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Samstag, 4. Januar 2025

SPARTA AG: Reinvermögen zum 31.12.2024 und Organveränderung

Heidelberg (03.01.2025/08:48 UTC+1)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2024 mit rd. 220,6 Mio. Euro und damit rd. 45,70 Euro je Aktie festgestellt. Dabei wurde für die Beteiligung an der Beta Systems Software AG unverändert mit dem Börsenkurs zum Stichtag bewertet. Für die Beteiligung an der SPARTA Invest AG wurde das vorläufige Reinvermögen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von rd. 26,90 Euro je SPARTA-Aktie angesetzt.

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA ist Frau Katheder mit Ablauf des 31. Dezember 2024 vereinbarungsgemäß aus dem Vorstand der SPARTA ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Frau Katheder für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.

Freitag, 3. Januar 2025

Carlyle hält nunmehr 77,21 % an der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält The Carlyle Group Inc. nunmehr 77,21 % an dem IT-Unternehmen SNP Schneider-Neureither & Partner SE, davon 0,95 % direkt und 76,25 % über Instrumente (65,19 % Aktienkaufverträge und 11,06 % über unwiderufliche Verpflichtungserklärungen).
Carlyle hatte mit SNP eine Investmentvereinbarung angeschlossen und ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot sowie eines nachfolgendes Delisting angekündigt.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM veröffentlicht begründete Stellungnahme und empfiehlt den Aktionären die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von CVC

Corporate News 

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen angesehen

- Deutsche Bank und J.P. Morgan bestätigen in separaten Stellungnahmen die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit CVC, die die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen soll

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils, das Angebot anzunehmen

Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle CompuGroup Medical Aktionäre von einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners („CVC“) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CompuGroup Medical, das öffentliche Übernahmeangebot von CVC anzunehmen. Die Parteien begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von CVC, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Sie sind zudem zuversichtlich, dass die vollumfängliche Unterstützung der aktuellen Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical durch CVC den Fokus des Unternehmens auf erhebliche Investitionen in moderne cloudbasierte Softwareprodukte, datenbasierte KI-Technologie und die Verbesserung des Kundenerfolgs noch weiter stärken wird.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Deutsche Bank und J.P. Morgan haben den Geschäftsführenden Direktoren, dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat separate Stellungnahmen vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigen.

Prof. Dr. Daniel Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als CEO und Großaktionär von CompuGroup Medical bei den Beratungen über die begründete Stellungnahme enthalten. Auch Frank Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mehrheitsaktionär des Unternehmens nicht an den Diskussionen über die begründete Stellungnahme beteiligt. Stattdessen haben beide eine separate Stellungnahme abgegeben, in der sie ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Angebot von CVC zum Ausdruck bringen. Diese separate Stellungnahme ist der gemeinsamen begründeten Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates beigefügt.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagt: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für die geplante strategische Partnerschaft mit CVC. Aus unserer Sicht ist das Angebot im besten Interesse unserer Stakeholder. Der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie ist fair und bietet unseren Aktionären die Möglichkeit, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, fügt hinzu: „Die geplante Partnerschaft unterstützt voll und ganz die Strategie von CompuGroup Medical und ermöglicht uns den Start der nächsten Phase der Innovation und Expansion. Der Aufsichtsrat unterstützt das Angebot aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Unternehmen und dessen Stakeholdern zugutekommen wird.“

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit den Aktionären um die Gründerfamilie Gotthardt mindestens 67 % aller Anteile halten.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide Wertpapiere mit deutlich eingeschränkter Finanzberichterstattung zu halten, die sich nicht zu einem adäquaten Preis veräußern lassen. Durch das Delisting wird eine finanzielle Flexibilität und eine langfristig orientierte private Eigentümerstruktur für CompuGroup Medical angestrebt. CVC und CompuGroup Medical haben zudem vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 23. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. CompuGroup Medical-Aktionäre können das öffentliche Übernahmeangebot von CVC über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden, um ihre Aktien anzudienen. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von CVC ist auf der Website von CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/ir-publikationen

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair und angemessen erachtet


Hamburg, 3. Januar 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG („Encavis” oder die „Gesellschaft“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die „Bieterin“) zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen werden, veröffentlicht. Die Bieterin, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen (zusammen, „KKR“) beraten und verwaltet werden, ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das Familienunternehmen Viessmann („Viessmann“) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.

Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Bieterin am 23. Dezember 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis langfristig durch das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu unterstützen. Das Delisting der Encavis-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) („Doppel-Delisting“) soll Encavis insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis und der Bieterin bereits am 14. März 2024 abgeschlossene Investmentvereinbarung und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie für fair und angemessen. In Vorbereitung der begründeten Stellungnahme zum vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls mit einem Angebotspreis von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt, wobei der Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard beraten wurde. Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten bezüglich des Übernahmeangebots die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt. In Vorbereitung der Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot haben Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere weitere oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach jeweils unabhängig voneinander vorgenommener eingehender Prüfung der Auffassung, dass sich an der tatsächlichen Ausgangslage, die der begründeten Stellungnahme für das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine wesentlichen finanziellen Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben könnten.

Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestpreis und entspricht einer Prämie von 54,20 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem Tag vor dem Pressebericht über Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis, wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 34,50 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 5. März 2024 (einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die in den letzten drei Monaten bis zum 5. März 2024 (einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4 Prozent.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite der Bieterin unter www.elbe-offer.com (dort unter „Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot“) zu finden ist.

Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die Aktionäre von Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere gilt keine Mindestannahmequote.

Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investmentvereinbarung und der Delisting-Vereinbarung vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu verpflichtet, das Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen und hierfür entsprechende Anträge auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche derzeit bestehenden Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den Freiverkehr an sämtlichen Wertpapierbörsen zu beenden.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots bereits Aktien und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73 Prozent des Grundkapitals.

Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin, veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delisting

Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Delisting-Erwerbsangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Nachfrist bis 3. Januar 2025, Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de