Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Reutlingen, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der Manz AG hat heute beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Manz AG zu stellen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingereicht werden.
Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Kreditgebern der Manz AG, keine weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden. Unabhängig hiervon besteht auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Manz AG.
Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigen- bzw. Fremdkapital. Mit einem der interessierten Investoren gab es weit fortgeschrittene Gespräche, die jedoch unerwartet von diesem Investor abgebrochen wurden. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Manz AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern. Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.
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