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Freitag, 12. November 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Verhandlung am 2. Dezember 2021 - Sachverständiger kommt in seinem Ergänzungsgutachten zu einem etwas höheren Barabfindungsbetrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der früher im Börsenindex ATX enthaltenen BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") nach einer Verschiebung angesichts strengerer COVID-Regelungen am 21. Juni 2021 einen (gut besuchten) zweiten Verhandlungstermin mit den Parteien abgehalten.

Bei diesem Termin präsentierte der vom Gremium beauftragte Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger (von der Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) die Eckpunkte seines Gutachtens. Wie berichtet, hatte der Sachverständige in seinem Gutachten vom Januar 2021 den von Vonovia angebotenen Betrag von EUR 29,05 pro BUWOG-Aktie als nicht angemessen beurteilt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html

Er kam in seinem ersten Gutachten vom 21. Jänner 2021 auf einen Wert von EUR 32,13 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,52 (Szenario B). Die beiden Szenarien unterscheiden sich bei der Zurechnung der Synergieeffekte und der Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften, wobei es sich nach Ansicht des Sachverständigen um eine Rechtsfrage handelt. In seinem nunmehr auf Bitte des Gremiums vorgelegten Ergänzungsgutachten vom 27. Oktober 2021 geht er auf das Vorbringen der Beteiligten ein umd kommt zu einer noch etwas höheren Bandbreite zwischen EUR 32,24 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,58 (Szenario B). Die Vonovia SE hatte als Barabfindung lediglich EUR 29,05 je Aktie angeboten.

Zur Erörterung dieses Ergänzungsgutachten und ggf. Abschluss eines Vergleiches hat das Gremium einen dritten Verhandlungstermin mit den Parteien auf den 2. Dezember 2021, 10:30 Uhr, im Justizpalast anberaumt.

Für Nachbesserungsrechte aus dem BUWOG-Überprüfungsverfahren gab es zahlreiche Kaufangebote zwischen EUR 0,58 und EUR 3,-. Zuletzt wurden EUR 1,65 geboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/06/weiteres-kaufangebot-fur-buwog.html 

Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte, Wien (RA Thomas Zottl, RA Dr. Thomas Kustor)

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