12. November 2021: Die HumanOptics Holding AG, Erlangen ("HOH"), und die HumanOptics AG, Erlangen ("HO"), haben am 25. Mai 2021 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der HO (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der HO vom 6. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HO auf die Hauptaktionärin HOH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,71 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tage in das Handelsregister der HO beim Amtsgericht Fürth unter HRB 7714 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tage in das Handelsregister der HOH beim Amtsgericht Fürth unter HRB 18844 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HO sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HOH, sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HO in das Eigentum der HOH übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der HO wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die HOH demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
HumanOptics Holding AG
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen