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Sonntag, 22. Dezember 2024

ALBIS Leasing AG: Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Rolf Hauschildt

Corporate News

- Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

- Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten

- Rolf Hauschildt hält jetzt ca. 51,90 % der Aktien der ALBIS Leasing AG

- Vollzug des Angebots nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft

Hamburg, 20. Dezember 2024. Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden „ALBIS“, ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) gibt bekannt, dass sämtliche Angebotsbedingungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) eingetreten sind.

Das am 21. Oktober 2024 veröffentlichte Übernahmeangebot wurde damit vollzogen. Mit Vollzug hält der Bieter laut eigenen Angaben und Stimmrechtsmitteilung jetzt insgesamt 11.001.106 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG. Dies entspricht ca. 51,90 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Aktionäre haben EUR 2,80 je angedienter ALBIS Leasing-Aktie erhalten.

Der Vollzug des Angebots ist nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG im Interesse der Gesellschaft. Eine diesbezüglich ausführliche Erläuterung findet sich in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats. Sascha Lerchl, Vorstand der ALBIS, sagt: „Rolf Hauschildt ist ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Er unterstützt die aktuelle Ausrichtung der ALBIS, den Vorstand und Aufsichtsrat und hat nicht die Absicht, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Entsprechend ist der Vollzug des Angebots aus meiner Sicht – die sich auch mit der Einschätzung des Aufsichtsrats deckt – positiv zu bewerten. Die ALBIS befindet sich auf einem sehr guten Weg und wird auch in Zukunft weiter erfolgreich am Leasingmarkt tätig sein.“

Samstag, 21. Dezember 2024

Übernahmeangebot für Aktien der infas Holding Aktiengesellschaft: Eintritt der Vollzugsbedingung

Ipsos DACH Holding AG
Hamburg

Bekanntmachung über den Eintritt der Vollzugsbedingung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Ipsos DACH Holding AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 7. Oktober 2024 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der infas Holding Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006097108; die „INFAS Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 6,80 in bar je INFAS Aktie (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 4. November 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist endete am 21. November 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge werden gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn die in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschriebene aufschiebende Bedingung (die „Vollzugsbedingung“) innerhalb der dort genannten Frist eingetreten ist.

Die Bieterin gibt hiermit bekannt:

Die in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts) ist am heutigen Tage eingetreten. Damit ist die einzige Vollzugsbedingung eingetreten.

Hamburg, den 20. Dezember 2024

Ipsos DACH Holding AG

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Verbindlich für die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin veröffentlichte Angebotsunterlage, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt INFAS Aktien oder Wertpapiere, die in INFAS Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von INFAS Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von INFAS Aktien oder solcher Wertpapiere veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, dem Recht der Vereinigten Staaten. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Den Inhabern von INFAS Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.  (...)

Hamburg, 20. Dezember 2024

Ipsos DACH Holding AG

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://2024-offer.com
im Internet am: 20. Dezember 2024 

Hamburg, den 20. Dezember 2024

Ipsos DACH Holding AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Dezember 2024

Freitag, 20. Dezember 2024

CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN

Corporate News

Frankfurt am Main, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Gesellschaft sowie der Sachwalter, Dr. Robert Schiebe, konnten im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses für die creditshelf AG einen Sponsor für einen Insolvenzplan gewinnen. Es ist beabsichtigt, dass die PVM Private Values Media AG (PVM) die Gesellschaft über einen Insolvenzplan restrukturiert und einer Weiterverwendung zuführt. Die PVM ist bereits einer der wesentlichen Aktionäre der creditshelf. Eine entsprechende Vorabvereinbarung wurde am 20.12.2024 geschlossen, sie steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, wie etwa die Befreiung der PVM zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktionäre im Rahmen des Insolvenzplanes. Nach derzeitigem Kenntnistand ist es geplant, die Gesellschaft zu rekapitalisieren. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für ihre Aktien erhalten.

ACCENTRO Real Estate AG: Stellungnahme zur Bekanntmachung der Prüfungsergebnisse der BaFin

Corporate News

Berlin, 20. Dezember 2024 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Bescheiden vom 20. Dezember 2024 das Ergebnis ihrer Prüfungen gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG („Gesellschaft“) bekannt gegeben und hierüber heute auf ihrer Internetseite berichtet. Die Prüfungen betrafen allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG („DIM-Vorgang“) in den offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Die BaFin ist im Rahmen ihrer Prüfungen zu einer Fehlerfeststellung gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gelangt. Demnach waren die in der Konzernbilanz angesetzten kurzfristigen sonstigen Forderungen und andere Vermögenswerte und die in der Bilanz angesetzten sonstigen Vermögensgegenstände aus der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG in Höhe von EUR 18,9 Mio. zum 31. Dezember 2021 in einer Größenordnung von ca. EUR 5 Mio. beziehungsweise in Höhe von EUR 19,8 Mio. zum 31. Dezember 2022 in einer Größenordnung von ca. EUR 12 Mio. zu hoch bewertet. Das Ergebnis beruht auf der Einschätzung der BaFin, dass eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Gesamtforderung nicht mehr zu erwarten war und den vereinbarten Sicherheiten ein zu hoher Wert beigemessen wurde.

Unabhängig von den Prüfungen hatte der Vorstand aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits zum 30. September 2023 unter Berücksichtigung erster erfolgreicher Verwertungsmaßnahmen in Höhe von EUR 2,6 Mio. eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 13,3 Mio. vorgenommen. Die offene Restforderung aus dem DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem 30. September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio. geführt. Insofern hat die Fehlerfeststellung der BaFin keinen ergebniswirksamen Effekt auf die Gesellschaft.

Während die Gesellschaft den Anlass und die Notwendigkeit einer Wertminderung der Forderung aus Sicht der BaFin folglich teilt, besteht eine unterschiedliche Auffassung nur zum relevanten und damit korrekten Zeitpunkt der Erfassung in einem sich im Zeitablauf zunehmend eingetrübten und unsicheren Marktumfeld mit erschwerten Rahmenbedingungen zur Bewertung.

Über die ACCENTRO Real Estate AG


Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: LG München I erhöht Barabfindung auf EUR 79,71 (+ 12,8 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hat das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht. Dies entspricht einer Anhebung um fast 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68. Der erhöhte Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 1. September 2021 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG München I, Beschluss vom 20. Dezember 2024, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710, notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main

Bonn, 20. Dezember 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) teilt mit, dass das Bundeskartellamt heute die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 7. Oktober 2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") der Ipsos DACH Holding AG, eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, erteilt hat.

Mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots ist die letzte und einzige Vollzugsbedingung des Übernahmeangebots eingetreten. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird daher in Kürze erwartet.

Project Neptune Bidco GmbH: TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt

Corporate News

20. Dezember 2024

- Annahmequote nach Ablauf der Annahmefrist beträgt rund 79,86 % aller Nexus-Aktien und liegt damit über Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien zuzüglich einer Aktie

- Aktionäre, die ihre Nexus-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet

- TA beabsichtigt, Nexus nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen


Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 17. Dezember 2024 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 13.796.212 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 79,86 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien plus einer Aktie erfolgreich überschritten.

Wir freuen uns, diesen Meilenstein in unserem öffentlichen Übernahmeangebot für Nexus erreicht zu haben. Wir sehen großes Potenzial, den Wachstumskurs von Nexus abseits der Börse fortzusetzen und wollen das Management dabei unterstützen, den Marktanteil von Nexus im internationalen E-Health-Markt weiter auszubauen. Dafür bedarf es einer privaten Eigentümerstruktur, um von finanzieller Flexibilität und einer langfristigen Wertschöpfungsperspektive zu profitieren,“ sagte Stefan Dandl, Director bei TA.

Nexus-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen. Diese beginnt am 21. Dezember 2024 und endet am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, und 18:00 Uhr, Ortszeit New York.

Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot von TA sind auf der folgenden Website verfügbar: www.neptune-public-offer.com.

Eine Übernahmeangebots-Hotline für Aktionäre ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ unter +49 (0) 69 92014 9707 oder unter info@neptune-public-offer.com erreichbar.     

Über TA Associates

TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Über Nexus AG

Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

OTRS AG: EasyVista schließt die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS erfolgreich ab und bekräftigt damit sein Ziel, ein weltweit führender Anbieter von IT-Lösungen zu werden

Corporate News

Paris/Oberursel, 20. Dezember 2024 – EasyVista gibt den erfolgreichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an OTRS bekannt, einem namhaften ITSM-Anbieter mit Hauptsitz in Deutschland, der an der Frankfurter Börse notiert ist. Diese Übernahme ist das Eurazeo-finanzierte Unternehmen auf dem besten Weg, bis zum Jahresende einen Umsatz von über 70 Millionen Euro zu erzielen, wobei die Hälfte davon außerhalb Frankreichs erwirtschaftet wird.

EasyVista hat den Erwerb von insgesamt über 90 Prozent der OTRS-Aktien abgeschlossen und vollzogen. Das Unternehmen beabsichtigt, die verbleibenden Aktien von OTRS im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Verbindung mit einem Delisting zu erwerben sowie ein Squeeze-out-Verfahren durchzuführen.

Mit der Übernahme von OTRS kann EasyVista seine Wachstumsdynamik auf dem europäischen Markt beschleunigen und in Deutschland Fuß fassen. Als führender Anbieter von IT-Service-Management-und Security-Incident-Response-Lösungen, der an der Frankfurter Börse notiert ist, erwirtschaftete OTRS im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 12 Millionen Euro in 56 Ländern, davon 55 Prozent in Deutschland. OTRS betreut weltweit mehr als 850 Kunden, darunter Airbus und Porsche, und hat darüber hinaus eine Reihe von Services entwickelt, die auf kleine und mittelständische Unternehmen zugeschnitten sind.

Seit Eurazeo Mehrheitsaktionär geworden ist, hat EasyVista seinen wiederkehrenden Umsatz verdreifacht und seine Technologieplattform für IT-Services erheblich gestärkt, die nun eine komplette Suite von IT Service Management, Remote Support, IT Monitoring und Selbstheilungstechnologien umfasst. Zu den Kunden von EasyVista gehören führende Unternehmen wie das Amerikanische Rote Kreuz, US Foods und Goldman Sachs in den USA, Aéroports de Paris und Vinci in Frankreich, Unicaja in Spanien und Galp in Portugal, was die Ambition des Unternehmens unterstreicht, eine führende Rolle auf dem globalen Markt für IT-Lösungen zu spielen.

Patrice Barbedette, CEO von EasyVista, erklärt: „Wir freuen uns sehr, OTRS in der EasyVista-Familie willkommen zu heißen und sind stolz darauf, diese Übernahme in so kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen zu haben, was ein Beweis für die gemeinsame Vision und das Vertrauen der OTRS-Aktionäre in die Ambitionen von EasyVista ist. Diese Akquisition beschleunigt nicht nur unser internationales Wachstum, sondern stärkt auch unsere IT-Serviceplattform und unser IT-Security-Angebot, was unsere Position als führender Global Player weiter festigt.“

André Mindermann, Mitgründer und CEO der OTRS Group, sagt: „Ich freue mich sehr, dass OTRS jetzt mit EasyVista zusammenarbeitet, um Europas führende IT-Lösungsplattform zu schaffen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um die entscheidendsten IT-Anforderungen von Unternehmen weltweit zu erfüllen.“

Über die OTRS AG

Die OTRS AG ist der Hersteller und weltweit größte Dienstleister für die Enterprise Service Management Suite OTRS. Sie bietet Unternehmen branchenunabhängige Softwarelösungen für die strukturierte Kommunikation in Customer Service, IT Service Management und Security Management. Neben dem Kernprodukt OTRS sorgt die Sicherheitslösung STORM für ein effizientes Incident Management und eine transparente Dokumentation gemäß Standards wie ISO 27001.

Weitere Informationen unter: https://otrs.com/.

Über EasyVista

EasyVista ist führender Anbieter von IT-Software, der umfassende IT-Lösungen anbietet, darunter Servicemanagement, Remote Support, IT-Monitoring und Selbstheilungstechnologien. EasyVista versetzt Unternehmen in die Lage, sich einen kundenorientierten, proaktiven und vorausschauenden Ansatz für IT-Services, -Support und -Betrieb zu eigen zu machen. EasyVista hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kundenerwartungen zu verstehen und zu übertreffen, indem es nahtlose und erstklassige IT-Erfahrungen gewährleistet.

Heute unterstützt EasyVista mehr als 3.000 Unternehmen weltweit dabei, die digitale Transformation zu beschleunigen, die Produktivität der Mitarbeiter zu steigern, die Betriebskosten zu senken und die Zufriedenheit von Mitarbeitern und Kunden in verschiedenen Branchen zu erhöhen, darunter Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Bildung und Produktion. Weitere Informationen unter www.easyvista.com.

Donnerstag, 19. Dezember 2024

STEMMER IMAGING AG: Delisting der STEMMER IMAGING-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 27. Dezember 2024

Corporate News

Puchheim, 19. Dezember 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 19. Dezember 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) entschieden, die Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.

Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten und an die STEMMER IMAGING-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG.

Über STEMMER IMAGING

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie.

Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hat die Spruchanträge zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 14435/24 verbunden. Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 40,- je EQS-Aktie angeboten.

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung im Q1 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024, Fragen vorab nur bis zum 9. Dezember 2024 (auch bei späterem Versand der Zugangsdaten)

  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Investorenvereinbarung
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Januar 2025)
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ADNOC International Germany Holding AG: XRG sichert sich 91,3 % von Covestro mittels freiwilligem Übernahmeangebot

Pressemitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

- XRG (vormals ADNOC International) erreicht eine sehr hohe Annahmequote im Übernahmeangebot für Covestro

- Die Transaktion ist ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG und dem Ziel, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden

- Erste wesentliche transformative Investition von XRG, die ADNOC die Umsetzung seiner internationalen Wachstumsstrategie ermöglicht

- Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet


Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland – 19. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe „XRG“), gibt heute das finale Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) bekannt. Die Gesamtzahl der angedienten und von XRG bereits erworbenen Aktien beläuft sich auf rd. 91,32 % der insgesamt ausstehenden Aktien von Covestro.

Vorbehaltlich noch ausstehender regulatorischer Freigaben wird XRG neuer Mehrheitsaktionär von Covestro, einem weltweit führenden Unternehmen für hochwertige Polymerwerkstoffe. Der heutige Tag markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden.

Seine Exzellenz Dr. Sultan Ahmed Al Jaber, Vorstandsvorsitzender von XRG, sagte: „Wir freuen uns, dass unser Übernahmeangebot für Covestro von einer überwältigenden Mehrheit der Aktionäre angenommen wurde. Der heutige Meilenstein markiert die erste wesentliche transformative Investition von XRG und beschleunigt unser Bestreben, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden. Dabei wollen wir die wachsende globale Nachfrage nach Energie und chemischen Produkten decken und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Als strategischer, langfristiger und wertschöpfender Investor ist XRG der „Sustainable Future“ Strategie von Covestro umfänglich verpflichtet. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem Managementteam und den Mitarbeitenden von Covestro Wert für alle Stakeholder zu schaffen und neue Wachstumschancen zu erschließen.“

XRG und Covestro konzentrieren sich weiterhin voll auf die regulatorischen Freigaben, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigaben, der außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung. Der Abschluss der Transaktion wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet.

Diese Transaktion wird die Position von Covestro als einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Polymermaterialien festigen – sowohl im Segment „Performance Materials“ als auch im Segment „Solutions & Specialties“. XRG bekräftigt sein Engagement für die „Sustainable Future“ Strategie von Covestro und die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens und hat sich verpflichtet, Covestro zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, indem es bei Vollzug der Transaktion eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % des derzeitigen Grundkapitals von Covestro zum Angebotspreis zeichnet. Darüber hinaus teilt XRG die Ansicht des Covestro-Managementteams, dass die Leidenschaft und das Fachwissen der Covestro-Belegschaft für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind, und betrachtet die Transaktion als Chance, die weitere Entwicklung von Covestro zu fördern.

Informationen zu den regulatorischen Freigaben (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.

Über XRG

XRG ist ein transformatives internationales Energie-Investmentunternehmen mit Sitz in Abu Dhabi, das sich auf kohlenstoffärmere Energie und Chemikalien konzentriert. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADNOC hat XRG einen Unternehmenswert von über 80 Mrd. USD. Das Portfolio umfasst Beteiligungen an branchenführenden Unternehmen, welche die stark steigende weltweite Nachfrage nach kohlenstoffarmer Energie und solchen Chemikalien bedienen, die wesentliche Bausteine für Produkte mit einer zentralen Rolle im modernen Leben sind.

Weitere Informationen finden Sie unter www.XRG.com

Manz AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen und begegnet schwieriger Marktentwicklung mit umfassender Restrukturierung

Corporate News

- Insolvenzverfahren ermöglicht eine Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen

- Laufende Investorengespräche sollen weitergeführt werden

- Verkaufsprozess für das Anlagengeschäft für Batteriezellenfertigung soll ebenfalls planmäßig weiterlaufen

Reutlingen, 18. Dezember 2024 – Die Manz AG („Manz“) wird einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. In Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter soll das laufende Geschäft weitergeführt werden.

Marktverwerfungen im europäischen Batteriezellenmarkt


Manz verfügt nach wie vor über eine einzigartige technologische Kompetenz in der Entwicklung hochkomplexer Automatisierungslösungen.

Manz hat vor dem Hintergrund der allgemeinen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial, auch aufgrund fehlender Unterstützung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen, nicht wie erwartet realisiert. Im Gegenteil, insbesondere im Jahr 2024 erlebte der europäische Markt für Batteriezellen einen drastischen Einbruch. Investitionen wurden von verschiedenen internationalen großen Herstellern verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden können.

Manz plant daher unverändert den Verkauf des Anlagengeschäfts für die Batteriezellenfertigung. Der Verkaufsprozess ist planmäßig angelaufen. Derzeit führt der Vorstand konkrete Gespräche mit mehreren interessierten Investoren über eine Transaktion, die unverändert voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 vollzogen werden soll. Trotz der Herausforderungen sieht der Vorstand die Insolvenz als Chance für einen Neustart und eine langfristig erfolgreiche Zukunft.

Fokussierung auf technologische Kernkompetenzen

Das strukturierte Insolvenzverfahren bietet die Chance, das Unternehmen finanziell neu aufzustellen, die bestehenden Strukturen grundlegend zu optimieren und auf die technologischen Kernkompetenzen von Manz zu fokussieren. Im Fokus der einzelnen Maßnahmen stehen insbesondere die Reduzierung von Personal-, Fix- und Materialkosten, die Optimierung von Ablaufprozessen, eine schlankere Aufbauorganisation sowie Standardisierungsmaßnahmen im Produktportfolio. Dadurch soll das Unternehmen agiler und wettbewerbsfähiger werden. Ein zentrales Ziel ist darüber hinaus die Stabilisierung der finanziellen Situation und die Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen sowie die Auflösung von konzerninternen Verflechtungen. Gespräche mit Banken und Investoren sollen weitergeführt werden.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens soll nach diesem für alle Beteiligten fordernden Prozess weiter geschärft werden. Künftig wird sich Manz auf den Bereich Industrial Automation sowie die Bereiche Electronics, Semiconductor und Contract Manufacturing konzentrieren. Zur weiteren Finanzierung wurden bereits Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Ausgangsbedingungen für den notwendigen Investorenprozess sind gut und der Vorstand der Manz AG ist zuversichtlich nach der erfolgten Antragstellung den richtigen Partner für das Unternehmen zu finden und Manz zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen.

Bei allen anstehenden Entscheidungen steht der verantwortungsvolle Umgang mit den hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Manz AG im Mittelpunkt. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich ihrer Verantwortung bewusst und setzen sich für eine transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses ein und werden mit vollem Engagement den Investorenprozess begleiten, um eine Neuausrichtung des Unternehmens zu ermöglichen.

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SQS Software Quality Systems AG: LG Köln will über Zulässigkeit einzelner Spruchanträge vorab entscheiden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spuchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SQS Software Quality Systems AG (nunmehr firmierend unter Expleo Technology Germany GmbH) hat das Landgericht Köln angekündigt, nach § 280 ZPO analog über die Zulässigkeit einzelner Anträge aus Gründen der Prozessökonomie durch Zwischenentscheidung vorab zu entscheiden. Die Beteiligten können bis zum 31. Januar 2025 zur Frage der Zulässigkeit ergänzend Stellung nehmen.

In diesem Verfahren hatte das Gericht mit Beschluss vom 8. Mai 2020 eine Neubewertung durch die gerichtlich bestellte Sachverständige, die I-ADVISE AG, verantwortlich: Herr WP Dr. Jochen Beumer, angeordnet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.html In dem 2022 vorgelegten Gutachten kam die Sachverständige auf einen Unternehmenswert von EUR 375,2 Mio. bzw. einen Wert von EUR 11,57 je SQS-Aktie. Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,39 je Stückaktie angeboten. Eine Erhöhung auf den von der Sachverständigen ermittelten Betrag würde damit eine Erhöhung um 23,22 % bedeuten. 

LG Köln, Az. 82 O 107/18
SCI AG u.a. ./. Expleo Germany Holding GmbH (früher: Assystem Deutschland Holding GmbH)
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, 
Expleo Germany Holding GmbH, zuvor: Assystem Deutschland Holding GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Assystem Services Deutschland GmbH): Rechtsanwälte Oppenhoff & Partner, 50668 Köln

IVA: Valneva/Intercell Update

IVA-News Nr. 12 / Dezember 2024

Im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses und zur Nachbesserung der Barabfindung scheint das Gremium auf der Zielgeraden. Über den Sommer wurden Fragestellungen zur berücksichtigten Laufzeit von Patenten und Diskussionen über den Beta-Faktor abschließend behandelt. Im Rahmen der Barabfindung steht damit weiterhin eine Bandbreite für eine allfällige Nachbesserung iHv EUR 3,52 – 3,71 im Raum. Im Fall des Umtauschverhältnisses ist die Angemessenheit vom Gremium festgestellt worden. Mit einer Verweisung an das Firmenbuchgericht ist zu rechnen. Dieses wird sich möglicherweise zu weiteren, offenen Rechtsfragen äußern. Das Verfahren dauert bereits fast zehn Jahre.

HPI AG: Vorstand hat Insolvenzantrag gestellt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der HPI AG (die „Gesellschaft“) sah sich gestern Nacht gezwungen, beim zuständigen Gericht in München einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu stellen, da einer der Gläubiger nicht bereit war, eine weitere Stundung seines Darlehens zu gewähren. Die 3KV GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht von dem Insolvenzantrag der Muttergesellschaft betroffen.

OTRS AG: Vollzug von Verträgen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 90 % an der OTRS AG durch die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der Easyvista SAS

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Mitglieder des Aufsichtsrats legen ihr Amt nieder

Oberursel (Taunus), 18. Dezember 2024:

Die OTRS AG ("Gesellschaft") (ISIN DE00A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der Easyvista SAS, den Erwerb von insgesamt über 90 % der Aktien der Gesellschaft vollzogen und abgeschlossen hat, einschließlich des Erwerbs von den beiden größten Aktionären der Gesellschaft, der VBGM GmbH (einer Gesellschaft, die von Herrn André Mindermann, dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, und von Sabine Lüders, Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, gehalten wird) und der UX3 GmbH (einer Gesellschaft, die von Herrn Burchard Steinbild, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, gehalten wird).

Im Zuge der Übernahme der OTRS AG durch die Optimus BidCo AG haben Burchard Steinbild, Thomas Stewens und Prof. Dr. Oliver Hein vereinbarungsgemäß ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt und das Unternehmen verlassen.

Die Optimus BidCo AG beabsichtigt, die restlichen Aktien der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum gleichen Kaufpreis (EUR 17 je Aktie) in Verbindung mit einem Delisting zu erwerben sowie ein Verfahren nach § 327a AktG (Squeeze-out) durchzuführen.

Manz AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Reutlingen, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der Manz AG hat heute beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Manz AG zu stellen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingereicht werden.

Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Kreditgebern der Manz AG, keine weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden. Unabhängig hiervon besteht auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Manz AG.

Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigen- bzw. Fremdkapital. Mit einem der interessierten Investoren gab es weit fortgeschrittene Gespräche, die jedoch unerwartet von diesem Investor abgebrochen wurden. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Manz AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern. Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.

7. Symposium Kapitalmarktrecht am 10. Oktober 2024: Link zum Video

https://www.symposium-kapitalmarktrecht.de/#impressionen

Auch im kommenden Jahr wird ein Symposium Kapitalmarktrecht stattfinden, voraussichtlich am 30. Oktober 2025 in Frankfurt/Main.

Dienstag, 17. Dezember 2024

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG abgeschlossen: Keine weitere Erhöhung in der Beschwerdeinstanz

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG (als durch den Dürr-Konzern beherrschter Gesellschaft) hatte das Landgericht Stuttgart in der I. Instanz die in dem Vertrag festgelegte Abfindung und den Ausgleich geringfügig angehoben. Die Abfindung gemäß § 305 AktG wurde auf EUR 31,58 (statt der angebotenen EUR 31,56) je HOMAG-Aktie festgelegt, der Ausgleich gemäß § 304 AktG auf brutto EUR 1,19 je Aktie (statt angebotener EUR 1,18). 

Mehrere Antragsteller hatten Beschwerden eingelegt, die Antragsgegnerin folgte mit einer Anschlussbeschwerde. Das OLG hat hat nunmehr mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 sowohl die Beschwerden wie auch die Anschlussbeschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG ausdrücklich nicht zugelassen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Dezember 2024, Az. 20 W 27/20
LG Stuttgart, Beschluss vom 13. August 2019, Az. 31 O 50/15 KfH SpruchG
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen AG u.a. ./. Dürr Technologies GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: LG Berlin II hebt Barabfindung auf EUR 60,55 an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. 

Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html

Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). Hinzu kommen Zinsen auf den Nachbesserungsbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei 16 Jahren nicht unerheblich).

LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag

146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1X3X33) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 11.12.2024 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.

Frankfurt am Main, 06.12.2024

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

PIERER Mobility AG beauftragt Citigroup Global Markets Europe AG mit der Neuordnung der Eigentümerstruktur

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 17. Dezember 2024

Die PIERER Mobility AG führt derzeit Gespräche mit möglichen strategischen Investoren und Finanzinvestoren. Einerseits handelt es sich dabei um bestehende Partner, andererseits werden auch Gespräche mit neuen strategischen Investoren und Finanzinvestoren geführt.

Um diesen Prozess strukturiert, transparent und im Sinne aller Stakeholder effizient durchzuführen, wurde die Citigroup Global Markets Europe AG heute mit der Begleitung dieses Investmentprozesses beauftragt.

Ziel des Investmentprozesses ist es, dass Investoren eine notwendige Barkapitalerhöhung bzw. Finanzinstrumente der PIERER Mobility AG zeichnen. Diese Barmittel sollen zur Stärkung der PIERER Mobility Gruppe, insbesondere der KTM AG, verwendet werden.

Für den Abschluss des strukturierten Investorenprozesses wird es notwendig sein, zur gegebenen Zeit eine Hauptversammlung einzuberufen, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der SYNLAB AG

SYNLAB AG
München

Bekanntmachung über die Mitteilung einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG sowie einer Mehrheitsbeteiligung nach § 20 Abs. 4 AktG

Die SYNLAB AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540 und mit Geschäftsanschrift Moosacher Straße 88, 80809 München, Deutschland, ("SYNLAB") gibt bekannt, dass ihr Folgendes mitgeteilt wurde:

1. Ephios Bidco GmbH, Deutschland (AG München, HRB 286393) gehört unmittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB.

2. Den nachfolgenden Gesellschaften gehört jeweils für sich mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB:

― Ephios Midco GmbH, Deutschland (AG München, HRB 286034)
― Ephios Subco 3 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280188)
― Ephios Subco 2 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280096)
― Ephios Subco 1 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280009)
― Ephios Holdco S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B279914)
― Ephios Topco S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B285718)
― Ephios Luxembourg S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B198777).

3. Den nachfolgenden Gesellschaften:
― Fifth Cinven Fund (No. 1) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1568)
― Fifth Cinven Fund (No. 2) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1601)
― Fifth Cinven Fund (No. 3) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1602)
― Fifth Cinven Fund (No. 4) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1603)
― Fifth Cinven Fund (No. 5) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1720)
― Fifth Cinven Fund (No. 6) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1820)
gehört jeweils für sich mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB oder (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG keine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB. Sie alle haben jedoch mit Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry Nr. 1562) jeweils denselben alleinigen Komplementär, der auf sie jeweils unmittelbar beherrschenden Einfluss ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1 und 2 genannten Gesellschaften ausübt.

4. Den nachfolgenden Gesellschaften:
― Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562)
― Cinven Capital Management (V) General Partner Limited, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 54045)
gehört jeweils mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB. Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562) ist der alleinige Komplementär der in Ziffer 3 genannten Gesellschaften, der jeweils unmittelbar beherrschenden Einfluss auf diese ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1 und 2 genannten Gesellschaften ausübt. Cinven Capital Management (V) General Partner Limited, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 54045) ist der alleinige Komplementär von Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562), der unmittelbar beherrschenden Einfluss auf diese ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1, 2 und 3 genannten Gesellschaften ausübt.

SYNLAB AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2024

Marinomed Biotech AG: Voraussetzungen für erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens erfüllt

Corporate News

- Mittel für die Barquote und für die Deckung der Verfahrenskosten hinterlegt

- Europäische Investitionsbank (EIB) stimmt Rückstehenserklärung zu

- Erfüllung des Sanierungsplans und nachhaltiger Fortbestand des Unternehmens soll durch Verkauf des Carragelose-Geschäfts gesichert werden


Korneuburg, Österreich, 17. Dezember 2024 – Marinomed Biotech AG (VSE:MARI) gibt bekannt, dass alle erforderlichen Bedingungen für den Abschluss des laufenden Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung erfüllt wurden. Die Mittel für die Barquote und für die Verfahrenskosten wurden bei der Insolvenzverwalterin hinterlegt. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden daraus die Barquoten der Gläubiger bedient. Mit der EIB konnte zudem eine Rückstehenserklärung für die Auszahlung der Barquote bis Ende April 2025 abgeschlossen werden. Diese war notwendig, weil Marinomed die erste Teilzahlung aus dem Verkauf des Carragelose Geschäfts erst nach dem Closing bekommt. Das kann bis zu drei Monate dauern. Damit liegen alle Voraussetzungen vor, um das Sanierungsverfahren und somit die Verwaltung durch die Insolvenzverwalterin zu beenden.

Bei der Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung am 14. November 2024 haben alle anwesenden und vertretenen Gläubiger dem vorgelegten Sanierungsplan zugestimmt. Der Plan sieht eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb der nächsten zwei Jahre, vor. Sofern die Meilensteinzahlungen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts in diesem Zeitraum die geplanten Einkünfte übersteigen, wird eine Superquote von bis zu 7% ausgeschüttet. Marinomed hat, wie schon berichtet, mit der EIB den Vertrag zur geplanten Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 424 abgeschlossen.

Ein wesentliches Element zu Erfüllung des Sanierungsplans ist der bereits unterzeichnete Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs an Unither Pharmaceuticals. Die Umsetzung der Transaktion ist unter anderem von der Zustimmung der Aktionäre abhängig, die im Zuge einer außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2024 eingeholt werden soll. Weiters soll der Verkauf den laufenden Geschäftsbetrieb und die Kommerzialisierung der Marinosolv Projekte finanzieren. Durch Einsparungsmaßnamen, die Durchführung zweier Kapitalerhöhungen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung an die EIB und Einkünfte aus dem laufenden Geschäft konnten unmittelbar benötigte Mittel gesichert werden.

„Hinter uns liegen sehr herausfordernde Monate. Trotz der Widrigkeiten konnten wir einen Sanierungsplan ausarbeiten, der für unsere Gläubiger eine akzeptable Lösung darstellt und die stabile Finanzierung der Gesellschaft ermöglicht. Die beiden durchgeführten Kapitalerhöhungen sind zudem signifikant für die Sicherstellung der liquiden Mittel. Wir sind für die anhaltende Unterstützung und das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, dankbar“, sagt Andreas Grassauer, CEO von Marinomed.

„Die Erlöse von bis zu EUR 20 Mio. aus dem Verkauf der Carragelose-Assets sind ausreichend, um den Sanierungsplan, die Kommerzialisierung der Marinosolv-Projekte und den weiteren Aufbau der Solv4U-Einheit zu finanzieren. Mit dem Verkauf legen wir daher den Grundstein für eine langfristige, positive Entwicklung des Unternehmens“, ergänzt Pascal Schmidt, CFO von Marinomed.

Über Marinomed Biotech AG

Marinomed Biotech AG ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie-Unternehmen mit einer wachsenden Entwicklungspipeline und global vermarkteten Therapeutika. Das Unternehmen entwickelt patentgeschützte, innovative Produkte in den therapeutischen Bereichen der Immunologie und Virologie auf Basis seiner Plattform Marinosolv® und der virusblockierenden Wirkungsweise von Carragelose®. Die Marinosolv®-Technologie erhöht die Löslichkeit und Bioverfügbarkeit von schwer löslichen Wirkstoffen und wird zur Entwicklung von neuen Therapeutika für Indikationen im Bereich der autoreaktiven Immunerkrankungen eingesetzt. Das Virologie-Segment umfasst Carragelose®-basierte rezeptfreie Produkte zur Prophylaxe und Therapie von viralen Infektionen der oberen Atemwege, die in mehr als 40 Ländern verpartnert sind. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Korneuburg, Österreich und notiert an der Wiener Börse (VSE:MARI). Weiterführende Informationen: https://www.marinomed.com.