von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE
hat das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht. Dies entspricht einer Anhebung um fast 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68. Der erhöhte Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 1. September 2021 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
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