Puchheim, 19. Dezember 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 19. Dezember 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) entschieden, die Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.
Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten und an die STEMMER IMAGING-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG.
Über STEMMER IMAGING
STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie.
Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.
Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten und an die STEMMER IMAGING-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG.
Über STEMMER IMAGING
STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie.
Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.
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