Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der HPI AG (die „Gesellschaft“) sah sich gestern Nacht gezwungen, beim zuständigen Gericht in München einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu stellen, da einer der Gläubiger nicht bereit war, eine weitere Stundung seines Darlehens zu gewähren. Die 3KV GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht von dem Insolvenzantrag der Muttergesellschaft betroffen.
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