Transaktion werden sich zwei Pioniere im Bereich der mRNA-Forschung zusammenschließen. Das Ziel ist es, mithilfe der sich ergänzenden Kompetenzen und Technologien die Entwicklung innovativer und transformativer mRNA-basierter Krebsimmuntherapie-Kandidaten für Patientinnen und Patienten voranzutreiben, die diese dringend benötigen.

Mit der Übernahme sollen BioNTechs Fähigkeiten in der Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung gestärkt und die Expertise des Unternehmens in den Bereichen mRNA-Design, Verabreichungsformulierungen und mRNA-Herstellung ergänzt werden. Die Transaktion stellt einen Meilenstein in der Umsetzung von BioNTechs Onkologie-Strategie dar. Diese fokussiert sich auf zwei tumorübergreifende (Pan-Tumor-)Programme: mRNA-basierte Krebsimmuntherapie-Kandidaten und Pumitamig (BNT327), ein bispezifischer PD-L1xVEGF-A-Antikörperkandidat. Die vollständige Übernahme von CureVac durch BioNTech soll langfristigen Wert für die Aktionärinnen und Aktionäre beider Unternehmen schaffen und baut auf BioNTechs langjähriger Erfolgsbilanz in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung im Bereich mRNA auf.

Gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags wird jede CureVac-Aktie in BioNTech American Depository Shares („ADSs“) getauscht. Jeder CureVac-Aktie wird dabei ein Wert von ca. 5,46 $ zugemessen, sodass sich für CureVac eine implizierte Bewertung von ca. 1,25 Milliarden $ ergibt (vorbehaltlich der unten beschriebenen Anpassungen). Das Umtauschverhältnis unterliegt einem Anpassungsmechanismus und ermittelt sich anhand des volumengewichteten 10-Tage-Durchschnittskurses (volume weighted average price, „VWAP“) der BioNTech-ADSs am (einschließlich) fünften Handelstag vor dem Ablauf des Angebots. Falls der VWAP der BioNTech-ADSs gleich oder über 126,55 $ liegt, wird jede CureVac-Aktie gegen 0,04318 BioNTech-ADSs getauscht. Falls der VWAP weniger als oder gleich 84,37 $ beträgt, beträgt das Umtauschverhältnis für eine CureVac-Aktie 0,06476 BioNTech ADSs. Während der Laufzeit des Umtauschangebots wird ein Richtwert für das Umtauschverhältnis unter www.envisionreports.com/CureVacOffer verfügbar sein.

CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre, die an dem Angebot teilnehmen möchten, wenden sich bitte für weitere Informationen an ihren Broker, Händler oder sonstigen Nominee, über den sie ihre CureVac-Aktien halten. CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre können sich mit Fragen, beispielsweise zur Teilnahme, an die Informationsagentur für das Angebot, Georgeson LLC, wenden. Sie ist telefonisch erreichbar unter +1 888 686 7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) oder +1 732 353 1948 (R-Gespräch), oder via E-Mail an Curevacoffer@georgeson.com.

Das Umtauschangebot läuft am 3. Dezember 2025 um 9:00 Uhr ET (15 Uhr MEZ) aus, sofern es nicht gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags verlängert oder vorzeitig beendet wird. Das Angebot unterliegt verschiedenen Bedingungen, einschließlich der Bedingung, dass mindestens 80 % der CureVac-Aktien (unter bestimmten Umständen kann dieser Schwellenwert von BioNTech einseitig auf 75 % gesenkt werden) im Rahmen des Angebots angedient und angenommen werden sowie dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.

Nach Ablauf des Angebots, einschließlich der geplanten Nachfrist, werden BioNTech und CureVac baldmöglichst eine organisatorische Umstrukturierung von CureVac und ihren Tochtergesellschaften durchführen. Im Zuge dessen wird BioNTech 100 % des Geschäfts von CureVac besitzen. Im Rahmen dieser organisatorischen Umstrukturierung erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac, die ihre Aktien im Rahmen des Umtauschangebots nicht andienen, pro Aktie die gleiche Gegenleistung, die sie im Rahmen des Umtauschangebots erhalten hätten; allerdings ist es möglich, dass BioNTech-ADSs (und Barausgleiche für Bruchteile von BioNTech-ADSs), die durch diese Umstrukturierung erhalten werden, einer niederländischen Dividendenquellensteuer von 15 % unterliegen. Der Umtauschbevollmächtigte darf BioNTech-ADSs einbehalten und verkaufen, um eine solche Quellensteuer zu begleichen.

Im Zusammenhang mit dem Beginn des Angebots wird CureVac am 25. November 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre einberufen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, um bestimmte Beschlüsse mit Blick auf die geplante Transaktion mit BioNTech zu fassen, einschließlich der Nach-Angebots-Reorganisation von CureVac und ihren Tochtergesellschaften und der Ernennung neuer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Diese Beschlussvorlagen werden im Rahmen der Tagesordnung und erläuternden Anmerkungen weiter ausgeführt, die den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac zur Verfügung gestellt werden. Die Einberufungsmitteilung, die Tagesordnung, die Erläuterungen und andere relevante Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung werden den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac kostenlos an CureVacs Hauptsitz sowie auf der Unternehmenswebseite (http://www.curevac.com) zur Verfügung gestellt. Der Stichtag für die Anmeldung der Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac ist der 28. Oktober 2025. Die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac können an der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich oder vertreten durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und abstimmen, abhängig von den Verfahren, die in der Einberufung bekanntgegeben werden. Für eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten gilt die Rückmeldefrist vom 20. November 2025. Die Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse in der außerordentlichen Hauptversammlung zur organisatorischen Umstrukturierung sowie der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Abschluss der Übernahme sind Bedingungen für das Auslaufen des Angebots.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen in Bezug auf die außerordentliche Hauptversammlung und die Ausübung Ihrer Stimmrechte haben, kontaktieren Sie bitte CureVacs Informationsagentur Sodali unter CureVac-EGM@investor.sodali.com oder +49 69 95179985.

BioNTech hat eine Registrierungserklärung (registration statement) als Formular F-4 und Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die „Registrierungserklärung“ genannt) bei der amerikanischen Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission, „SEC“) eingereicht, welche noch nicht wirksam geworden ist. BioNTech hat bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) eingereicht, das als Anlagen ein Umtauschangebot/Wertpapierprospekt (offer to exchange/prospectus, nachfolgend „Umtauschangebot-Prospekt“ genannt) und ein Übermittlungsschreiben mit den Bedingungen des Angebots enthält. Zusätzlich hat CureVac eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot bei der SEC eingereicht, die eine Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats an die Aktionärinnen und Aktionäre enthält, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Den Schedule TO, die Registrierungserklärung und den Schedule 14D-9 sowie ihre Anhänge und andere Angebotsmaterialien erhalten Sie kostenlos auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov oder über die Informationsagentur für das Angebot, Georgeson LLC, wie bereits oben angegeben.

Über BioNTech

Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein globales innovatives Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung innovativer Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst mRNA-Krebsimmuntherapien, innovative Immunmodulatoren und Präzisionstherapien, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-Zelltherapien und zielt darauf ab, das gesamte Spektrum an Krebserkrankungen abzudecken. Auf Basis ihrer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Therapien und -Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten erforscht und entwickelt BioNTech neben ihrer diversifizierten Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten und spezialisierten Kollaborationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Bristol Myers Squibb, Duality Biologics, Fosun Pharma, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Genevant, Genmab, MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.

Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein wegweisendes multinationales Biotech-Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Technologie der Boten-RNA (mRNA) für die Anwendung in der Humanmedizin voranzutreiben. CureVacs mRNA-Plattform integriert eine Reihe neuartiger Technologien, die darauf abzielen, die Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz von mRNA-Therapeutika zu optimieren, um verbesserte Immunantworten bei niedrigeren Dosen zu erzielen. Zusätzlich hat CureVac LNPs entwickelt, die für die indikationsspezifischen Anwendung bei Infektionskrankheiten und in der Onkologie optimiert wurden. CureVac nutzt die mRNA-Technologie in Kombination mit fortschrittlichen Omics- und computergestützten Werkzeugen, um standardisierte und personalisierte Präzisions-Immuntherapie-Kandidaten zur Behandlung von Krebs zu entwerfen und zu entwickeln. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen Programme für prophylaktische Impfstoffe und Behandlungen, die den menschlichen Körper in die Lage versetzen, seine eigenen therapeutischen Proteine zu produzieren. CureVac hat seinen Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und unterhält außerdem Standorte in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA.

Weitere Informationen finden Sie unter www.CureVac.com.

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

Dieses Dokument enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“. (...)

Hinweis für Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von Wertpapieren

Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit dem Angebot hat BioNTech eine Registrierungserklärung (Registration Statement) als Form F-4 und Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die „Registrierungserklärung“ genannt) bei der SEC eingereicht, einschließlich eines Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts (der „Umtauschangebot-Prospekt“) zur Registrierung der Ausgabe von BioNTech-ADSs gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Diese Registrierungserklärung wurde von der SEC noch nicht für wirksam erklärt. Darüber hinaus hat BioNTech bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) eingereicht, das als Anlagen den Umtauschangebots-Prospekt, ein Formular für ein Übermittlungsschreiben und andere übliche Begleitdokumente enthält. CureVac hat eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot bei der SEC eingereicht. Das Angebot hat begonnen. Die Aufforderung und das Angebot, CureVac-Aktien einzutauschen, erfolgt ausschließlich gemäß des Schedule TO und dem zugehörigen Umtauschangebots-Prospekt oder dem EU-Prospekt oder dem britischen Ausnahmedokument (UK exemption document) (jeweils wie unten bezeichnet). Dieses Material stellt keinen Ersatz für den Umtauschangebot-Prospekt, den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die Registrierungserklärung oder für irgendein anderes Dokument dar, das BioNTech oder CureVac bei der SEC eingereicht haben oder einreichen könnten und den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion übermittelt haben oder übermitteln könnten.

BEVOR ANLEGERINNEN UND ANLEGER VON CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT TREFFEN, WIRD IHNEN DRINGEND EMPFOHLEN, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG, DEN UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKT, DEN „SCHEDULE TO“ (EINSCHLIESSLICH DES UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKTS, DES ZUGEHÖRIGEN ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN) UND „SCHEDULE 14D-9“, DEN EU-PROSPEKT (SOFERN RELEVANT), DAS BRITISCHE AUSNAHMEDOKUMENT (SOFERN RELEVANT), JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN ODER ERGÄNZTEN FASSUNG, SOWIE ANDERE RELEVANTE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER BIONTECH, CUREVAC UND DIE GEPLANTEN TRANSAKTIONEN ENTHALTEN, DIE WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Anlegerinnen und Anleger können kostenlos Kopien der Registrierungserklärung, des Umtauschangebot-Prospekts, des „Schedule TO“ und des „Schedule 14D-9“ in der jeweils gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech und CureVac bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC, unter http://www.sec.gov, oder kostenlos auf der Website von BioNTech (https://www.biontech.com) oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von BioNTech unter investors@biontech.de einsehen. Diese Dokumente sind auch kostenlos auf der Website von CureVac (https://www.curevac.com) verfügbar, oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von CureVac unter communications@curevac.com. Alle Dokumente sind auch bei Georgeson LLC, der Informationsagentur für das Angebot, erhältlich: +1 888 686-7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten), +1 732 353-1948 (R-Gespräch) oder Curevacoffer@georgeson.com.

Europäischer Wirtschaftsraum (European Economic Area, „EEA“)

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geänderten Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. In Bezug auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in der Schweiz stellt dieses Dokument Werbung gemäß Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 (das „FIDLEG“) dar. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt (der „EU-Prospekt“), der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung und etwaigen Nachträgen kostenlos auf der Website von BioNTech (https://investors.biontech.de/eea-switzerland-disclaimer) verfügbar ist. Der EU-Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und gilt daher in der Schweiz als von der Prüfstelle der SIX Exchange Regulation Ltd. gemäß dem FIDLEG genehmigt. Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als Empfehlung für eine Anlage in BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech zu verstehen.

In Bezug auf jeden Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (ein „relevanter Mitgliedstaat“), wird das im EU-Prospekt vorgesehene Angebot zum Umtausch aller CureVac-Aktien gegen BioNTech-ADSs nicht in diesem relevanten Mitgliedstaat unterbreitet, außer wie nachstehend dargelegt. BioNTech-ADSs wurden und werden nicht in einem anderen relevanten Mitgliedstaat als Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien auf der Grundlage des EU-Prospekts öffentlich angeboten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen BioNTech-ADSs jederzeit in einem relevanten Mitgliedstaat unter den folgenden Ausnahmen gemäß der Prospektverordnung öffentlich angeboten werden können: (i) an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung, (ii) an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung) oder (iii) unter anderen Umständen gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung, vorausgesetzt, dass ein solches Angebot (wie in den Klauseln (i) bis (ii) dargelegt) von BioNTech-ADSs nicht dazu führt, dass BioNTech gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung einen Prospekt veröffentlichen oder gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung einen Prospekt ergänzen muss.

In Bezug auf die Schweiz basiert das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs in der Schweiz auf dem EU-Prospekt, der als von der SIX Exchange Regulation Ltd. genehmigt, registriert und hinterlegt gilt, oder andernfalls auf den im FIDLEG und der Schweizer Finanzdienstleistungsverordnung vom 6. November 2019 festgelegten Ausnahmen.

Anlegerinnen und Anleger in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien sowie Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz sollten BioNTech-ADSs ausschließlich auf der Grundlage des EU-Prospekts (einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) in Bezug auf die BioNTech-ADSs erwerben und den EU-Prospekt (einschließlich aller darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) sorgfältig lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen einer Anlageentscheidung in BioNTech-ADSs vollständig zu verstehen. Eine Anlage in BioNTech-ADSs ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts der ursprünglichen Anlage.

Vereinigtes Königreich (United Kingdom, „UK“)

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTechs-ADSs an CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre im Vereinigten Königreich (United Kingdom, „UK“) hat BioNTech ein britisches Ausnahmedokument (UK exemption document) für die Zwecke der Prospektverordnung EU 2017/1129 veröffentlicht, wie diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in ihrer geänderten Fassung Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. (...)

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Pressemitteilung. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.