von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht.
Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html.
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
2 Kommentare:
Wann erfolgt die Nachbesserungszahlung aus dem Beschluss vom LG Berlin II?Erfolgt sie automatisch oder muss sie beantragt werden?
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts sind Beschwerden eingelegt worden. Eine Auszahlung wird wohl erst nach Rechtskraft ergeben. Zur Sicherheit sollten Sie angesichts der langen Laufzeit Unterlagen sichern (Ausbuchungsabrechnung etc.).
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