10. November 2021
Die Eyemaxx Real Estate AG hat bekannt gegeben, dass sie nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um die am 26. Oktober 2021 fälligen Zinsen für eine ausstehende Anleihe fristgerecht zu leisten. Hauptgrund dafür seien bisher nicht eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheiterte Refinanzierung.Die Gesellschaft hat daher einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich (Bundesland Niederösterreich) gestellt. Das Verfahren wurde inzwischen eröffnet. Zur Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, bestellt. Das Sanierungsverfahren ermöglicht es dem Unternehmen grundsätzlich, das Unternehmen zunächst fortzuführen und eine Einigung mit den Gläubigern über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung der Verbindlichkeiten zu finden, wobei die Gläubiger eine gesetzliche Mindestquote von 20 % erhalten müssen.
Am 15. Dezember 2021 findet der Berichts- und Prüfungstermin, auf dem über das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden, statt. Forderungen müssen bis zum 01. Dezember 2021 angemeldet werden. Am 26. Januar 2022 soll schließlich über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt werden.
Aus Sicht der SdK ist das Vorgehen des Vorstands der Eyemaxx AG höchst fragwürdig. Zunächst ist verwunderlich, dass der Insolvenzantrag in Österreich statt am Unternehmenssitz der Gesellschaft in Aschaffenburg gestellt wurde. Neben dem Unternehmenssitz befinden sich auch zahlreiche Standorte des Unternehmens in Deutschland. Ferner hat das Unternehmen drei Anleihen nach deutschem Recht begeben:
Anleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3)
Anleihe 2019/2023 (WKN: A2YPEZ / ISIN: DE000A2YPEZ1)
Anleihe 2020/2024 (WKN: A289PZ / ISIN: DE000A289PZ4)
Somit liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit aus Sicht der SdK in Deutschland. Konsequenterweise hätte somit auch ein Insolvenzverfahren in Deutschland geführt werden müssen.
Um sicherzustellen, dass die Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren nicht übervorteilt werden, ruft die SdK daher alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und das Stimmrecht wahrzunehmen.
Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ist es unbedingt erforderlich, die Forderung bis zum 01. Dezember 2021 angemeldet zu haben. Die SdK bietet den Anleiheinhabern einen kostenlosen Anmeldeservice und eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Für weitere Informationen zum Verfahren und können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/eyemaxx zu einem kostenlosen Newsletter anmelden.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 10. November 2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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